Sieben Fragen und sieben Antworten zum Fall Ole
Nach 17 Verhandlungstagen seit Ende November ist am Montag ein Urteil gefallen. Hier beantworten wir wichtige Fragen zu dem Kriminalfall und zum Prozess.

Was ist passiert?
Ole wird am Samstag, 27. April, gegen 17 Uhr von seiner Mutter zu seiner geliebten Pflege-Oma Elisabeth S. gebracht. Sie beaufsichtigt den kleinen Jungen, seit er mit eineinhalb Jahren eine Lungenentzündung hatte. Sie spielen, essen Würstchen, schauen fern. 19.44 Uhr macht Elisabeth S. noch Fotos von dem Jungen. 19.47 Uhr schreibt sie eine SMS an ihre Fernbeziehung, alles sei gut. Dann bringt sie Ole zu Bett.
Am Morgen gegen 10 Uhr wollen die Eltern Ole abholen. Niemand öffnet. Mit Hilfe des Nachbarn gelangen die Eltern ins Haus. Sie rechnen damit, Elisabeth S. liege hilflos irgendwo. Stattdessen finden sie ihr totes Kind in der Badewanne.
Ist der kleine Junge ertrunken?
Nein, sagt der Gerichtsmediziner. Er sagt ganz klar: Der Junge ist gestorben, weil ihn die Angeklagte würgte. Der Gutachter schließt aus, dass der Junge auf dem Bett gehüpft sei, schlecht geatmet oder etwas verschluckt habe. Diese Varianten hatte die Angeklagte erzählt.
Gab es Hinweise auf einen anderen Täter?
Nein. Kurze Zeit wurden Hinweise auf ein Münchner Kennzeichen verfolgt. Dort lebt der Sohn der Angeklagten. Der hatte ein Alibi. Es gab keine anderen Spuren im Haus.
Sie hat in Panik das Haus verlassen?
Nein, sie habe sich umgezogen und sei zum Kocher gelaufen. Dort habe sie sich versteckt. Nach 21.30 Uhr wurde sie von der Polizei in ihrem Auto festgenommen.
Fahrlässige Körperverletzung, Totschlag oder Mord?
Angeklagt hatte Erster Staatsanwalt Harald Lustig Totschlag. Er sah in der Verlustangst von Elisabeth S. das Motiv für die Tat. Später kam der Hinweis auf das Mordmerkmal niedere Beweggründe. Die Nebenklage sah zudem das Mordmerkmal Heimtücke. Die Verteidigerin plädierte auf fahrlässige Körperverletzung, die Tat sei nicht geplant. Das Gericht urteilte wegen Totschlags.
Ist sie schuldfähig?
Der Gutachter hat Veränderungen im Gehirn gefunden, die auf eine organische Depression verweisen.
Ist das Urteil rechtskräftig?
Nein, innerhalb einer Woche kann Revision eingelegt werden.
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