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Prozess am Landgericht
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Tochter der Partnerin sexuell missbraucht? Mann legt in Heilbronn Geständnis ab

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Viermal soll ein 45-Jähriger aus dem Landkreis Schwäbisch Hall die minderjährige Tochter seiner Partnerin sexuell missbraucht haben. Der Fall vor dem Landgericht Heilbronn beginnt mit einem Geständnis.

Von Matthias Lauterer

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Viermal soll er die Tochter seiner Lebensgefährtin sexuell missbraucht haben, wirft Staatsanwalt Joachim Müller-Kapteina dem 45-jährigen Josef S. (Name geändert) aus Mainhardt vor. Das Ziel von Josef S. sei es gewesen, den ersten Geschlechtsverkehr mit dem Mädchen zu vollziehen.

Der Mann soll dem Mädchen an Vagina und Klitoris gefasst haben, dabei an seinem Glied manipuliert haben. Im vierten Fall soll er mit dem Finger eingedrungen sein. Für den Juristen ergibt sich damit der Straftatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes, denn das Mädchen war zur Tatzeit 13 Jahre alt. Die Mindeststrafe für den schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes beträgt zwei Jahre.

Prozess um mutmaßlichen sexuellen Missbrauch am Landgericht Heilbronn: Angeklagter räumt Vorwürfe ein

Nach der Anklage und den Personalien wird der Prozess unterbrochen – Gericht und Parteien führen ein Rechtsgespräch, wohl mit dem Ziel, dem Mädchen die Aussage vor Gericht zu ersparen. Das wäre möglich, wenn der Angeklagte ein Geständnis ablegen würde. Nach gut zwei Stunden verkündet Richter Thilo Kurz, dass man eine Vereinbarung getroffen habe: Der Angeklagte räumt die Anklagevorwürfe ein, auf die Aussage des Mädchens wird verzichtet, stattdessen wird ein Mitschnitt ihrer Vernehmung bei der Polizei in den Prozess eingebracht. Für das Video wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen - der Schutz des Opfers geht vor. Unter diesen Umständen habe man sich auf einen Strafrahmen zwischen drei Jahren und drei Jahren sechs Monaten geeinigt - „falls sich keine Erkenntnisse ergeben, die eine höhere Strafe angemessen erscheinen lassen“, ergänzt der Richter.

Dann erst wird der Angeklagte über seine persönlichen Verhältnisse befragt: Er habe einen Schicksalsschlag nach dem anderen erlitten: Zwei Freunde seien bei einem Unfall gestorben, ebenso sei seine „erste feste Beziehung“ durch den Tod der Partnerin jäh beendet worden. So habe er zu trinken begonnen - und zwar erheblich: Am Ende seien es mehrere Feierabendbiere und am Abend teils zwei Flaschen Wodka gewesen. Dazu habe er starke Opioide wegen Rückenproblemen eingenommen – „die gibt es viel zu leicht“, sagt er rückblickend. Alkohol und Opioide - eine gefährliche Mischung – sind in der Anklage nicht erwähnt.

Weil er die Tochter seiner Partnerin missbraucht haben soll, steht ein 45-Jähriger vor Gericht. Im Gefängnis wurde er mit dem Tod bedroht.
Weil er die Tochter seiner Partnerin missbraucht haben soll, steht ein 45-Jähriger vor Gericht. Im Gefängnis wurde er mit dem Tod bedroht.  Foto: Alternativer Fotograf

Prozess in Heilbronn: Angeklagter soll versucht haben, sich umzubringen

Der psychiatrische Sachverständige kennt aus medizinischen Unterlagen Details über den Angeklagten: Dort steht etwas von Selbstverletzungen – „das war nie ein Thema“, sagt S. In Arztbriefen steht etwas von Fitnesstraining bis zur Schmerzgrenze – „die durch Tilidin und anderes erheblich hinausgeschoben ist“, wirft der Verteidiger ein. Haas spricht Suizidversuche an: Einen räumt S. ein, zu ärztlichen Aussagen über zwei weitere will er nichts sagen. Und wie stehe es jetzt mit dem Alkohol? Bis vor zwei Wochen sei S. regelmäßig zu Sitzungen der Anonymen Alkoholiker gegangen im Gefängnis gegangen – das tue er nicht mehr, seit er Todesdrohungen erhalten habe.    

Angeklagter bittet in Heilbronn um Entschuldigung – „Meine Taten beschämen mich“

Die von Verteidiger Matthias Sigmund verlesene Einlassung zur Tat ist kurz: S. räumt die Vorwürfe „im Sinne der Anklage“ ein. An den Tatabenden habe er getrunken und Tilidin eingenommen, seine Erinnerung sei daher unscharf. Er wolle das Mädchen „nicht weiter belasten“. Pädophile Neigungen – die niemand vorwirft – weist er von sich. „Meine Taten beschämen mich“, er hofft, die Möglichkeit zu bekommen, um Entschuldigung zu bitten.

Der Richter hat Fragen: Wie hoch denn an den Abenden die Trinkmenge gewesen sei? Oder ob er im zweiten Fall ejakuliert habe?  Der Verteidiger springt bei: „Dazu lese ich in der Anklage nichts“ - „Darum ja die Frage“, entgegnet Kurz. Zum Alkoholkonsum könne S. nichts sagen, ejakuliert habe er nicht, sagt Sigmund nach kurzer Beratung mit seinem Mandanten.

Mit dem Urteil am Landgericht Heilbronn wird Anfang August gerechnet

Auch dem psychiatrischen Sachverständigen sind Unstimmigkeiten aufgefallen: S. habe ausgesagt, impotent zu sein. Ob er vor den Taten Viagra eingenommen habe? Das könnte als gezielte Vorbereitung zur Tat gewertet werden. „Dazu kann mein Mandant keine Angaben machen“, doch ab und zu sei „schon mal was gegangen“.

Am 10. Juli ist der zweite Verhandlungstag angesetzt. Mit dem Urteil wird Anfang August gerechnet.  

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