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Datenklau durch Gewinnspielfirma

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Region Heilbronn - Windige Gewinnspielveranstalter haben vor Weihnachten Konjunktur – und sie werden immer dreister. Die Heilbronner Kriminalpolizei ermittelt bereits in mehreren Fällen.

Von Alexander Hettich


Region Heilbronn - Windige Gewinnspielveranstalter haben vor Weihnachten Konjunktur – und sie werden immer dreister. So häufen sich bei den Verbraucherzentralen Klagen über Firmen, die sich Kontodaten besorgen und aufgrund einer angeblichen Vereinbarung Geld abbuchen. Nun ist die Masche in der Region angekommen. Die Heilbronner Kriminalpolizei ermittelt in ähnlichen Fällen. Banken mahnen zur Wachsamkeit.

Falsches Spiel

„Ihr Spiel beginnt“, heißt es in dem Schreiben, dass der Eppingerin Irma Wenger (Name geändert) dieser Tage ins Haus flatterte, „wie telefonisch vereinbart.“ Sie nehme an 200 der besten Gewinnspiele Deutschlands teil, wird verkündet. So viel Glück gibt es nicht zum Nulltarif. Ein Servicebetrag von 55,55 Euro monatlich, ist weiter unten zu lesen, werde demnächst abgebucht. Es folgen die exakten Kontodaten der Eppingerin, die gegenüber der KS betont: „Ich hatte niemals Kontakt mit dieser Firma.“

Wie die vermeintlichen Glücksbringer an ihre Kontonummer kamen, kann sich Wenger nicht erklären. Evelyn Keßler schon. „Die Daten“, sagt die Sprecherin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, „kann man kaufen.“ Im Internet habe sich ein schwunghafter illegaler Handel mit sensiblen Daten entwickelt. Wer die Kontonummern hat, kann bei der nichts ahnenden Kundschaft Abbuchungen veranlassen, weil den Banken beim Lastschriftverfahren keine Unterschrift vorliegen muss.

Kontrollieren

„Wenn Kunden ungerechtfertigte Buchungen finden, können sie innerhalb von sechs Wochen widersprechen“, erläutert Gerald Barth von der Volksbank Kraichgau, die ihre Kunden mit Mitteilungen auf Kontoauszügen zur Wachsamkeit aufgerufen hat. Fälle nach dem Eppinger Muster, so Barth, „gibt es permanent“. Zurückgebucht wird mit dem Datum, an dem der Betrag ungerechtfertigt eingezogen wurde. So entsteht Opfern kein Schaden, vorausgesetzt sie achten auf die Frist. Barth rät eindringlich: „Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge.“

In der Vorweihnachtszeit sind die vermeintlichen Gewinnspielanbieter besonders aktiv, ältere Menschen haben sie bevorzugt im Visier. 2005 ging erstmals eine Reihe von Beschwerden ein , erinnert sich Evelyn Keßler von der Verbraucherzentrale. Mittlerweile „wird das massiv betrieben“. Manchmal gibt es vorher einen telefonischen Kontakt, manchmal nicht.

Berliner Bekannte

Die Firma aus dem Eppinger Fall ist den Stuttgarter Verbraucherschützern noch nicht untergekommen, wohl aber die Adresse. Vom Berliner Stadtteil Wilmersdorf aus gehe Post unter verschiedenen Firmennamen in die Republik. Das Vorgehen ist dabei immer dasselbe. Die Heilbronner Kriminalpolizei ist ebenfalls zwielichtigen Gewinnspielunternehmen auf den Fersen. „Es gibt mehrere Fälle“, bestätigt Sprecher Rainer Köller gegenüber unserer Zeitung. Das Betrugsdezernat habe die Ermittlungen aufgenommen.

Irma Wenger aus Eppingen hat der „Vereinbarung“ bereits per Einschreiben und Rückschein widersprochen. Auch eine Anzeige bei der Polizei behält sie sich vor. „Denen muss man doch das Handwerk legen.“ Die Hotline des Anbieters war trotz mehrmaliger Versuche nicht zu erreichen, Mails blieben unbeantwortet.

Rat nach der Tat

Während die Polizei Heilbronn Empfängern solcher Briefe empfiehlt, erst einmal nicht zu reagieren und die Kontobewegungen zu überwachen, rät Evelyn Keßler von der Verbraucherzentrale zum Handeln: „Das ist zwar total ungerecht, weil Kosten entstehen.“ Um ganz sicher zu gehen, sei aber Widerspruch angeraten, so die Verbraucherschützerin. Per Einschreiben und mit Rückschein sollten die Adressaten der Firma binnen zwei Wochen mitteilen, dass Ihrer Ansicht nach kein gültiger Vertrag zustandegekommen ist und den Zusatz anfügen: „Hilfsweise mache ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch.“




Kommentare

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am 10.11.2009 16:40 Uhr

Zuerst soll mir eine solche Firma einmal nachweisen, dass ich mit ihnen ein Vertrag abgeschlossen haben. Diese schicken ihre Briefe auch nicht per Einschreiben. Also, wie wollen sie dann beweisen, dass ihre Post bei mir angekommen ist? Im BGB heißt es doch eigentlich wenn ich auf ein Vertragsangebot nicht reagiere, dann bedeutet Stillschweigen als von meiner Seite Abgelehnt. Ein Vertrag kann doch erst zustandekommen, wenn BEIDE Vertragspartner diesen bestätigt haben, egal ob schriftlich oder mündlich. Wie können diese Firmen vor Gericht die mündliche Vereinbarung nachweisen, wenn diese gar nicht stattgefunden hat? Einfach zu behaupten, sie hätten mich Angerufen und ich hätte am Telefon zugestimmt ist ja noch lange kein Beweis. Oder sehe ich diese Dinge falsch? Kontoauszüge MUSS man eben permanent überprüfen. Eine unerlaubte Abbuchung sollte vom Gesetzgeber unter einer hohen Strafe gestellt werden und dem Betroffenen ein Schadenersatz zustehen, denn schließlich wird dieser belästigt, in dem er jedes mal zur Bank gehen muss, um die Abbuchung zu widerrufen. Ich hatte da einmal mit der Telekom längere Zeit Probleme, die immer wieder abbuchte, obwohl ihr gegenüber mir keine Forderungen mehr zustanden und ich ihnen per Einschreiben die Einzugsermächtigung entzogen habe. Dies halte ich ebenfals für ein dreistes vergehen, das bestraft werden müsste.

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am 11.11.2009 16:37 Uhr

Abbuchung ist ein 2 schneidiges Schwert, ich sehe da natürlich auch Bedarf, jedoch kann man bei einer unerlaubten Abbuchung Strafanzeige wegen verdachts auf Betrug stellen oder ähnliches.
Wie schon oben erwähnt hat man ja keine Briefe bekommen.

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