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Pflegeheim Haus Lindenhof stellt Betrieb ein

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Das Altenpflegeheim Haus Lindenhof im Eppinger Zentrum schließt zum 31. Januar kommenden Jahres. Das hat die Geschäftsleitung der Seniorenstift Eppingen GmbH und Co. KG mitgeteilt.

Von Alexander Hettich
Das Haus Lindenhof in der Eppinger Ludwig-Zorn-Straße: Das Altenpflegeheim schließt Ende Januar, Bewohnern werden Plätze in anderen Seniorenstift-Einrichtungen angeboten.
Foto: Peter Boxheimer
Das Haus Lindenhof in der Eppinger Ludwig-Zorn-Straße: Das Altenpflegeheim schließt Ende Januar, Bewohnern werden Plätze in anderen Seniorenstift-Einrichtungen angeboten. Foto: Peter Boxheimer  Foto: Boxheimer, Peter

Ein Grund ist demnach die vom Land ab 2019 verordnete Einzelzimmerpflicht, die in der ganzen Branche für Unruhe sorgt. Experten gehen davon aus, dass sich Meldungen über Schließungen kleiner Einrichtungen häufen werden.

Hoher Investitionsbedarf auf der einen, fehlende Rentabilität auf der anderen Seite − das mache den Schritt nötig, heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens. Auflagen des Baurechtsamt würden es erfordern, viel Geld in das Haus an der Ludwig-Zorn-Straße zu stecken, erläutert Tobias Fundis im Gespräch mit unserer Zeitung. Dabei gehe es etwa um Fluchtwege oder Brandschutz. Als weiteren wichtigen Grund nennt der Seniorenstift-Eppingen-Geschäftsführer die sogenannte Landesheimbauverordnung. "Da gibt es in Baden-Württemberg eine klare Regelung." Und die lautet: Vom 1. September 2019 an soll es in Pflegeeinrichtungen nur noch Einzelzimmer geben. "Das", so Fundis, "betrifft die ganze Branche."

Anforderungen des Baurechtsamts

Die 55 Plätze im Lindenhof, die derzeit mit 39 Bewohnern belegt sind, verteilen sich überwiegend auf Doppelzimmer. Der Betreiber müsste zweimal umbauen, um die Anforderungen des Baurechtsamts und jene des Landes zu erfüllen. Das rechne sich nicht. Daher habe man sich zur Schließung entschlossen. Was mit dem Gebäude passiert,in dem das Pflegeheim zur Miete untergebracht ist, sei offen.

Den Bewohnern werde angeboten, auf Kosten des Unternehmens in andere Einrichtungen umzuziehen. Die Seniorenstift GmbH betreibt auch das Haus Waldblick in Eppingen, das Seniorenstift am Park in Bad Rappenau und eine Einrichtung in Bad Schönborn. Dort habe man einen Belegungsstopp verhängt, um alle Interessenten aus dem Lindenhof unterzubringen. Rückmeldungen seien positiv, so Fundis nach einem Angehörigengespräch, das vergangenen Donnerstag stattfand.

Auch den 30 betroffenen Mitarbeitern würden Jobs im Unternehmen offeriert. Das Aus für den Lindenhof sei kein Symptom einer Krise des Unternehmens, betonte Fundis: "Das betrifft ausschließlich den Lindenhof und ist im Großen und Ganzen sinnvoll."

Vorgaben zu Standorten und Einrichtungsgrößen

Über den Sinn der Landesheimbauverordnung geht die Meinung in der Branche auseinander. Diese trat bereits 2009 in Kraft und sieht für Bestandsgebäude eine Übergangsfrist von zehn Jahren vor. Darin werden zum Beispiel Vorgaben zu Standorten und Einrichtungsgrößen von Heimen gemacht. Mehr als 100 Plätze soll es nicht geben, Einzelzimmer werden vorgeschrieben.

In der Stadt Heilbronn haben drei von 15 Pflegeeinrichtungen die Vorgaben bislang umgesetzt, drei weitere wollen eine Verlängerung der Frist oder eine Befreiung. Das geht aus einer Vorlage für den Sozialausschuss des Gemeinderats hervor. Demnach sehen die Einrichtungen eher die 100-Plätze-Deckelung kritisch, während sie den Einzelzimmer-Passus unterstützen.

Hoher Aufwand für Gebäude

Derweil geht Ingrid Hastedt davon aus, dass sich Meldungen über Schließungen 2018 häufen werden. Die Vorstandsvorsitzende des Wohlfahrtswerks für Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart sieht dafür mehrere Gründe. Durch die Vorgaben der Bauverordnung sinke die Zahl der Plätze, der Aufwand für Gebäude bleibe aber mindestens konstant und müsse von weniger Bewohnern getragen werden. "Die Träger sind in einem Dilemma."

Dieses werde durch die neue Personalverordnung in der Pflege verschärft. Sie schreibt seit knapp zwei Jahren vor, dass sich in der Regel eine Fachkraft um maximal 30 Bewohner zu kümmern hat. Ab dem 31. zu Pflegenden müsse eine zweite Kraft her − was vor allem kleinere Einrichtungen vor die Überlegung stellt, dringend benötigte Plätze leer stehen zu lassen, so Hastedt: "Das ist alles nicht mehr vertretbar."

 

 

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