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77.000 Euro

Krippe statt Kindergarten: Schöntal muss Förderung zurückzahlen

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Weil zwei Kindergartengruppen im Haus umgezogen sind, muss die Gemeinde eine Förderung zum Teil zurückzahlen: Die Kinder, die nun in den geförderten Räumen betreut werden, sind zu jung.

Die seinerzeit frisch renovierten Räume im Kindergarten Bieringen. Nun muss die Gemeinde einen Teil der Förderung für den Umbau zurückzahlen.
Die seinerzeit frisch renovierten Räume im Kindergarten Bieringen. Nun muss die Gemeinde einen Teil der Förderung für den Umbau zurückzahlen.  Foto: Archiv/Greiner

Die Gemeinde Schöntal muss 77.000 Euro an den Bund zurückzahlen. Das Geld hatte sie als Förderung erhalten, um das Erdgeschoss des Kindergartens in Bieringen zu sanieren, der sich in der Alten Schule befindet. Das Betrag ist die Hälfte der gesamten Fachförderung.

Die Arbeiten für diese Sanierung haben in den Jahren 2020 und 2021 stattgefunden. Seinerzeit gab es in dem Kindergarten im Untergeschoss zwei Krippengruppen und im Erdgeschoss zwei Kindergartengruppen. Im Dachgeschoss waren noch alte Schulräume. Die beiden Gruppen im Erdgeschoss wurden erneuert – mit einer Förderung aus dem sogenannten Ausgleichsstock für finanzschwache Gemeinden und einer Fachförderung. „Dafür haben wir auch den Verwendungsnachweis geliefert“, sagt Hauptamtsleiter Kim Bareiß im Gespräch mit unserer Redaktion. 

Anderer Bedarf: Krippengruppe statt Kindergartengruppe im Erdgeschoss

Einige Zeit später, in den Jahren 2022 und 2023, hat die Gemeinde sich entschieden, das Obergeschoss für zwei Kindergartengruppen auszubauen. Denn der Bedarf habe sich geändert: Im Erdgeschoss der Alten Schule sind  eine Krippengruppe und eine altersgemischte Gruppe eingezogen.

Dafür hat die Gemeinde die Betriebsgenehmigung geändert, erklärt Bareiß den Ablauf. Das wiederum habe die Förderstelle der Fachförderung auf den Plan gerufen, die den Umbau im Erdgeschoss unterstützt hat. „Die will nun die Hälfte zurück“ – denn die altersgemischte Gruppe werde als Kindergartengruppe anerkannt, aber die Krippengruppe sei nicht Bestandteil der Förderung gewesen.

Bürgermeister: Widerspruch hätte „theoretisch“ auffallen müssen

Schöntals Bürgermeister Joachim Scholz gibt zu, dass diese Gefahr „theoretisch“ hätte auffallen müssen. Aber der Umbau des Erdgeschosses sei für die Gemeinde abgeschlossen gewesen. „Man schaut dann nicht mehr in den Zuschussbescheid hinein“, in dem die Förderstelle die Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung aufgelistet hat. „Wir haben die beiden Umbauten als zwei verschiedene Paar Stiefel betrachtet“, erklärt Scholz – „die Realität der Bedarfe hat uns überholt“, ergänzt Bareiß.

Förderbedingung muss 20 Jahre lang eingehalten werden

Eine andere Nutzung hätte bei der fördernden Stelle angezeigt werden müssen. So könne der 20 Jahre lange Zeitraum unterbrochen werden, in dem die Einrichtung so genutzt wird, wie es die Voraussetzung für die Förderung besagt, sagt Bareiß. Das sei relevant für das Untergeschoss mit den beiden Krippengruppen. Das ist im Jahr 2016 mit einer Förderung umgebaut worden. „Wenn ich merken würde, der Bedarf an Krippenplätzen geht auf Null, kann ich den Zeitraum unterbrechen.“ Dann könnten die Räume anders genutzt werden. Wächst der Bedarf wieder, werde der Zeitraum fortgesetzt.

An der Entscheidung gebe es nun nichts zu rütteln, das Geld müsse zurückgezahlt werden. Damit sei die Gemeinde noch mit einem blauen Auge davon gekommen. „Es hat die Gefahr bestanden, dass wir die ganzen 177.000 Euro Förderung hätten zurückzahlen müssen“, sagt Scholz – wenn die altersgemischte Gruppe nicht als Kindergartengruppe anerkannt worden wäre. 

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