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Stadt Öhringen druckt bald keine Ehrentage mehr in der Hohenloher Zeitung

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Öhringen übermittelt ab 1. Februar keine Namen von Bürgern, die runden Geburtstag oder Ehejubiläum feiern, mehr an unsere Redaktion. Hintergrund ist eine landesweite Rechtsänderung, die anderen Städten schon großen Ärger eingebracht hat.

Noch stehen sie auf der Wetter-und-Termine-Seite der Hohenloher Zeitung, doch bald erscheinen die Öhringer Geburtstage nicht mehr in der Tageszeitung.
Noch stehen sie auf der Wetter-und-Termine-Seite der Hohenloher Zeitung, doch bald erscheinen die Öhringer Geburtstage nicht mehr in der Tageszeitung.  Foto: Büchele, Torsten

Ab 1. Februar werden keine Daten mehr von der Stadt Öhringen zu Altersjubiläen oder Ehejubiläen an die Hohenloher Zeitung/Heilbronner Stimme weitergegeben. Das teilt die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung mit. Wenn die Bürger es wünschten, veröffentliche die Stadt den Ehrentag in dem städtischen Mitteilungsblatt „Öhringer Nachrichten“ – aber nur wenn die Jubilare proaktiv dafür auf die Stadtverwaltung zugehen.

„Der Schutz der persönlichen Daten hat für uns oberste Priorität“, stellt Monika Pfau, die Referentin des Oberbürgermeisters, klar. Die Veröffentlichung solcher Informationen stelle einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Gemäß den Vorgaben des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sei eine solche Veröffentlichung ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen datenschutzrechtlich nicht zulässig. Damit komme die Stadt ihrer Verpflichtung nach, persönlichen Daten zu schützen und nach gesetzlichen Bestimmungen zu verarbeiten.

Warum sich die Rechtsauffassung geändert hat und was der Öhringer Oberbürgermeister davon hält

Der Fall schlägt seit Wochen Wellen im Land: Der Landesdatenschutzbeauftragte hatte den Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer gerügt, weil er Altersjubilare im Amtsblatt veröffentlicht hatte – was in vielen Städten und Gemeinden sowie Lokalzeitungen bis dato gang und gäbe war. Grund war die Beschwerde eines Tübinger Bürgers. Bürger konnten bisher der Veröffentlichung zwar widersprechen, müssen dafür aber aktiv auf ihr Rathaus zugehen. Der Datenschutzbeauftragte sagt nun, es muss anders herum sein: Die Bürger müssen aktiv aufs Rathaus zugehen, wenn sie im Amtsblatt genannt werden möchten – und wer das nicht tut, darf nicht mit Namen erscheinen.

Öhringens Oberbürgermeister Patrick Wegener ist damit nicht glücklich: Er könne die Wut seines Amtskollegen verstehen, teilte er dem SWR mit. „Datenschutz schützt, aber er darf nicht verhindern, dass wir Wertschätzung ausdrücken“, wird Wegener zitiert. Altersjubiläen zu feiern zeige, Öhringen sei keine anonyme Stadt, sondern eine Gemeinschaft, die einander wahrnehme. Nun allerdings beugt er sich der neuen Rechtsauffassung.

Anders als in Öhringen läuft es schon bisher in Heilbronn und Neckarsulm: Hier werden Geburtstage und Jubiläen gar nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

Glückwünsche für Jubilare: Diese Tradition bleibt in Öhringen bestehen

Die bewährte Tradition der persönlichen Glückwünsche durch Oberbürgermeister Patrick Wegener bleibt aber erhalten, teilt die Stadt Öhringen mit. Die Abfrage über Besuchswünsche zum 90., 100. und folgenden Geburtstage sowie über Hochzeitsjubiläen werde weiterhin im direkten Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern fortgeführt. Ebenso die Versendung der Glückwunschbriefe ab dem 80. Geburtstag alle fünf Jahre.

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