Arznei-Drogen gebunkert und weitergegeben – Frau in Öhringen vor Gericht
Im Drogenmilieu hat sich herumgesprochen, wo eine Frau wohnt, die gerne Arznei im Bekanntenkreis teilt. Die 39-Jährige musste sich nun vor dem Öhringer Amtsgericht verantworten.
Schier endlos gestaltet sich die Anklageschrift bei dem Prozess am Öhringer Amtsgericht. Gleich mehrere Male muss der Vertreter der Staatsanwaltschaft beim Verlesen einen Schluck aus der Wasserflasche nehmen, um bei Stimme zu bleiben. Grund dafür ist weniger der Sachverhalt, der der 39-jährigen Angeklagten vorgeworfen wird. Vielmehr ist es die nicht enden wollende Liste der Asservate.
Frau in Öhringen angeklagt: Schmerzmittel bei Wohnungsdurchsuchung sichergestellt
Der Frau aus dem Altkreis Öhringen wird vorgeworfen, von November 2022 bis Februar 2023 unerlaubten Handel mit Arzneimitteln betrieben zu haben. Dabei gleicht die Liste der Drogen, die bei einer Wohnungsdurchsuchung bei der 39-Jährigen beschlagnahmt wurden, eher der Bestandsaufnahme eines Arzneimittelschranks, der über Jahre hinweg nicht wirklich aufgeräumt wurde: Die Asservatenliste beinhaltet neben angebrochenen Packungen von Opium- sowie Morphium-ähnlichen Schmerzmitteln in verschiedenen Darreichungsformen ebenso verschreibungspflichtige Medikamente wie Antidepressiva, Mittel gegen Bluthochdruck sowie angebrochene Packungen von herkömmlichen, verschreibungspflichtigen Schmerzmitteln.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Frau tatsächlich auf eine Drogenkarriere zurückblickt, wie aus der Befragung durch Richterin Ursula Ziegler-Göller hervorgeht. Als Grund für den frühen Kontakt mit Betäubungsmitteln gibt die Angeklagte den Leidensdruck durch eine schwerwiegende Hautkrankheit an. Ebenso habe ein aktueller ärztlicher Befund ergeben, dass sie unter einer neurologischen Entwicklungsstörung leide, die im Verdacht stehe, Drogen- und Medikamentenmissbrauch zu begünstigen. "Die Medikamente waren doch teilweise längst abgelaufen", wehrt die Angeklagte sich.
Verteidigerin in Öhringen: Mandantin hat nicht mit Arzneimitteln gehandelt
Die Verteidigerin bestreitet den Vorwurf, ihre Mandantin habe mit den Arzneimitteln gehandelt. Man habe sich lediglich hin und wieder im Bekanntenkreis ausgeholfen, macht sie geltend. Den Besitz der Arznei-Drogen könne sie hingegen nicht in Abrede stellen.
Einige Medikamente seien ihr selbst verordnet worden, andere würden wiederum von ihrem ehemaligen Lebensgefährten stammen. Eine Tüte mit alten Arzneimitteln habe zudem einmal eine Bekannte vorbeigebracht, erklärt die Angeklagte auf Nachfrage der Richterin.
Kripobeamter in Öhringen: Besucher der Angeklagten seien Drogenmilieu zuzuordnen gewesen
Wie sich nach einem anonymen Hinweis der Verdacht gegen die Angeklagte erhärtete, beschreibt der einzige Zeuge des Verfahrens: Vor der Wohnungsdurchsuchung sei die Wohnanschrift der Frau überwacht worden. Die Besucher der Angeklagten seien eindeutig dem Drogenmilieu zuzuordnen gewesen. Auch die Chat-Verläufe auf dem Handy der Angeklagten hätten auf einen Arzneimittelhandel hingewiesen, so der Kripobeamte.
Angesichts der guten Sozialprognose der 39-Jährigen und trotz ihrer zahlreichen Einträge im Bundeszentralregister beantragt die Anklagevertreterin, der Frau eine sechsmonatige Bewährungsstrafe sowie 40 Sozialstunden aufzuerlegen. Dem Antrag folgt die Richterin: "Ich gehe nicht mehr davon aus, dass Sie einen schwunghaften Handel mit Arzneimitteln betrieben haben. Es bleibt aber beim Besitz von illegalen Arzneimitteln", begründet sie das Urteil.
 
                             
           
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