Haftbeschwerde abgewiesen
Haßmersheim/Eppingen - Im Fall der mutmaßlichen Geiselnahme hat das Oberlandesgericht die Haftbeschwerde der beschuldigten 45-Jährigen abgewiesen. Der Heilbronner Anwalt Günther Silcher versuchte, seine Mandantin aus der Untersuchungshaft zu holen.
Haßmersheim/Eppingen - Im Fall der mutmaßlichen Geiselnahme hat das Oberlandesgericht die Haftbeschwerde der beschuldigten 45-Jährigen abgewiesen. Nachdem das Landgericht Mosbach eine erste Beschwerde bereits am 16. Juni abgewiesen hatte, scheiterte damit auch der zweite Versuch des Heilbronner Anwalt Günther Silcher, seine Mandantin aus der Untersuchungshaft zu holen (wir berichteten).
Zwar habe die Beschuldigte selbst keine körperlichen Züchtigungen vorgenommen, so das Oberlandesgericht Karlsruhe in der Begründung, trotzdem sei sie der Mittäterschaft dringend tatverdächtig und habe dem Sohn aufgetragen, dafür zu sorgen, dass das Opfer nicht flüchtet.
Da die 20-Jährige, die für ein Jahr bei der Familie gefangen gehalten wurde, von der beschuldigten Familie gezwungen wurde, Hausarbeiten zu erledigen, habe die Beschuldigte außerdem ein „Eigeninteresse am Taterfolg“ gehabt. Auch auf die Vorstrafe der 45-Jährigen, die 2002 schon einmal wegen Geiselnahme verurteilt worden war, weist das Gericht in seiner Begründung hin. Insbesondere in Anbetracht der hohen Straferwartung bestehe außerdem Fluchtgefahr.
Der beschuldigten dreiköpfigen Familie wird vorgeworfen, eine 20-Jährige aus Würzburg zunächst bei sich in der Wohnung in Eppingen und später in Haßmersheim gefangen gehalten zu haben. In dieser Zeit soll das Opfer vor allem vom 51-Jährigen Familienvater, aber auch vom 15-jährigen Sohn, misshandelt worden sein.
Der 15-Jährige ist inzwischen aus der U-Haft entlassen worden.

Stimme.de