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Die Stadt Eppingen schafft Regeln zum Schutz der Modellhäuser

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Eppingen strebt strengere Vorschriften für die historische Bausubstanz in der Adelshofer Vorstadt an. Was das für die Modellhäuser bedeutet und ob die Altstadt davon profitieren kann.

Die Modellhäuser in der Adelshofener Straße verfügen über typische Merkmale, wie in Sandstein eingefasste Torbögen und Fensterlaibungen. Die Gestaltung soll nach dem Willen des Technischen Ausschusses erhalten bleiben.
Die Modellhäuser in der Adelshofener Straße verfügen über typische Merkmale, wie in Sandstein eingefasste Torbögen und Fensterlaibungen. Die Gestaltung soll nach dem Willen des Technischen Ausschusses erhalten bleiben.  Foto: Kühl, Jörg

Die denkmalgeschützten Modellhäuser in der Adelshofener Straße in Eppingen sollen in ihrem historischen Gewand erhalten bleiben. Das ist das Ziel einer neuen Satzung, die die Gestaltung der Gebäude in dem Gebiet der "Adelshofer Vorstadt Ost" festsetzen soll. Die neue Satzung regelt zahlreiche Details wie Geschosshöhen, Größe und Anordnung der Fassadenöffnungen inklusive der Fenster, Baumaterialien, Traufhöhen, Gebäudetiefen, Fassadenbepflanzung, Sonnenschutz, Farbgestaltung und vieles mehr.

In dem Entwurf der Satzungskulisse befinden sich 27 Parzellen, elf davon sind Kulturdenkmale. Die Satzung fußt rechtlich auf Paragraf 74 der Landesbauordnung. Mit dem Entwurf ist Karl Haag von der Stuttgarter Firma Wick und Partner betraut. Haag ist der Stadt schon seit mehr als 20 Jahren in Fragen der städtebaulichen Entwicklung behilflich.

Warum auf den Scheunen der Hauptaugenmerk liegt

In der neuen Satzung wird auch geregelt, wie die Dächer von der Straßenseite aus erschienen. Hier sollen Dachaufbauten und Gauben künftig vermieden werden. Was die Innenseite der Hofstellen angeht, ist mehr Gestaltungsfreiheit vorgesehen. Dort sollen beispielsweise aufgeständerte Balkone möglich sein. Auch Dachaufbauten und Gauben sollen hier erlaubt sein.

Ein Hauptaugenmerk gilt den Sandsteinscheunen, die in zweiter Reihe stehen. Hier sehen die Stadtplaner ein großes Potenzial an Wohnraum. Dazu müssen die einst landwirtschaftlich genutzten Zweckgebäude jedoch zum Teil erheblich umgebaut werden.

Was die alte Regelung verhindert

Genauso wichtig: Die Sandsteinscheunen im rückwärtigen Teil stehen im besonderen Fokus, da es um deren Umnutzung zu Wohnraum geht.
Genauso wichtig: Die Sandsteinscheunen im rückwärtigen Teil stehen im besonderen Fokus, da es um deren Umnutzung zu Wohnraum geht.  Foto: Kühl, Jörg

Damit die Dachflächen für die Gewinnung von Photovoltaik (PV) genutzt werden können, soll eine technische Innovation des Fraunhofer-Instituts zur Anwendung kommen: PV-Anlagen in Ziegelrot. Eine Referenzanlage entsteht derzeit auf dem Dach der historischen Turnhalle im Rot.

Die neue Satzung ist nicht die erste Regelung, die in Eppingen die Gestaltung historischer Bausubstanz festlegt. 2016 hat die Stadt eine Erhaltungssatzung für die Kernaltstadt samt Brettener Vorstadt verabschiedet, die bis heute Bestand hat. Die gültige Regelung verhindert allerdings die Errichtung von Photovoltaikanlagen im Bereich der Kern-altstadt. Eine Erhaltungssatzung für die Adelshofer Vorstadt Ost trat 2019 in Kraft.

 


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Was die Mitglieder des Technischen Ausschusses meinen

Für die Adelshofer Vorstadt Ost soll nun die deutlich detailliertere Bauvorschrift für noch mehr Klarheit sorgen. In der jüngsten Sitzung des Technischen Ausschusses lobte Stadtrat Michael Mairhofer die aktuellen Anstrengungen. Er reichte den Antrag ein, die neue Regelung als Blaupause auch für die historische Altstadt anzuwenden.

Stadtrat Peter Wieser (Grüne) fragte, ob die PV-Lösung von Fraunhofer schon so marktreif sei, dass man sie den Bürgern vorschreiben könne. Mit Blick auf die seiner Meinung nach gelungene PV-Dachkonstruktion des Schwanen sagte Wieser, er könne sich auch eine Variante in einer anderen Farbe als Ziegelrot vorstellen. Das neue Bürgerzentrum hat eine in das Dach direkt integrierte PV-Anlage in dunkelblauem Farbton. Laut Bürgermeister Peter Thalmann wolle man allerdings an Ziegelrot als Farbe der Dachlandschaft festhalten.

Warum die neue Bauvorschrift gebraucht wird

Wie die baden-württembergische Landesbauordnung festlegt, sind die Kommunen befugt, "zur Durchführung baugestalterischer Absichten", zur Erhaltung schützenswerter Bauteile, zum Schutz bestimmter Bauten, Straßen, Plätze oder Ortsteile von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung sowie zum Schutz von Kultur- und Naturdenkmalen örtliche Bauvorschriften zu erlassen. Sie haben Satzungsform.

 


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Die neue Bauvorschrift ist notwendig, weil im Eppinger Rathaus verstärkt Bauvoranfragen aus der Adelshofer Vorstadt eingehen, heißt es in der Beschlussvorlage.

Die Adelshofer Vorstadt Ost ist geprägt durch denkmalgeschützte Modellhäuser und Spitzgärten. Die einzigartige Hofstruktur setzt sich aus Haupt- und mehreren Nebengebäuden zusammen. Diese Typologie ist an das Grundrissschema des mitteldeutschen Gehöfts, bekannt auch als fränkischer Dreiseithof, angelehnt. Erste Modellhäuser in der Adelshofer Vorstadt entstanden Mitte des 19. Jahrhunderts und wurden im klassizistischen Stil errichtet. Dieser Stil ist in Eppingen als ortsbildprägend anerkannt.

 
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