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Was Personen wissen müssen, die Kontakt zu Corona-Infizierten hatten

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Kontaktpersonen von Corona-Infizierten zu ermitteln, ist aufwendig. Das Hohenloher Landratsamt rief zu Beginn der Krise noch bei Kontaktpersonen an - inzwischen sind es aber zu viele. Deshalb kommt die Mitteilung jetzt per Post.

Von unserer Redaktion
Die Ermittlung von Kontaktpersonen von Covid-19-Infizierten gestaltet sich aufwendig. Foto: dpa
Die Ermittlung von Kontaktpersonen von Covid-19-Infizierten gestaltet sich aufwendig. Foto: dpa  Foto: Kay Nietfeld (dpa)

Im Hohenlohekreis gab es Stand Montag 579 bestätigte Coronafälle und Stand 5. April 3331 direkte Kontaktpersonen. Diese werden von Beginn an ermittelt, um Infektionsketten zu unterbrechen. Dass von vielen Kontaktpersonen nur der Name vorliegt, macht die Sache nicht einfacher. Postadressen oder Telefonnummern müssen erst noch herausgefunden werden.

"Zu Beginn konnten wir die Kontaktpersonen auch noch telefonisch benachrichtigen. Das ist auf Grund der Menge aber gerade nicht mehr möglich", erklärt Anja Blume, Teamleiterin der Fallermittlung, in einer Mitteilung des Landratsamts. Deshalb würden die Personen mittlerweile auf dem Postweg informiert, dass sie mit einem Erkrankten Kontakt hatten und ab wann die häusliche Isolierung für die Betroffenen ende.

Wenn Arbeitgeber Nachweise anfordern

"Wir wissen, dass bei manchen Personen das Enddatum der häuslichen Absonderung bereits vergangen ist. Wir bekommen aber zahlreiche Rückmeldungen aus der Bevölkerung, die einen Nachweis für den Arbeitgeber anfordern." Deshalb würden Kontaktpersonen auch nachträglich die Verfügungsmitteilungen als Nachweis für die 14-tägige Quarantänezeit ausgestellt.

"Bei wem das Datum schon vorüber ist und wer auch den Nachweis nicht braucht, der kann das Dokument einfach ignorieren." Bürger, die sich ebenfalls als Kontaktpersonen einstufen würden, aber keine Mitteilung bekommen hätten, könnten zu der mit Covid-19 erkrankten Person oder zum Gesundheitsamt unter 07940 18-888 Kontakt aufnehmen.

Maßgeblich für die Quarantänezeit ist der letzte Kontakt

"Wir haben ein gut funktionierendes Vereinsleben und Ehrenamtsleben im Kreis", erklärt Ott, warum Personen mehrere Mitteilungen erhalten. "Da kommt es immer wieder vor, dass man zu mehreren Erkrankten zu unterschiedlichen Zeitpunkten Kontakt hatte." Maßgeblich für die 14-tägige Quarantänezeit sei der letzte Kontakt. Bei mehreren Mitteilungen sei das spätere Datum das Ende der häuslichen Absonderung.

Silke Bartholomä, Verwaltungsleiterin des Gesundheitsamt, sagt: "Wir haben inzwischen Fälle, bei denen bestätigt erkrankte Personen keine Kontaktpersonen mehr angeben, weil sie sich bereits selbst als Kontaktpersonen in häuslicher Absonderung befanden."

 
Es gibt Ausnahmen für Menschen, die in der kritischen Infrastruktur beschäftigt sind

Laut Robert-Koch-Institut könnten eigentlich zu isolierende Kontaktpersonen, die in der kritischen Infrastruktur beschäftigt seien, nun weiterarbeiten: bei Personalmangel und unter strengen Bedingungen, wenn sie unabkömmlich seien. Arbeitgeber müssten dies dem Gesundheitsamt anzeigen. Der Kontakt mit weiteren Personen während der Arbeit müsse auf ein Minimum reduziert und strenge Hygiene müssten angeordnet worden seien. Vordrucke seien unter www.corona-im-hok.de erhältlich.

Wer ist laut Definition überhaupt "Kontaktperson"?

Kontaktpersonen hatten Umgang mit einem bestätigten Corona-Infizierten. Bestand ein enger Kontakt von mindestens 15 Minuten, ist das Infektionsrisiko erhöht. Das gilt auch für Personen, die mit dem Erkrankten im selben Haushalt leben, sowie für medizinisches Personal ohne Schutzkleidung. Diese Kontaktpersonen fallen in die Kategorie 1 (K1). 

Bei K2 und K3 ist das Infektionsrisiko nicht mehr so hoch. Zu K2 gehören Personen, die sich zwar im selben Raum aufgehalten haben, wie ein Infizierter, aber keinen engen mindestens 15-minütigen Kontakt hatten, beziehungsweise den Sicherheitsabstand von zwei Metern eingehalten haben. Zur Kategorie drei gehören Ärzte und Pfleger, die während des gesamten Kontakts Schutzkleidung getragen oder mindestens zwei Meter Abstand gehalten haben - auch zu Ausscheidungen und Sekreten des Patienten.

K1-Personen sind nach einer Allgemeinverfügung des Kreises verpflichtet, sich 14 Tage lang, gerechnet ab dem letzten Kontakt, in häusliche Quarantäne zu begeben. Das Gesundheitsamt teilt in einem Schreiben auch das Ende der Quarantänezeit mit. Seit kurzem gibt es beim Personal der kritischen Infrastruktur Ausnahmen.

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Kommentare

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Heinz Monk am 07.04.2020 13:37 Uhr

Hallo Herr Lueders,

die Folgen bzgl. Ramadan halte ich eher für begrenzt, viel dramatischer finde ich eine schrittweise Öffnung der Schulen evtl. schon in den nächsten 2 Wochen.
Die Schüler werden sehr schnell eine mögliche Infizierung auf die Eltern übertragen und alle weiteren Übertragungswege begünstigen. Mit dem Virus werden sicher alle irgendwann infiziert sein, man sollte nur sicherstellen, dass jederzeit die Intensivbetten für eine mögliche Behandlung ausreichen.

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Peter Lueders am 07.04.2020 11:01 Uhr

Bei all der Diskussion ist es fahrlässig, dass niemand erwähnt, dass in 2 Wochen Ramadan beginnt. Wird das vergessen oder mit Absicht nicht erwähnt? Abendliche Grossfamilienaufgebote zum gemeinsamen Essen. Und das lassen die sich nicht verbieten, da der Koran über dem hiesigen Gesetz steht. Und die Einheimischen sitzt an Ostern brav allein zu Hause.

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difoni Niedernhall am 07.04.2020 13:53 Uhr

vorauseilenden Rassismus, Herr Lüders!

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Patrick Denz am 07.04.2020 22:18 Uhr

sie dürfen das gerne vorauseilender Rassismus nennen, es wird jedoch genau so eintreten. Wir sprechen uns in ein paar Wochen wieder

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