Lebenslang für tödliche Stiche
Zu lebenslanger Haft wegen Mordes hat das Landgericht Heilbronn heute einen 22 Jahre alten Mann verurteilt. Der geständige Angeklagte hatte am 26. Dezember 2006 mit einem Schraubendreher die Bad Rappenauer Geschäftsfrau Susanne Duttiné erstochen

Heilbronn - Als ob nichts gewesen wäre, kam der damals 21-jährige Bad Rappenauer Slawa K. am Nachmittag des 26. Dezember 2006 nach Hause und feierte mit seiner neugeborenen Tochter, seiner Lebensgefährtin und deren Mutter den zweiten Weihnachtsfeiertag. Für das, was tatsächlich gewesen ist, wurde Slawa K. gestern vom Landgericht Heilbronn zu lebenslanger Haft verurteilt: für den Mord an der Bad Rappenauer Geschäftsfrau Susanne Duttiné, begangen aus Habgier und um den Raub von 1900 Euro zu verdecken.
„Susanne Duttiné hat im Alter von 81 Jahren gewaltsam ihr Leben verloren. Das Gesetz schützt das Leben aller Menschen, unabhängig von ihrem Alter“, betonte Norbert Winkelmann, Vorsitzender der 3. Schwurgerichtskammer, in der Urteilsbegründung. Dass lebenslange Haft für den Angeklagten eine besonders schlimme Strafe sein mag, weil er seine Tochter nicht in Freiheit aufwachsen sehen wird, „kann letztlich den Tod von Susanne Duttiné nicht aufwiegen“.

Wodka und Bier Einen Tod, der extrem gewaltsam war und einer Sekundenentscheidung des heute 22-Jährigen entsprang. „Irgendwo einbrechen, um an Geld zu gelangen“: Das ist es, was Slawa K. an jenem zweiten Weihnachtsfeiertag vorschwebt, nachdem er bis spät in die Nacht mit Wodka und Bier in einer Disco gefeiert und nach dem Aufwachen zwei weitere Bier getrunken und einen Joint geraucht hat.
Der einzige wohlhabende Mensch, der ihm einfällt, ist seine Vermieterin Susanne Duttiné: Bei der Unterzeichnung des Mietvertrags hat er den Tresor in ihrem Empfangszimmer gesehen. Er besorgt sich einen Schraubendreher und weiße Handschuhe und klingelt zwischen 13 und 14 Uhr bei der 81-Jährigen.
Die verwitwete Dame pflegte sich und ihr Haus stets mit zahlreichen Vorsichtsmaßnahmen zu schützen. Da sie ihn aber kennt und er vorgibt, Probleme mit der Heizung zu haben, lässt sie ihn herein. Zwischen ein und fünf Promille, haben Gutachter errechnet, könnte Slawa K. zu diesem Zeitpunkt gehabt haben. Dennoch ist er voll schuldfähig: Einen Betrunkenen hätte die 81-Jährige nie hereingelassen, und ein Betrunkener hätte nicht so durchdacht gehandelt wie er.
Spätestens als er sieht, dass am Tresor der Schlüssel steckt, entschließt sich Slawa K., seine Vermieterin mit Gewalt zu berauben. Als beide sich nach kurzem Gespräch der Tür zuwenden, stößt er sie bäuchlings auf einen Sessel, packt sie am Genick und rammt ihr den Schraubendreher mit großer Wucht zweimal in den Hals.
Erstickungstod Während die hilf- und wehrlose Frau in ihrer Wohnung an Erbrochenem erstickt, lässt ihr Mörder die Tatwaffe in einem Gully verschwinden, gibt einem Bekannten die erbeuteten 1900 Euro zur Aufbewahrung und fährt mit diesem und einem weiteren Freund in die Natur: Dort werfen sie die Geldkassette in ein Gewässer und verbrennen Slawa K.s Jacke, Hose, Schuhe und Handschuhe.
Dann geht Susanne Duttinés Mörder nach Hause und feiert den zweiten Weihnachtsfeiertag, ohne sich etwas anmerken zu lassen.
Stimme.de
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