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Karge Zelle statt Luxus-Hotel: Frau nach 15 Jahren Zechprellerei in Künzelsau verurteilt

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Seit 2011 reist eine Zechprellerin durch die ganze Bundesrepublik. Vom Amtsgericht Künzelsau wurde sie nun ins Gefängnis geschickt. Reinhold Würth hätte ihr Hotelzimmer zahlen wollen, sagt sie vor Gericht.


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Sie steht auf Luxushotels und gutes Essen. Damit ist es jetzt für eine Weile vorbei: Die 58-Jährige wurde vom Amtsgericht Künzelsau zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt, weil sie im Hotel Anne-Sophie übernachtet und gespeist hat, ohne die Rechnung von 746,15 Euro zu bezahlen.

Die Geschichte, die die in Bonn geborene Betrügerin dem Gericht auftischt, ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten: Die Frau, die seit 2011 bundesweit Hotels und Lokale um die Zeche geprellt hat, gibt sich als wortgewandte Kunsthistorikerin aus, die „minimum 4000 Euro pro Monat für Ausstellungen und Vorträge verdient“. Sie stehe gerade unter großem Druck, da sie aus der Zelle heraus nicht kommunizieren und keine Verträge abschließen könne. „Ich habe Reinhold Würth geschrieben, ob er sich da nicht ausgleichend betätigen könne.“ Denn nur seinetwegen sei sie nach Hohenlohe gekommen.

Zechprellerin hat 57 Eintragungen im Bundeszentralregister: Nach 15 Jahren in Künzelsau verurteilt

Zuvor hatte sie seit 2011 in unzähligen weiteren Häusern logiert. Richterin Katja Kopf listet aus dem Bundeszentralregister 57 einschlägige Eintragungen seit 2011 in der gesamten Bundesrepublik. Weitere Urteile, mutmaßt Richterin Kopf, werden folgen, nun da die Gerichte eine ladungsfähige Adresse der Frau haben. Und zwar in der Justizvollzugsanstalt.

„Wir hatten schon viele Anfragen der Kollegen“, stellt Kopf der Angeklagten weitere Reisen in der nächsten Zeit in Aussicht – zu anderen Gerichten. In Künzelsau hat die Angeklagte vom 27. Dezember 2023 bis 2. Januar 2024 Zimmer 102 mit Frühstück gebucht (je 120 Euro die Nacht, plus Getränke und diverse Mahlzeiten), da sie hier Absprachen mit Reinhold Würth für eine Skulpturenmeile in Düsseldorf treffen wollte.

„Auf der Grundlage habe ich mich beim Forum Würth gemeldet, Carmen Würth wollte das mit dem Zimmer klären“, sagt die Angeklagte. „Das wage ich zu bezweifeln“, sagt Hoteldirektor Christian Helferich. Man habe sich aber auf die Zahlung per Rechnung eingelassen. Sie habe klären wollen, wer bezahlt.

In München gefasst – Beamte nehmen Zechprellerin wegen Fahndung vom Amtsgericht Künzelsau fest

Als die Dame sich für das 250 Euro-Silvestermenü anmelden und zudem den Aufenthalt bis 31. Januar verlängern wollte, sei er von einer Mitarbeiterin gerufen worden, erinnert sich der Hoteldirektor. Das Verhalten der Dame im Hotel sei schon damals etwas merkwürdig gewesen sei: Sie habe in der Lobby viel Briefe an Scientology geschrieben und verlangt, dass diese verschickt werden. Zudem hätte sie schon einiges konsumiert. Er wollte, dass eine Zwischenrechnung beglichen wird, ehe der Aufenthalt verlängert werde. Die Dame habe sich echauffiert. Er habe sie dann mit einer Kollegin auf dem Zimmer aufgesucht, sie habe nicht geöffnet. Dafür sei sie dann verschwunden – ohne die offene Rechnung zu begleichen. Die ging ins normale Mahnverfahren, sagt der Hoteldirektor.

Dabei wäre es vermutlich auch geblieben, denn die von der Dame angegebenen Adressen stellten sich als nicht ladungsfähig heraus. Eher durch einen Zufall war die Dame im April 2024 nach einer Zechprellerei in München von einer dortigen Streife aufgegriffen worden. Den Beamten sei bei der Abfrage aufgefallen, dass die Frau vom Amtsgericht Künzelsau zur Fahndung ausgeschrieben sei.

Bereits hinter Gittern – Zechprellerin muss wohl weitere sieben Monate ins Gefängnis

Dass sie zur Verhandlung am Amtsgericht Künzelsau am Donnerstag tatsächlich erschien, war weniger ihrem guten Willen, sondern vielmehr dem Umstand zuzurechnen, dass sie seit einiger Zeit in der JVA Bützow einsitzt. Zuvor war sie vom Amtsgericht Schwerin zu acht Monaten Haft (ohne Bewährung) verurteilt worden. Richtig: Weil sie zuvor die Zeche geprellt hatte.

Gewerbsmäßiger Betrug urteilten die dortigen Richter, die bei ihr von einer wahnhaften Störung ausgegangen waren, die aber nicht zum Verlust der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit geführt habe. Sieben Monate Haft beantragt Staatsanwältin Kathrin Rührich, einen Freispruch Verteidiger Thomas Koch. Richterin Katja Kopf urteilt ähnlich wie ihre Kollegen in Schwerin: Auch sie spricht von gewerbsmäßigem Betrug. Die Angeklagte leide unter psychischen Problemen (dem widerspricht diese vehement: „Ich bin eine ernstzunehmende Dame“). Die Steuerungsfähigkeit sei nicht eingeschränkt. Die Angeklagte wisse, dass man eine Rechnung bezahlen müsse.

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