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Gewerbepark-Erweiterung: Was in den Stellungnahmen kritisiert und entgegnet wird

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Es ist nicht unumstritten: das Wachstum des Gewerbeparks Hohenlohe. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden nun die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange eingereicht. Wir haben uns die Einwendungen und die Antworten des Zweckverbands angeschaut.

von Christian Nick
Das Wachstum des Gewerbeparks ist nicht unumstritten: Bedenken der Kritiker spiegeln sich auch in den Stellungnahmen zum Areal "Hohebuch I" wider.
Foto: Archiv/Reichert
Das Wachstum des Gewerbeparks ist nicht unumstritten: Bedenken der Kritiker spiegeln sich auch in den Stellungnahmen zum Areal "Hohebuch I" wider. Foto: Archiv/Reichert  Foto: Reichert

Über sie regt sich Unmut in Teilen der Bürgerschaft: die geplante Erweiterung des Gewerbeparks Hohenlohe (wir berichteten). Nun hatte die Versammlung des entsprechenden Zweckverbands über die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung verfassten Stellungnahmen zu befinden und dem angepassten Entwurf des Bebauungsplans "Hohebuch I" zuzustimmen.

In den zahlreichen Einsendungen zur nächsten Erweiterungs-Stufe, die der HZ vorliegen, spiegeln sich auch viele Anregungen und Bedenken, die bereits zuvor die Kritiker aus der Bürgerschaft umtrieben: Das Landratsamt des Hohenlohekreises moniert etwa hinsichtlich des Klimaschutzes: "Wir bedauern, dass eine Begrünung von Dachflächen, die nicht für Photovoltaikanlagen genutzt werden, nicht verbindlich vorgesehen ist." Die Verantwortlichen des Zweckverbands entgegnen in dem Papier, eine reine "Empfehlung" werde "im Hinblick auf die Festsetzungen des neuen Klimaschutzgesetzes aus ausreichend erachtet".

Nachbesserungen werden angekündigt

Zur Umweltbilanz und Öko-Kompensation stellt die oberste Kreisbehörde fest: Die Aussage im von den Planern vorgelegten Umweltbericht, "wonach beim Schutzgut Boden/Wasser nach Anrechnung des Kompensationsüberschusses aus der Biotop-Typenbewertung ein Gesamtdefizit von 480 110 Ökopunkten verbleibt, kann nicht nachvollzogen werden, da sich daraus kein Kompensationsüberschuss, sondern ein Defizit ergibt". Der Zweckverband repliziert, man werde die Angaben im Umweltbericht "zur Bilanzierung entsprechend klarstellen", zusätzliche Baumpflanzungen an der alten Haller Straße ins Vorhaben aufnehmen - und der Umweltbehörde "nach vollständiger Festlegung der externen Kompensationsmaßnahmen eine nach Schutzgütern getrennte Bilanzierung" vorlegen.

Auch der Bauernverband Schwäbisch Hall-Hohenlohe-Rems postuliert erneut, was kritische Bürger zuvor bereits beklagten: Nämlich dass im Erweiterungsbereich "eine große Wasserproblematik" entstehe, da es durch die Flächenversiegelung zur Änderung des sonst aus den Waldenburger Wäldern strömenden Grundwasserverlaufs komme und der Brunnen des rund 550 Meter nördöstlich gelegenen Sallhofs in Belzhag versiegen könne.

Dies kontert der Gewerbepark mit der "Stellungnahme durch einen Hydrogeologen", die man im Rahmen der Planungen eingeholt habe. Auf Basis dieser sei "anzunehmen", dass eine Beeinträchtigung der Eigenwasserversorgung des Bauernhofs nicht zu erwarten sei. Ab Oktober soll eine entsprechende "Beweissicherung" des Wasserspiegels vorgenommen werden.

Starkregen-Risikomanagement im kommenden Jahr

Zur erneut vorgetragenen Problematik des Verbrauchs wertvollen Ackerlandes heißt es: Ein "Bodenmanagement" reduziere dies auf das absolute Minimum. Die "agrarstrukturellen Belange" würden beachtet. Man werde noch Gespräche mit den Hofbetreibern führen.

Auch der Zweckverband Wasserversorgung Nordostwürttemberg (NOW fordert: "Die weiterhin ausreichende Verfügbarkeit von Wasser im Gewerbepark muss gesondert geprüft werden." Hinsichtlich der Gefahr von Überflutungen kündigen die Verantwortlichen an: "Ein Starkregen-Risikomanagement für den gesamten Gewerbepark ist für das Jahr 2022 geplant." Die ebenfalls bereits im Vorfeld aufgeworfene Grundsatzfrage der prinzipiellen Notwendigkeit stellt der Landesnaturschutzverband (LNV): Der Großteil des 12,5 Hektar großen Plangebiets soll - wie schon berichtet - Kleingewerbe-Flächen bieten. Hierfür, so der LNV, existierten jedoch in den kommunalen Gewerbegebieten der beteiligten Kommunen noch ausreichend Flächen. Auch dies verneint der Zweckverband: "Dem Hinweis wird widersprochen." In Künzelsau-Amrichshausen seien etwa "keine Kleingewerbe-Flächen vorhanden". Die markanten zwei Alleen blieben "als prägende und raumbildende Gehölzstrukturen und in ihrem Lebensraumpotenzial erhalten", wird in dem Papier versichert.

Der Flächenverbrauch durch Parkplätze beschäftigt das Landratsamt: Anstatt wie von der Behörde im Vorfeld angeregt, wird die Stellplatz-Zahl, ab derer Tiefgarage oder Parkhaus nötig werden, nun sogar heraufgesetzt. Antwort des Gewerbeparks: "Eine Ausführung der Stellplätze in flächensparender Bauweise bei einer Begrenzung auf 50 PKW ist wirtschaftlich sinnvoll nicht möglich. Daher wurde die Grenze auf 100 erhöht". Ab einer Parkfläche für 75 Autos soll nun eine Solaranlage installiert werden.

 
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