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Schlafende Freundin sexuell missbraucht

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Gericht verurteilt 20-jährigen Waldenburger zu Haftstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung

Von Hagen Stegmüller

Künzelsau/heilbronn - „Es tut mir alles ganz schrecklich leid“, beteuerte der Angeklagte vor dem Heilbronner Jugendschöffengericht zerknirscht. Er könne seine Schuld nicht wiedergutmachen, aber so etwas werde er nie mehr tun.

Im August hatte eine 22-jährige Bekannte dem Angeklagten erlaubt, in ihrer Künzelsauer Wohnung zu übernachten. In der Vergangenheit hatten die beiden schon zweimal miteinander geschlafen, auch beim letzten Besuch war es zwischen den beiden zu Zärtlichkeiten gekommen. Doch bevor die 22-Jährige ins Bett ging, sagte sie ihrem Freund klipp und klar, dass er in dieser Nacht die Finger von ihr lassen solle.

Der Angeklagte hielt sich aber nicht daran. Als die 22-Jährige erwachte, lag der zwei Jahre jüngere Mann auf ihr. Er hatte laut seinem eigenen Geständnis minutenlang versucht, in sie einzudringen. Ob ihm das wirklich gelungen war, ließ sich vor Gericht nicht eindeutig klären.

Für das Gericht spielte das auch keine Rolle. Wegen sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person wurde der Angeklagte zu einer Jugendstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt.

Zu Lasten des 20-Jährigen wertete das Gericht, dass seine psychisch kranke Bekannte unter dem Einfluss von Anti-Depressiva gestanden habe und in einen tiefen Schlaf gefallen sei. Der Angeklagte habe die hilflose Lage seiner Freundin ausgenutzt und sich zuvor noch zweimal erkundigt, ob sie denn auch wirklich schlafe.

In seinem Urteil berücksichtigte das Gericht aber auch die schlimmen familiären Verhältnisse des Angeklagten. Er wurde vom Stief-Großvater und von einer älteren Schwester sexuell missbraucht, dasselbe hatte er dann im Gegenzug seiner jüngeren Schwester angetan.

Auch in der geistigen und persönlichen Entwicklung hatte der Angeklagte mit Gleichaltrigen nicht Schritt gehalten. Mehrere Monate wurde der Förderschüler in der geschlossenen Abteilung der Weinsberger Psychiatrie wegen Pädophilie behandelt, von diesem Leiden scheint er jedoch geheilt zu sein. Eine Schwäbisch Haller Psychotherapeutin hilft dem jungen Waldenburger derzeit mit Rollenspielen, erwachsen zu werden.

Über die Arbeitsagentur macht der 20-jährige Mann, der in einer Einrichtung der evangelischen Jugendhilfe lebt, mittlerweile eine Ausbildung zum Holzfachbearbeiter. Die Heilbronner Richterin Elke Woll bescheinigte dem Angeklagten ein „kindliches Gemüt“ und Reifeverzögerungen. Neben der Bewährungsstrafe erwarten den jungen Mann als Bewähringsauflage außerdem noch 50 Stunden gemeinnützige Arbeit.

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