Aus für umstrittenes Bier "Öhringer Spezial"
Nach Vorwürfen der Verbrauchertäuschung: Die Macher beenden "vorerst" Produktion und Verkauf des "Öhringer Spezial" und gestehen erstmals Fehler ein. Unterdessen hat die Wettbewerbszentrale eine Abmahnung und die Stadtverwaltung deutliche Worte der Kritik ausgesprochen.

Nach nur rund sechs Wochen, in denen ihr Produkt im Handel war, ist schon wieder Ende: Die Macher des umstrittenen Bieres haben angekündigt "vorerst Schluss" mit dem Projekt "Öhringer Spezial" zu machen. Dies teilten Veit Ostermeier und Martin Kapfer in einem Statement mit: "Fürs Erste möchten wir beide, dass Ruhe einkehrt", werden die beiden Hohenloher Hobby-Brauer in dieser Mitteilung zitiert.
Das subjektive Urteil der beiden "Spezial"-Macher, deren Getränk sich von mehreren Seiten Vorwürfen der Verbrauchertäuschung ausgesetzt sah: "Unser Bier war zu erfolgreich." Dies habe, orakeln sie, "aufmerksamen Bürgern" nicht gefallen, die Presse und Institutionen auf sie und ihr Tun hinwiesen.
"Hier und da kleinere Fehler gemacht"
Tatsache ist: Nachdem bereits der Landes-Brauerbund Kritik an der Regionalität suggerierenden Etikettierung geäußert hatte, wies zuletzt ein wissenschaftliches Gutachten nach, dass das "Spezial" weitestgehend dieselbe Rezeptur wie ein bereits länger auf dem Markt befindliches Produkt besaß.
Hatten die beiden Macher zuvor auf Anfragen unserer Zeitung stets alle Vorwürfe zurückgewiesen, heißt es in der Mitteilung nun lapidar: "Natürlich haben wir hier und da mal einen kleineren Fehler gemacht. Jetzt haben wir dazugelernt. So etwas passiert vielen Startups, denen die Erfahrung fehlt."
Bevor die beiden Brauer ihr Statement veröffentlichten, hatten sie zuvor die komplette Werbekampagne für das Produkt aus den Sozialen Medien entfernt und noch ein neugestaltetes Etikett präsentiert, das - wie von den Kritikern gefordert und durch einschlägige Gerichtsurteile bestätigt - den Zusatz "Gebraut in Gruibingen" auf der Vorderseite der Flasche aufwies.
Kritik von vielen Seiten
Am Ende war aber womöglich der Druck zu groß geworden: Denn nicht nur hatte besagtes Gutachten in Sachen Herkunftsangabe dem Hopfengetränk ein "hohes Irreführungspotenzial" bescheinigt - sondern mittlerweile auch die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs interveniert: "Wir haben eine Abmahnung ausgesprochen", bestätigt ein Repräsentant der Organisation auf HZ-Nachfrage. Die bisherige Etikettierung sei irreführend gewesen, darauf habe sich die ausgesprochene Abmahnung bezogen.
Was das konkret bedeutet, erklärt der Experte der Wettbewerbszentrale wie folgt: "Es muss korrekt etikettiert werden, und die Macher haben auch Beseitigungspflichten bezüglich der Flaschen, die auf dem Markt sind - dass also eventuell ein Rückruf gemacht werden muss."
Der Sprecher stellt jedoch klar: Die Abmahnung habe sich lediglich auf die defizitäre Beschriftung bezogen: "Wir haben keine komplette Marktrücknahme gefordert." Nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verfüge man aber auch über rechtliche Mittel, etwa per einstweiliger Verfügung oder Klage, falls der Verstoß nicht behoben würde. Man befinde sich diesbezüglich noch im Austausch mit dem Rechtsanwalt der beiden Bier-Macher.
Unmut über Art und Weise der Umsetzung des Projekts "Öhringer Spezial" gab und gibt es unterdessen auch bei der Stadt Öhringen: Zwar existiere für ein lokales Bier "an sich eine Marktlücke", sagt Pressesprecher Michael Walter zur HZ. Doch "wenn Öhringer Bier draufsteht, sollte auch ein echter Öhringer Bezug gegeben sein". Walter deutlich: "Wenn man sieht, wie groß Zuspruch und Vertrauensvorschuss bei einem solchen Produkt sind, dann ist es fatal, wenn eine derartige Täuschung vorliegt."
Wie die Stadtverwaltung es denn fand, dass Name und Farben der Stadt sowie die Silhouette der Stiftskirche für das umstrittene Bier verwendet wurden? "Wenn der Lokalbezug, der ein hohes Gut ist, hier so unprofessionell platziert wurde, geht das natürlich nicht." Man habe, so Walter weiter, auch rechtliche Schritte prüfen lassen, jedoch keine konkrete juristische Handhabe gefunden: Es liege wohl keine Verletzung der Namensrechte vor.
Gibt es nochmals ein Comeback?
Was die genauen Gründe für die Macher waren, die sie nun zu ihren Entscheidungen bewogen haben? Dazu wollte sich ihr Anwalt auf Nachfrage nicht genauer äußern. So bleibt aktuell auch unklar, ob es tatsächlich nochmals eine Wiederkehr des Gerstensaftes unter neuem Etikett geben wird. Eine Frau tröstet die „Spezial“-Fans unterdessen auf Facebook mit folgendem Post: „Kleiner Tipp an alle, die das Bier gerne trinken: Es ist dieselbe Rezeptur wie das ,Gruibinger’, welche das Bier auch gebraut hat. Daher braucht keiner darauf verzichten.“