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Prozessauftakt in Heilbronn
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Randale in Kirchardter Unterkunft: Gericht entscheidet über Maßregel für Flüchtling

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Der Polizei ist der 33 Jahre alte Syrer schon länger bekannt. Seit Donnerstag muss sich der Flüchtling vor dem Landgericht Heilbronn verantworten. Er soll eine illegale Waffe besessen, in der Kirchardter Unterkunft randaliert und Nachbarn bedroht haben.


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In Hand- und Fußfesseln hat der syrische Flüchtling am Donnerstag den Großen Verhandlungssaal des Heilbronner Landgerichts betreten. Die Ketten an seinen Füßen blieben während der gesamten Verhandlungsdauer geschlossen. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den Angeklagten, zwischen Februar und April 2024 mehrfach Türen, Fenster und Inventar der Kirchardter Flüchtlingsunterkunft zerstört und sogar Löcher in die Wand geschlagen zu haben. Zudem soll er im August 2024 einen Nachbarn sowie dessen Frau und Kinder bedroht haben. Im Jahr davor soll er eine illegale Waffe besessen haben.

Prozess in Heilbronn: Angeklagter seit November 2024 im Zentrum für Psychiatrie untergebracht

Seit November 2024 ist der Syrer im Zentrum für Psychiatrie im Weinsberger Klinikum am Weißenhof untergebracht. Die achte Große Strafkammer muss jetzt entscheiden, ob er dort im Maßregelvollzug bleiben muss. Oder ob er am Ende zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wird. Letzteres scheint nach dem ersten Prozesstag sehr wahrscheinlich. Vieles deute darauf hin, dass der Angeklagte den Gerichtssaal als freier Mann verlassen wird, sagte der Vorsitzende Richter Frank Haberzettl mehrfach während der Verhandlung am Donnerstag.

Unter anderem wegen mehrfacher Sachbeschädigung und des Besitzes einer illegalen Waffe muss sich ein 33 Jahre alter Flüchtling vor Gericht verantworten.
Unter anderem wegen mehrfacher Sachbeschädigung und des Besitzes einer illegalen Waffe muss sich ein 33 Jahre alter Flüchtling vor Gericht verantworten.  Foto: Seidel, Ralf

In Kirchardt ist der syrische Flüchtling seit Jahren ein Thema. „Nachbarn können nicht mehr ruhig schlafen“, sagt Ordnungsamtsleiterin Katrin Bucher. Wegen des Lärms, den der Angeklagte nachts verursachen soll. Vor dem Gebäude soll er außerdem morgens um fünf einen Stapel Zeitungen verbrannt haben. Was, wenn er auch woanders Feuer legt?, fragten sich offenbar einige Anwohner.

Polizei rückte mit mehreren Beamten vor dem Kirchardter Flüchtlingsheim an

Am 12. April 2024 rückte die Polizei mit mehreren Beamten vor dem Flüchtlingsheim an. Weil der Beschuldigte lautstark randaliert und dabei eine Spülmaschine und die Scheibe der Eingangstüre zertrümmert haben soll. „Uns wurde gemeldet, dass dort eine Schlägerei im Gange sein soll“, erzählt einer der Polizisten im Zeugenstand. Vor dem Haus hätten bereits Teile von Türen gelegen, die der Angeklagte kaputtgeschlagen und aus dem Fenster geworfen haben soll.

Im Haus hätten die Polizisten dann nur den syrischen Flüchtling angetroffen. Er habe mit den Beamten kaum gesprochen, sondern sich mit seinem Handy beschäftigt, so der Zeuge. Schließlich habe der Angeklagte sich selbst ein Messer an den Hals gesetzt und zu verstehen gegeben, dass er es erst wieder absetzen werde, wenn die Polizisten gehen würden. Es habe Stunden gebraucht, bis sie ihn hätten mitnehmen konnten. 

Bei der Verhandlung zeigte sich der Angeklagte geständig. Haberzettl wertete das als besonders wertvoll. Denn aus Sicht des Richters habe die Polizei mitunter nicht gut genug ermittelt und könne demnach teilweise keine ausreichenden Beweise liefern. Die Sachbeschädigungen seien dem Beschuldigten sonst nur schwer nachzuweisen gewesen.

Prozess in Heilbronn: Angeklagter versichert, er wolle künftig keinen Alkohol mehr trinken

Der Angeklagte versicherte, dass er bei allen Ausschreitungen alkoholisiert gewesen sei. Seit er im ZfP ist, trinke er keinen Alkohol mehr. Der Syrer versicherte, dass er damit gut umgehen könne und auch künftig keinen Alkohol mehr trinken werde. Deshalb gehe von ihm auch keine Gefahr mehr aus.

2015 ist der Angeklagte nach Deutschland gekommen. Er sei als Deserteur vor dem syrischen Militär und darüber hinaus vor der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) geflohen. In Kirchardt ist er seit 2021 gemeldet. Zunächst lebte er dort mit seiner Mutter und zwei Brüdern in einer Wohnung. Bereits dort soll er unter anderem mit einer Axt Mobiliar zerschlagen und seiner Familie mit dem Tod bedroht haben. Die Mutter bewirkte damals, dass der eigene Sohn auszieht.

In zwei Fällen ist der Angeklagte bereits vom Amtsgericht Heilbronn zu mehrmonatigen Haftstrafen verurteilt worden. Dagegen hat er Berufung eingelegt. Zwei weitere Fälle kommen vor dem Landgericht dazu. Die achte Strafkammer hat alle vier Einzelklagen übernommen und in einen Prozess zusammengezogen. Weil es in diesem Prozess um die Frage geht, ob der Angeklagte in den Maßregelvollzug muss, ist das Landgericht zuständig. Amtsgerichte dürfen darüber nicht entscheiden. Mit dieser Maßgabe sind die Urteile des Amtsgerichts aufgehoben. Das Landgericht verhandelt damit in erster Instanz.

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