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Attacke mit Peitsche auf Ordnungshüter: Amtsgericht verurteilt Künzelsauer

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Ein Mann steigert sich derart in eine empfundene Ungerechtigkeit hinein, dass er einen Privatkrieg gegen einen Beamten des Ordnungsamts beginnt. Er beleidigt und bedrängt ihn – bis er schließlich zuschlägt. Das hat Konsequenzen für ihn vor dem Amtsgericht Künzelsau.

Von Matthias Lauterer

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Im Polizeibericht vom Mai liest sich ein Vorfall inmitten anderer Ereignisse fast wie eine kuriose Begebenheit: Mit einer „Rute“ – man denkt unwillkürlich an den Nikolaus – habe ein 71-Jähriger einem Beamten des Ordnungsamtes auf den Kopf geschlagen. Als die Tat am Dienstag vor dem Amtsgericht Künzelsau verhandelt wurde, kommen immer weitere Hintergründe auf den Tisch, die diese Tat in ein geradezu tragisches Umfeld einbetten.

Privatkrieg gegen das Künzelsauer Ordnungsamt: Was der Angeklagte alles anstellt

Denn nicht nur wegen dieser, sondern wegen dreier ähnlicher Konfliktsituationen ist der jetzt 72-jährige Ruheständler aus einem Künzelsauer Teilort angeklagt, dazu soll er Polizisten beleidigt haben. Um einer erneuten Eskalation vorzubeugen, ist während der Verhandlung ein Polizeibeamter im Saal.

Bereits im Februar sei der Mann auf den Ordnungshüter losgegangen, mit einem Besenstiel – damals kam es nicht zu einer Verletzung, berichtet der Geschädigte: „Ich war halt schneller und konnte Distanz herstellen.“ Bei seiner polizeilichen Vernehmung zu diesem Vorfall hat der Angeklagte Dinge wie „Ich bin froh um jeden Polizisten, der erschossen wird“ auf das mitlaufende Band gesprochen und alle Polizisten als „Lumpen“ bezeichnet.

Im April hat er den „Uffschreiwer“ erneut entdeckt – er blockierte den Weg des Beamten mit dem Auto und es kam zu Beschimpfungen. Zeugen haben das Wort „Drecksau“ und mehr gehört. Diese drei Vorfälle lässt der Angeklagte durch seinen Verteidiger Axel von Klitzing einräumen. Er selbst schweigt, geradezu trotzig: „Wenn’s da so steht, wird’s schon stimmen“, sagt er bei der Frage nach den Personalien. Mehrfach merkt man ihm an, dass er gerne herausplatzen würde, doch er hält sich zurück, die Lippen zusammengekniffen. Den vierten Vorfall – der Schwerwiegendste – bestreitet er: Zugeschlagen habe er nicht.

Verhandlung in Künzelsau: Warum der Angeklagte sich ungerecht behandelt fühlt

Die „Rute“ wurde zum „schwarzen Stock“, die Anklage spricht von einer „Peitsche“. Ein Polizeibeamter sorgt für Klarheit: Eine „Gerte, so ein Reitutensil“ habe man damals sichergestellt. Das zu bestreiten ist nutzlos, denn ein Zeuge berichtet, dass er mehrere Treffer am Kopf gesehen hat. Daraufhin sei er dem Beamten beigesprungen und habe ihm geholfen, den Angeklagten bis zum Eintreffen der Polizei am Boden zu fixieren. Er sei „nach wie vor auf der Hut“, berichtet der Beamte.

Angefangen hat alles mit einem Parkverstoß, der laut dem Angeklagten keiner gewesen sei: Er habe nur einen Parkschein geholt. Er fühlt sich ungerecht behandelt. Auch dieser Konflikt landete vor Gericht, die empfundene Ungerechtigkeit schaukelt sich auf: Gegen einen Strafbefehl über 30 Tagessätze à 20 Euro hatte er Einspruch eingelegt – und vor Gericht zurückgenommen. Der Staatsanwalt habe ihn „erpresst“, indem er „angedroht“ habe, bei einem Urteil müsse man von einem höheren Tagessatz ausgehen.

Ordnungshüter geschlagen: Künzelsauer erhält einjährige Haftstrafe, ausgesetzt zur Bewährung

Diese Situation sei der Trigger gewesen, sagt von Klitzing, dazu die aktuellen politischen Verhältnisse – was er meint, sagt er nicht. Sein Mandant habe Teile seines Lebens nicht im Griff. Die Folgen dieses kleinen Verkehrsdeliktes belasteten ihn schwer. Alles hänge für den Angeklagten an der Person des Ordnungshüters. Sein Mandant habe sicher auch ein psychisches Problem. Der Strafrahmen sieht eine Gefängnisstrafe zwingend vor – aber dann zur Bewährung, fordert von Klitzing. Die Staatsanwältin fordert 13 Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung, dazu einen Monat Fahrverbot.

Richterin Katja Kopf entscheidet auf eine einjährige Haftstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Außerdem muss der Verurteilte 3000 Euro an das Kinderhospiz Öhringen bezahlen. Sie redet ihm eindringlich zu, dass er nun für drei Jahre nicht mehr strafrechtlich in Erscheinung treten darf, sonst müsse er ins Gefängnis.

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