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Amtsgericht verhängt Haftstrafe
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Stadtbekannter Drogendealer aus Künzelsau muss ins Gefängnis

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Zu viele Vorstrafen und eine ungünstige Sozialprogose sorgen dafür, dass der Öhringer Amtsrichter bei einem notorischen Drogendealer keine Gnade mehr walten lässt.

Von Renate Väisänen
Bunte Pillen dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Partydroge Ecstasy große Gefahren birgt. Ein Dealer fand nun keine Gnade vor dem Richter.
Foto: dpa
Bunte Pillen dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Partydroge Ecstasy große Gefahren birgt. Ein Dealer fand nun keine Gnade vor dem Richter. Foto: dpa  Foto: IMAGO/Ramon van Flymen

Schwunghaften Handel mit Betäubungsmitteln soll der Angeklagte in Künzelsau betrieben haben: Dafür landete er vor dem Amtsgericht Öhringen. Laut Anklageschrift kaufte der Suchtkranke im September 2024 Amphetamine und die Partydroge Ecstasy in nicht unerheblicher Menge von einem Dealer, gegen den parallel ein eigenes Verfahren läuft. Darüber hinaus wird der Angeklagte beschuldigt, kurz darauf berauscht auf einem E-Scooter durch die Künzelsauer Innenstadt gefahren zu sein.

Letzteres wurde ihm zum Verhängnis: Bei einer Verkehrskontrolle zog ihn die Polizei heraus und steckte den einschlägig vorbestraften Mann in Untersuchungshaft. Und das nicht alleine wegen eines auffällig hohen Amphetamin-Wirkstoff-Gehalts im Bluttest: Der Angeklagte hatte noch illegale Drogen in seinem Jackenärmel, und bei einer richterlich angeordneten Wohnungsdurchsuchung wurden weitere Betäubungsmittel sichergestellt. Nun muss sich der 44-Jährige wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit deren unerlaubten Besitzes verantworten. Ein psychiatrisch-forensischer Sachverständiger soll beurteilen, wie es mit dem schwer suchtkranken Mann weitergehen soll.

Der Drogendealer gesteht zwar - doch ein Rückfall verbessert seine Chancen nicht

Der Angeklagte zeigt sich geständig und macht im Laufe des Verfahrens Angaben zu seinem Hintermann: Durch seine Pflichtverteidigerin lässt er erklären, dass ein Teil der von ihm angekauften Drogen nicht zum Weiterverkauf, sondern für seinen eigenen Konsum bestimmt gewesen sei – darunter auch ein Morphium-ähnliches Medikament, das er legal als Drogenersatz erhalten habe. Ihr Mandant habe in der Haft eine Suchttherapie beantragt und habe schon einen Therapieplatz sicher, so die Anwältin.

Nur wenige Jahre habe der dreifache Vater ein halbwegs normales Leben führen können, dann wurde die Sucht zum Problem. Zwei Lehrstellen musste der langjährige Schmerzpatient, der schon im Alter von neun Jahren mit Drogen in Berührung kam, aus gesundheitlichen Gründen kündigen. Kaum hatte er eine Langzeittherapie absolviert, wurde er durch familiären Stress wieder rückfällig.

Der Drogendealer ist Schmerzpatient: Warum der Richter trotzdem eine Bewährung ablehnt

Dass der Angeklagte in der Drogenszene schon länger bekannt gewesen sei, bestätigt ein Kriminalbeamter. Neben den Betäubungsmitteln, die er und seine Kollegen sichergestellt hätten, habe eine Liste mit Namen von Schuldnern, die der Mann dabeihatte, auf seine Tätigkeit im Drogenhandel hingewiesen. Die langjährige Sucht des Angeklagten beleuchtet ein Sachverständiger: Bis vor dessen Therapie im Jahr 2016 sei er hochgradig von Amphetaminen abhängig gewesen. Bei dem Angeklagten sei nach dem Drogentod des Bruders zwar der Wunsch nach Ausstieg vorhanden, die Erfolgsaussichten seien jedoch nicht allzu groß. Da der Angeklagte den Maßregelvollzug ablehne, regt der Gutachter an, ihm anstatt Haft eine Suchttherapie zu verordnen.

Das Gericht kommt zu einem anderen Schluss: Es folgt dem Antrag der Staatsanwaltschaft, der eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten vorsieht –  plus Suchttherapie, versteht sich.

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