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Bad Rappenau sagt Lärm den Kampf an

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Der Gemeinderat der Stadt Bad Rappenau hat einstimmig einen Aktionsplan gegen Lärm verabschiedet. Dieser umfasst zahlreiche Maßnahmen. Tempo 30 wird in Ortsdurchfahrten zur Normalität. 

Lärm lässt sich oft mit einfachen Eingriffen verrongern: In der Heinsheimerstraße in Bad Rappenau darf nur noch einseitig geparkt werden.
Foto: Archiv/Plapp-Schirmer
Lärm lässt sich oft mit einfachen Eingriffen verrongern: In der Heinsheimerstraße in Bad Rappenau darf nur noch einseitig geparkt werden. Foto: Archiv/Plapp-Schirmer  Foto: Plapp-Schirmer, Ulrike

Lärm kann krank machen. Besonders belastet sind Menschen, die an viel befahrenen Straßen wohnen. Aus diesem Grund sind Kommunen verpflichtet, „entsprechend dem Ziel der Umgebungslärmrichtlinie in Lärmaktionsplänen Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung fest(zu)legen“, heißt es seitens des Bundesumweltamtes. Dabei ist die Beteiligung der Öffentlichkeit ein wesentlicher Bestandteil. 

Stadt Bad Rappenau legt einen Lärmaktionsplan auf

Beispiel Heinsheimer Straße in Bad Rappenau: Wie vor allem von einem Bürger lange gefordert, führte die Sperrung der Parkplätze auf einer Straßenseite zu einer Beruhigung: Der Verkehr kann seitdem ruhiger fließen. „Es vergeht keine Bürgersprechstunde und keine Bürgerversammlung, wo nicht wenigstens einmal das Thema Verkehrslärm vorgebracht wird“, sagt Oberbürgermeister Sebastian Frei. „Daher ist es uns wichtig, den Lärmaktionsplan fortzuschreiben.“

Zumal Grenzwerte zwischenzeitlich verschärft wurden. Und Tempo 30 in Ortsdurchfahrten eine höhere Akzeptanz hat. 

Gemeinderat der Stadt Bad Rappenau stimmt Lärmschutz-Maßnahmen zu

Grundlage für den Lärmaktionsplan sind die Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Es geht um die Verhinderung oder um Minderung von Lärm, wo notwendig. Und um den Erhalt einer zufriedenstellenden Situation.

Eine Erhebung in Bad Rappenau und seinen Ortsteilen wurde gemacht, die Öffentlichkeit wurde beteiligt, „ein abgestimmtes Arbeitskonzept erarbeitet“, so Claus Kiener von der Beratungsfirma Modus Consult Ulm. Sechs private Stellungnahmen gingen in der Zeit der Offenlegung zwischen 25. November 2024 und 17. Januar 2025 ein.

Darin ging es um Grenzwertüberschreitungen bei Nacht und Tag (Zitat: „Eine Unterhaltung an der Haustür ist nicht möglich“) und um bis dahin nicht berücksichtigte Gebäude in der Obergimperner Straße in Babstadt. Die Forderung nach Tempo 30 wurde erhoben. Eine weitere Stellungnahme aus Babstadt verwies auf die jährliche Zuckerrüber-Kampagne, währenddessen der Lkw-Verkehr tags und nachts zunehme. Außerdem die Forderung, den Schwerlastverkehr nachts über eine alternative Streckenführung zu leiten.

Lärmschutzmaßnahmen werden in Bad Rappenau in künftige Planungen aufgenommen

Ein Grundstücksbesitzer in Bonfeld forderte eine Lärmschutzwand an der L 1107, da „Schlafen mit offenem Fenster nicht möglich ist“. Ein anderer maß im Herrenweg am Ortsausgang von Obergimpern „eine erhebliche Lärmbelästigung durch Beschleunigen der Fahrzeuge“.  Garten und der Straße zugewandte Räume seien nicht nutzbar, sagte er. Mit der Handy-App habe er 90dB(A) gemessen.

Grenzwerte ab 70/60 db(A) werden als „grundrechtliche Schwelle zur Gesundheitsgefährdung“ angesehen. „Soweit begründet“, heißt es, „sind die Anregungen auch in die Maßnahmenkonzepte zur Lärmminderung eingeflossen.“ Die reichen vom „Einbau lärmmindernder Fahrbahnbeläge, wodurch eine Lärmminderung von -2 oder -3 dB(A) erreicht werden kann“, über Geschwindigkeitsreduzierungen bis (in  seltenen Fällen) zur Bezuschussung von Lärmschutzfenstern.

Claus Kriener trug etliche Einzelmaßnahmen vor. Diese werden allerdings nicht sofort umgesetzt, darauf verwies Sebastian Frei: „In den meisten Fällen kann der Fahrbahnbelag nicht in den nächsten fünf Jahren erneuert werden.“ Einfach, weil die Straßen nicht sanierungsbedürftig sind. „Da werden wir auf Temporeduzierungen gehen.“ Tempo 30 in den Ortsdurchfahrten wird zur Regel, nicht mehr zur Ausnahme.

Allerdings fallen die nun erarbeiteten Maßnahmen nicht unter den Tisch: „Sie sind bei künftigen Planungsentscheidungen zu berücksichtigen“, betont das Bad Rappenauer Tiefbauamt.

Ruhige Gebiete auf dem Land

Die Stadt Bad Rappenau sieht den „Sommerberg“ mit einer Fläche von 175 Hektar als Erholungswald an, als „ruhiges Gebiet auf dem Land“. Dort können sich auch Menschen erholen, die zu Hause mehr Lärm ausgesetzt sind. Der Lärmaktionsplan beinhaltet den Erhalt weiterer solcher Gebiete, sie sollen, so die Vorgabe vom Gesetzgeber, erhalten bleiben. Es sei zwingend, sich mit der Thematik zu beschäftigen, sagt Claus Kiener von Modus Consult Ulm. Als ruhige Gebiete kommen Flächen innerhalb und außerhalb von Ortschaften in Frage.

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