Abbiegen ohne Blinker: Haftet Hintermann nach Unfall mit?
Blinker sind ein wichtiges Kommunikationsmittel im Straßenverkehr und sind daher in viele Situationen Pflicht. Aber haften «Nichtblinker» immer allein?

Wer nicht blinkt und abbiegt, dürfte bei nachfolgenden Unfällen in der Regel voll haften müssen. Doch kommt Fehlverhalten anderer hinzu, kann sich die Haftung anteilsmäßig reduzieren. Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Gera (Az.: 3 O 721/20), auf die der ADAC hinweist. Einfach wieder auf die Straße gefahren In dem Fall ging es um eine Frau, die mit ihrem Auto am Straßenrand zunächst parkte und daraufhin wieder mit etwa Tempo 20 auf den rechten Fahrstreifen auffuhr.