Mutmaßlicher Mordfall in Westernhausen: Was bisher bekannt ist – und was nicht
In Westernhausen in der Gemeinde Schöntal wurde eine tote Frau aufgefunden. Ein 46-Jähriger steht unter Mordverdacht. Was wir über die mutmaßliche Tat wissen – und was nicht.
Am Mittwochnachmittag verschickten Staatsanwaltschaft und Polizei Heilbronn gegen 15.10 Uhr eine gemeinsame Pressemitteilung. Der Titel: „46-Jähriger wegen Mordes in Untersuchungshaft“. Demnach verstarb eine 58-Jährige am frühen Dienstagmorgen in Schöntal-Westernhausen. Sie war zuvor im Ahornweg schwer verletzt aufgefunden worden und kurz darauf verstorben. Was bisher über das mutmaßliche Verbrechen bekannt ist:
Tote Frau in Schöntal-Westernhausen: Was über die mutmaßliche Tat bekannt ist
Opfer und Tatverdächtiger: Die Verstorbene ist 58 Jahre alt und hat in Tatortnähe gewohnt. Beim Tatverdächtigen handelt es sich um den Schwiegersohn der Toten. Zunächst war von „näherem familiären Umfeld“ die Rede. Gegen den 46-jährigen Deutschen wurde Haftbefehl erlassen und in Vollzug gesetzt. Er wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Die Augenzeugen: Anwohner in Schöntal haben über Hilferufe und über das Aufgebot an Einsatzkräften vom mutmaßlichen Verbrechen mitbekommen. Anwohner haben die Rettungskräfte alarmiert.
Die Ermittlungen: Zur Aufklärung der Todesumstände hat die Kriminalpolizei Heilbronn eine Ermittlungsgruppe eingerichtet. Zeugen sollen sich unter der Telefonnummer 07131/104-4444 melden.
Tote Frau in Schöntal-Westernhausen: Was wir nicht wissen
Das Motiv: Über ein mögliches Motiv „werden zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben gemacht“, teilte die Staatsanwaltschaft Heilbronn, Zweigstelle Schwäbisch Hall, auf Anfrage der Heilbronner Stimme mit. Und weiter: „Der Tatverdächtige hat sich bislang nicht geäußert.“
Die Tatwaffe: Von den Ermittlern gibt es keine Angaben über eine möglicherweise verwendete Tatwaffe. Ob die Tote auf öffentlicher Straße oder auf einem Privatgrundstück gefunden wurde, dazu gibt es keine Angaben.
Die Verletzungen: Ebenfalls keine Angaben gibt es zur Art der Verletzungen bei der Toten. Art und Umfang der Verletzungen deuten aber laut Staatsanwaltschaft auf ein Tötungsdelikt hin. „Bei einer rechtsmedizinischen Begutachtung erhärtete sich der Anfangsverdacht eines Tötungsdelikts“, heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung. Eine Obduktion habe diese Einschätzung bestätigt.
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