Klage von Tierschützern: Großer Putenmastbetrieb bei Ilshofen im Fokus
Tierschützer wollten vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim ein Grundsatzurteil zu Haltungsbedingungen in der Putenmast erstreiten – und das an einem Hohenloher Fall. Jetzt äußert sich das Gericht.
Der Verein Menschen für Tierrechte hat vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim gegen das Landratsamt Schwäbisch Hall geklagt. Die Tierschützer aus Berlin hatten das Veterinäramt des Kreises 2017 aufgefordert, einen Putenmastbetrieb im Ilshofener Teilort Ruppertshofen auf Tierschutz-Verstöße zu kontrollieren. Weil das Veterinäramt nicht auf die Forderung reagierte, setzten die Tierschützer einen Rechtsstreit in Gang, der nun einen vorläufigen Abschluss fand.
Der Verwaltungsgerichtshof verpflichtete in seinem Urteil das Veterinäramt, "über den Antrag auf tierschutzrechtliches Einschreiten erneut zu entscheiden". Bei der Entscheidung soll das Veterinäramt die Rechtsauffassung des VGH beachten.
Wie diese aussieht, dürfte erst die ausführliche Urteilsbegründung zeigen, die noch nicht vorliegt. Die zentrale Forderung von "Menschen für Tierrechte", den Putenmastbetrieb in Ruppertshofen sofort zu schließen, wies der VGH zurück.
Tierschützer kritisieren Turbozucht, Schnabelamputationen und zu hohe Besatzdichte in Putenstall
Die Tierschützer hatten mit einer Verbandsklage ein wegweisendes Urteil zur Putenmast erhofft, aber nicht erhalten. Ein 2015 bei einem Stalleinbruch gedrehtes Video sollte beweisen, dass die Tiere durch Turbozucht, Schnabelamputationen und zu hohe Besatzdichte Qualen litten.
Der Richter betonte, dass die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung keine spezifischen Regeln für Puten enthalte. Es fehle an diesbezüglichen Rechtsverordnungen. Überdies wurden vor Gericht nicht die damaligen Verhältnisse, sondern die heutigen verhandelt.
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