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Parkgebühren und Kontrollen in den Hohenloher Städten – ein Überblick

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Was kostet das Parken in der Innenstadt? Wie viele Kontrolleure sind unterwegs? Wir haben in Öhringen, Künzelsau, Schwäbisch Hall, Bad Mergentheim und Crailsheim nachgefragt.


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Wer in der Hauptstraße in Künzelsau noch schnell ein Weihnachtsgeschenk kaufen will, hat vielleicht Glück und findet einen Parkplatz direkt an der Straße. Dort während eines zweistündigen Bummels zu parken, kostet 1,20 Euro  – zehn Cent je angefangene zehn Minuten, wie im ganzen Innenbereich der Stadt, teilt Sprecherin Melanie Greiner mit. Und: „An den Parkscheinautomaten sind die ersten zehn Minuten gebührenfrei“. 80 Cent teurer ist es am innerstädtischen Straßenrand in Öhringen. Dort werden 50 Cent im Halbstundentakt abgerechnet, zum Beispiel für jemanden, der vor der Hohenloher Zeitung (HZ) parkt.

Bad Mergentheim ist ein Paradies für Kurzparker

Damit hat, wer einen Parkplatz in den beiden großen Städte im Hohenlohekreis gefunden hat, einen kleinen Vorteil gegenüber zwei der fünf Städte, die sich im Verbund Hohenlohe Plus zusammengeschlossen haben: Die Parkplätze am Straßenrand in der Innenstadt von Crailsheim und im Zentrum von Schwäbisch Hall sind zwar gleich teuer wie die in Öhringen. Hier darf aber nur eine Stunde am Stück geparkt werden. Bad Mergentheim schlägt sie aber alle: „In den ersten beiden Stunden sind alle Parkplätze – egal ob Parkhäuser oder Freifläche – gebührenfrei.“

Von zwei bis fünf unterschiedlichen Zonen: Parken in hohenlohischen Städten

Je weiter vom Stadtzentrum entfernt, desto niedriger die Kosten. Künzelsau hat das einfachste System: Im Außenbereich werden zehn Cent im 20-Minuten-Takt abgerechnet. An den Wertwiesen gibt es sogar etliche kostenlose Stellplätze. In Öhringen zahlt man auf den Parkplätzen an Kultura, Hoftheater und der Alten Turnhalle 50 Cent pro Stunde.

Bad Mergentheim hat drei Parkzonen, Crailsheim fünf und in Schwäbisch Hall unterscheiden sich die Parkplätze im „erweiterten Zentrum“ dadurch, dass man dort zwei Stunden parken darf. Und dann gibt es Reglungen für die Parkhäuser, die mindestens gleich teuer sind. Kostenlos sind dagegen die Volksfestplätze in Crailsheim und Bad Mergentheim.

Macht die Polizei etwas anders als Ordnungsämter?

Eine statistische Auswertung über die Meldungen von Parksündern bei der Polizei gebe es nicht, teilt Manuel Unser mit, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Heilbronn, das für die Städte Öhringen, Künzelsau und Bad Mergentheim zuständig ist. „Wird die Polizei informiert und sind beispielsweise Feuerwehrzufahrten oder Rettungswege blockiert, wird in der Regel zunächst versucht den Halter des Fahrzeugs ausfindig zu machen, damit dieser umparkt.“ Wenn das nicht möglich ist, werde ein Abschleppunternehmen beauftragt, das Auto zu beseitigen. „In jedem Fall wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.“ In Fällen, in denen kein sofortiges Handeln notwendig ist, werde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Häufung in den Sommermonaten

„Eine Häufung ist oftmals in den Sommermonaten zu beobachten und hier überwiegend im Bereich von Badeseen und Freibädern“, berichtet Unser. Sein Kollege Jonas Ilg vom Polizeipräsidium Aalen (Städte Hall und Crailsheim) ergänzt: Die Polizei überprüfe vorher selbst ob ein Verstoß vorliege oder gebe die Meldung an das zuständige Ordnungsamt weiter. „Ebenfalls ist möglich, dass ein falsches Parken im Rahmen der Streifenfahrt erkannt wird.“

