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Strafbefehl für Hohenloher AfD-Kreisrat wegen Volksverhetzung

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Die Staatsanwaltschaft wirft AfD-Kreisrat Thomas Schmidt Volksverhetzung vor. Schmidt akzeptiert den Strafbefehl nicht, erscheint aber auch nicht zur Verhandlung vor dem Öhringer Amtsgericht. Folgt nun eine Rüge vom Landrat?

Thomas Schmidt (rechts) sitzt mit Jens Moll (links) und Anton Baron im Hohenloher Kreistag.
Foto: Archiv/ privat
Thomas Schmidt (rechts) sitzt mit Jens Moll (links) und Anton Baron im Hohenloher Kreistag. Foto: Archiv/ privat  Foto: privat

Einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung hat der Hohenloher AfD-Kreisrat Thomas Schmidt erhalten. Gegen den Strafbefehl, der ihn zu 80 Tagessätzen verurteilt hätte, hat er Widerspruch eingelegt.

Zu der Verhandlung vor dem Amtsgericht Öhringen ist Schmidt aber nicht erschienen. Somit ist der Widerspruch verworfen, der Strafbefehl aber noch nicht rechtskräftig, erklärt Amtsrichterin Iris Wegendt auf Nachfrage der Heilbronner Stimme/Hohenloher Zeitung die juristische Konsequenz.


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Widerspruch macht Sache öffentlich

Interessant dabei: Hätte Schmidt den Strafbefehl akzeptiert, wäre sein Verfahren mit dem Aktenzeichen 3 CS65JS5889 nicht auf der Tagesordnung des Amtsgerichts aufgetaucht. Somit hätte vermutlich niemand etwas davon erfahren.

So aber ist nun öffentlich, dass Thomas Schmidt auf der Facebook-Seite von "Du weißt, dass Du aus Heilbronn bist, weil..." ein Foto von dem Eingang zu einem Konzentrationslager gepostet und dazu geschrieben hat "Impfen macht frei". Damit werde der Genozid bagatellisiert, begründet die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl. Schmidt wird - wenigstens offiziell - nicht anwaltlich vertreten.

Bekannt als Impfgegner

Schon einmal war Kreisrat Thomas Schmidt wegen seiner Haltung Corona gegenüber negativ aufgefallen: Er soll Corona-Regeln ignoriert und später damit geprahlt haben, wie wir vergangenen September berichteten. Öffentlich gemacht wurde der Vorfall damals vom SPD-Ortsverein Bretzfeld-Pfedelbach. Der Vorwurf damals zudem: Der AfD-Kreisrat habe sein Mandat ausgenutzt, weil er sich zu Hochzeiten der Pandemie persönlich in einem italienischen Restaurant habe bewirten lassen. Zu einer Zeit, als Essen zum Mitnehmen die Regel war. Als Polizeibeamte gerufen worden seien, soll er sie vor Ort beleidigt und sich als Mandatsträger präsentiert haben. Das Essen sei als Parteiveranstaltung deklariert worden. Mit diesem Vorfall habe er später bei einem Hoffest geprahlt.

Anton Baron, für die Hohenloher AfD im Öhringer Gemeinderat, im Kreistag und im Landtag, distanziert sich von der Äußerung seines Parteikollegen und verurteilt dessen Handeln. Er wisse, dass der zu den Impfgegnern zählt und habe ihn bereits in der Vergangenheit ermahnt, seinem Mandat entsprechend zu handeln.

Konsequenzen für das Mandat?

Öffentlich war bereits spekuliert worden, ob das Fehlen von Thomas Schmidt bei Kreisratssitzungen etwas mit dem Strafbefehl zu tun haben könnte. Dazu sagt Mathea Weinstock, Sprecherin des Landratsamtes, dass in diesem Jahr fünf Sitzungen des Kreistags stattgefunden hätten, zu denen Kreisrat Thomas Schmidt als ordentliches Mitglied eingeladen gewesen sei. Er habe bei keiner Sitzung unentschuldigt gefehlt, sei allerdings einmal verspätet gekommen und einmal habe Schmidt entschuldigt gefehlt. Bei einer Abmeldung sei der Geschäftsstelle des Kreistags mitzuteilen, ob die Absage aus dringenden persönlichen oder beruflichen Gründen erfolgte.

Dem Landratsamt sei nicht bekannt, dass ein Verfahren gegen Thomas Schmidt laufe. "Das Landratsamt ist hierfür aber auch nicht zuständig", erklärt Weinstock. Kreisräte seien allerdings "öffentliche Mandatsträger und unterliegen damit einer allgemeinen Treuepflicht", so Weinstock weiter. Bei groben Pflichtverletzungen habe der Kreistag die Möglichkeit, eine Rüge auszusprechen oder ein Ordnungsgeld zu verhängen. Solange die Wählbarkeit nach Paragraf 23 Landkreisordnung für Baden-Württemberg fortbesteht, sehe das Gesetz darüberhinausgehend keine weiteren Konsequenzen vor.

 

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