«Abschleppen zum Nulltarif»: Werbung hilft Falschparkern
Falschparker müssen in der Regel bezahlen, wenn ihre Autos von Privatgrundstücken abgeschleppt werden. Doch das gilt nicht immer, wie ein Fall mit einer besonderen Werbung in der Hauptrolle zeigt.

Wenn Eigentümer privater Grundstücke einen Falschparker entfernen lassen, muss dieser in der Regel die Kosten tragen. Die Abschleppfirma kann dabei selbst zur Kasse bitten, wenn der Parkplatzeigentümer seinen Anspruch gegen den Falschparker an sie abgetreten hat. Doch dazu muss es dann auch tatsächlich kommen. Denn ein Falschparker muss nichts zahlen, wenn das Unternehmen damit wirbt, dass es von Privatgrundstücken «zum Nulltarif» abschleppt und offenlässt, für wen diese Aussage gilt.