Sechsstellige Summen nehmen die Städte dadurch ein. Die beim Parken sehr günstige Stadt Künzelsau hat im Jahr 2024 auf den rund 1100 Parkplätzen 148 000 Euro durch Gebühren eingenommen. „Diesen stehen rund 105 000 Euro Ausgaben und Kosten für den Unterhalt und Betrieb der Parkierungseinrichtungen gegenüber“, erklärt Elke Sturm, Sprecherin der Stadt. Auch in Bad Mergentheim, wo erstmal kostenlos geparkt werden darf, gibt es hohe Einnahmen: 172 000 Euro über den Stadtverkehr Bad Mergentheim, der die Parkhäuser betreibt und über die Parkplätze eine gute halbe Millionen Euro. Auch Mathias Grimm, Sprecher der Stadt Crailsheim, nennt auf HZ-Nachfrage eine Zahl: 425 000 Euro hat die Stadt im Jahr 2024 eingenommen. Öhringen und Hall antworteten nicht auf die Nachfrage.

So viele Kontrolleure sind in den Städten in Hohenlohe unterwegs

Deswegen lohnt es sich für die Städte, zu kontrollieren, ob auch wirklich der richtige Parkschein gelöst wurde. In den Städten überprüfen Mitarbeiter des Ordnungsamtes, ob die Vorschriften für das Parken eingehalten werden. In Künzelsau ist ein Mitarbeiter im Außendienst beschäftigt, teilt Greiner mit. Die Innenstadt wird demnach täglich kontrolliert, im „Außenbereich und Ortsteile in größeren Abständen und bei Bedarf“. Monika Pfau teilt für Öhringen mit, dass zwei Mitarbeiter im Einsatz seien, nennt aber keine Häufigkeit.

Genauso ist es in Schwäbisch Hall. Carsten Müller nennt nur eine Zahl der Stellen in der Bad Mergentheimer Polizeibehörde. Die Häufigkeit der Kontrollen in Mergentheim richte sich nach vielen Paramatern, „beispielsweise sonstige Aufgaben der Polizeibehörde“. In der Regel „finden täglich Kontrollen statt.“

Bußgeldkatalog

Falschparken wird in allen Städten gleich geahndet, nach dem bundesweit gültigen Bußgeldkatalog. Der höchste Betrag: 110 Euro für „in ,zweiter Reihe’ geparkt, mit Sachbeschädigung“. Auf der linken Fahrbahnseite zu parken, kostet 15 Euro. Wer ohne Parkschein oder Parkscheibe parkt oder die Parkdauer überschreitet zahlt 20 Euro für bis zu 30 Minuten. Je nach Dauer wächst der Betrag auf 40 Euro bei über drei Stunden. Dazu können noch Gebühren kommen. 

In Crailsheim kann man „für den ruhenden circa 1,5 Stellenanteile ansetzen“, das variiere nach Dienstplan und Besetzung. „Auch der Kommunale Ordnungsdienst kontrolliert im Rahmen seiner Tätigkeit spät abends auch den ruhenden Verkehr, wenn es um Extremfälle geht“, schreibt Grimm. Ob die Angaben insbesondere zur Häufigkeit der Kontrollen stimmen, hat unsere Redaktion nicht überprüft.

Kulanzregelungen? Ein klares Jein

Dabei gebe es keine grundsätzlichen Kulanzregelungen, geben die Sprecher der Städte bekannt. Carsten Müller aus Mergentheim kommentiert: „Wenn damit gemeint ist, dass ein Strafzettel nicht in der Sekunde der Zeitüberschreitung ausgestellt wird, könnte man sagen ,Ja’“, Susanne Uebel-Madenciler aus Schwäbisch Hall sagt, die Ahndung erfolge nach dem „Opportunitätsprinzip“ und verweist auf den Paragrafen 47 des Gesetzes zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, nachdem die Behörde das Verfahren einstellen kann, so lange sie es in ihren Händen liegt.

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