In Eppingen kostet der Ersthund jetzt 24 Euro mehr pro Jahr
Die Stadt Eppingen verlangt künftig 120 statt 96 Euro Hundesteuer. Das stößt bei den Haltern auf Unverständnis.

Kaum sind die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2022 verschickt, regt sich von Seiten vieler Hundehalter Unverständnis. Denn der Gemeinderat hat eine Erhöhung der Hundesteuer beschlossen. Anstatt 96 Euro zahlen Hundehalter künftig 120 Euro für den Ersthund. Wird ein sogenannter Listenhund wie beispielsweise ein American Staffordshire Terrier, eine Bordeaux Dogge, ein Bullmastiff, Bullterrier oder Pit Bull gehalten, werden 480 Euro für den Ersthund fällig. "Diese Steuer gab es vorher nicht", bestätigt Peter Wieser (Grüne). "Es war ein Prüfauftrag vom Gemeinderat an die Verwaltung, ob man diese Hunde nicht höher besteuern könnte."
Die Aufregung in der Stadt kann Wieser nicht verstehen. "Ich bin in dieser Sache völlig emotionslos", gesteht der langjährige Gemeinderat und Fraktionssprecher, der deutlich macht: "In den vergangenen Jahren sind auch die Kosten für die Beseitigung der Hinterlassenschaften der Hunde gestiegen." Er selbst, so Wieser, sei, anders als beispielsweise die Fraktionsvorsitzenden der FBW und der CDU, noch nicht angesprochen worden.
Einnahmen reichen der Stadt nicht aus
Jörg Haueisen von der FBW wurde gefragt. Er habe dann die Sache erklärt, "und dann haben es die Hundehalter auch verstanden." Ähnlich sei es Klaus Scherer (CDU) gegangen. Haueisen habe explizit beim Kämmerer nachgefragt, wie es sich mit den Kosten für die Beseitigung der Hundehinterlassenschaften verhalte. Der Kämmerer habe bestätigt, dass durch die Einnahmen, die die Stadt durch die Hundesteuer generiert, die Kosten für die Beseitigung nicht gedeckt seien, vor allem, weil die Personalkosten in den vergangenen Jahren gestiegen seien.
Die Erhöhung um 24 Euro im Jahr und die Einführung der Steuer für gefährliche Hunde bringt, so hat es Kämmerer Tobias Weidemann ausgerechnet, ein Steuerplus von 30.000 Euro, das jedoch auch nicht ausreicht, um die Kosten zu decken. "Wir haben vor zwölf Jahren die Hundesteuer letztmals erhöht", erinnert sich Haueisen, der auch weiß: "Steuererhöhungen sind nie schön."
Jährlicher Betrag für das Tierheim Heilbronn
Allerdings, auch das macht er deutlich, "zahlen wir, wie andere Landkreiskommunen auch, an das Tierheim Heilbronn einen jährlichen Betrag." Denn, jede Kommune ist verpflichtet, für herrenlose Tiere eine Auffangstation bereit zu halten. Um keine eigene Einrichtung unterhalten zu müssen, entschied die Stadt Eppingen gemeinsam mit dem Gemeinderat, sich am Tierheim Heilbronn zu beteiligen.
Wie ein Blick in die sozialen Medien zeigt, ist bei vielen Hundehaltern das Unverständnis aber groß. "Katzen und Pferde kosten auch keine Steuer, machen aber auch Dreck", so ein User. Ein Argument, das Peter Wieser schon lange kennt. "Tatsächlich haben wir mal eine Pferdesteuer ins Gespräch gebracht, doch die Idee konnte nicht umgesetzt werden."
Keine Ausnahme für Gebrauchshunde
Und noch etwas hat der Gemeinderat bei der Hundesteuer ins Spiel gebracht, das letztendlich keinen Eingang in die Satzung fand. "Wir haben angeregt, ob so genannte Gebrauchshunde wie beispielsweise Jagdhunde nicht von der Hundesteuer befreit werden sollten." Ein Vorschlag, der abgelehnt wurde, steuerbefreit sind lediglich Hunde, die "ausschließlich dem Schutz und der Hilfe gehörloser oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen", heißt es in der Satzung: "Hilfsbedürftig sind Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen B, BL, aG oder H besitzen."
Daneben genießen auch Rettungshunde, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen und Hunde, die zum Schutz von Epileptikern und Diabetikern gehalten werden, eine Steuerbefreiung.
Hundesteuer: Wie es Nachbarkommunen handhaben
Bei den neuen Hundesteuersätzen hat sich die Stadt Eppingen an den Steuersätzen vergleichbarer Kommunen orientiert. In Sinsheim und Bad Rappenau kostet der Ersthund jeweils 108 Euro, in Bad Rappenau sind für den ersten Listenhund 600 Euro fällig, in Sinsheim sind es 720 Euro. In beiden Städten erhöht sich der Steuersatz für den zweiten Listenhund auf das Doppelte. "Wir wollen damit erreichen, dass sich jeder Hundehalter überlegt, ob er sich einen Listenhund anschafft", heißt es aus dem Sinsheimer Rathaus. "Allerdings verringert sich der Steuersatz, wenn man mit dem Tier die Wesensprüfung erfolgreich ablegt." Generell ist die Hundesteuer eine Lenkungssteuer, "mit der man das Verhalten des Steuerpflichtigen in eine bestimmte Richtung lenken möchte", wie es Steuerberater Olaf Hautzinger formuliert.


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