Windkraft füllt den Saal
Ingelfingen - Treffpunkt ist der Parkplatz zwischen Stachenhausen und Oberginsbach. Doch der reicht für die vielen Autos, die aus dem Jagsttal, dem Kochertal und von der Hohenloher Ebene kommen, bei weitem nicht aus.
Ingelfingen - Treffpunkt ist der Parkplatz zwischen Stachenhausen und Oberginsbach. Doch der reicht für die vielen Autos, die aus dem Jagsttal, dem Kochertal und von der Hohenloher Ebene kommen, bei weitem nicht aus. Dass gut 120 Interessierte an der Veranstaltung rund um die Windkraft teilnehmen, übertrifft die kühnsten Erwartungen von Albrecht Förstner aus Goggenbach, Kreisvorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung der Hohenloher CDU. Er hat die Veranstaltung organisiert und mit Karl Ehrmann einen Mann aus der Praxis und mit Christoph Keckeisen den Amtsleiter des Umwelt- und Baurechtsamtes im Landratsamt als Referenten gewinnen können.
Karawane
Den Wind lassen sich zunächst alle um die Nase wehen, bevor im Saal der Gaststätte "Obergässler" in Hermuthausen Ehrmann über seine Erfahrungen aus der Planung, dem Bau und Betrieb des Windparks Stachenhausen berichtet und Keckeisen den Windenergieerlass des Landes erläutert. Eine Autokarawane setzt sich zu den fünf Windrädern von Stachenhausen in Bewegung. 98 Meter ragen die Rotoren vor den Besuchern in die Höhe. "750 Meter sind es zum Wendischenhof, zwei Kilometer nach Stachenhausen", beantwortet Ehrmann die Frage nach dem Abstand zur Wohnbebauung. Auch das K.-o.-Kriterium "Roter Milan" interessiert in der Runde. "In den ganzen Jahren, in denen die Windräder nun schon betrieben werden, haben wir noch keinen toten Vogel gefunden", versichert der Sprecher der Grundstückseigentümer.
Ins Eingemachte geht’s für die Teilnehmer im proppenvollen Saal vom "Obergässler". Zum optimalen Vorgehen gehört für Karl Ehrmann, Grundstücksgemeinschaften zu bilden und nur gemeinsam zu verpachten. "Jeder hat den gleichen Nutzungsvertrag und man kann eine gemeinsame Strategie fahren", erklärt er. Seiner Meinung nach fehlt noch ein lokales Unternehmen, das als Komplett-Dienstleister die Interessen von Grundstückseigentümern, Investoren und Betreibern bündelt.
Vorrangflächen
Gebunden zählt der Windenergieerlass satte 51 Seiten. Christoph Keckeisen beschränkt sich daher auf die Planungsgrundlagen, wesentliche Aspekte bei den Planungshinweisen und die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen. Er weist darauf hin, dass die Regionalpläne künftig nur noch Vorrangflächen ausweisen. Eine Steuerung der Windkraftstandorte außerhalb der regionalen Vorrangflächen sei daher nur über die kommunale Bauleitplanung möglich. Das Baugesetzbuch gebe den Gemeinden dabei die Möglichkeit, Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan darzustellen. "Ein schlüssiges Plankonzept muss der geplanten Ausweisung zugrunde gelegt werden." Er erläutert die Tabubereiche ebenso wie die artenschutzrechtlichen Belange. Das Landschaftsbild ist bei der Standortsuche zu berücksichtigen. Was beim Schattenwurf von Windenergieanlagen geht und was nicht, erläutert Albrecht Förstner zum Abschluss.
Windenergieerlass
Bis 2020 sollen zehn Prozent des Strombedarfs in Baden-Württemberg mit Windenergie gedeckt werden. Der erste Windenergieerlass in der Geschichte des Landes soll den Ausbau der Windenergienutzung beschleunigen und gleichzeitig eine einheitliche Richtschnur für Behörden, aber auch für Planer, Kommunen, Investoren und Bürger sein. Der Erlass fasst die planerischen und rechtlichen Anforderungen für die Installation von Windenergieanlagen zusammen. Für die nachgeordneten Behörden wie die Immissions- und Naturschutzbehörde ist der Erlass, der am 30. Mai in Kraft trat, verbindlich. cba