Nagelsberger Solarpark muss kleiner werden
Einwände des Regionalverbands: Geplante Photovoltaikanlage Steinacker Vogelherd wird auf zwei Hektar reduziert. Unverständnis im Künzelsauer Gemeinderat.

Gleich in zwei Tagesordnungspunkten hat sich der Künzelsauer Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung mit dem Thema Freiflächen-Photovoltaikanlagen beschäftigt. Zum einen ging es um das konkrete Projekt des Solarparks Steinacker Vogelherd in Nagelsberg mit einer Größe von jetzt nur noch zwei Hektar, für den der Bebauungsplanentwurf einhellig genehmigt wurde. Daneben konnte Roswitha Deptner vom städtischen Bauamt dem Gremium die Kriterien des Regionalverbands Heilbronn-Franken für die Standortbewertung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen vorstellen. Bislang war Rat und Verwaltung nämlich oft unklar geblieben, warum manche Vorhaben beim Verband auf Ablehnung gestoßen waren.
Lage in einem regionalen Grünzug
Ursprünglich hatten die Antragssteller, die einheimischen Landwirte Johannes Braun und Klaus Kempf, ihre Anlage auf einer Größe von 3,1 Hektar geplant. Zunächst in einem ersten Schritt auf zwei Hektar mit einer Leistung von 1,99 Megawatt. In einem zweiten Bauabschnitt, so hatte es noch im Februar geheißen, hätte diese um weitere 1,29 Megawatt erweitert werden können. Zu viel für den Regionalverband und auch für das Regierungspräsidium angesichts der Lage in einem regionalen Grünzug, wie aus den Anregungen zum Vorentwurf des Bebauungsplans deutlich wurde, die Stefanie Barteit vom Öhringer Landschaftsarchitekturbüro Steinbach dem Gremium vortrug.
Prinzipiell stellen nämlich für den Regionalverband die regionalen Grünzüge ein Ausschlusskriterium für Photovoltaikanlagen dar. Bis zwei Hektar ist das kein Problem, dann gelten sie als "nicht regionalbedeutsam". Mit einer Größe zwischen zwei und fünf Hektar dagegen können sie nur "ausnahmsweise zugelassen werden" - wenn sie die Funktionen des Grünzugs nicht beeinträchtigen und weitere Voraussetzungen erfüllen.
Räte sind nicht glücklich mit den Vorgaben
Als nicht gegeben im Nagelsberger Fall sieht der Regionalverband beispielsweise den Zusammenhang mit "landschaftsprägenden Infrastruktureinrichtungen" oder eine "Vorprägung durch bauliche Anlagen an diesem Standort". Dahinter verbirgt sich laut Roswitha Deptner der tiefere Sinn, dass die Anlagen nicht verstreut in der Landschaft entstehen sollen. Also heißt es für den Solarpark Steinacker Vogelherd: Die Planung steht im Widerspruch zu Zielen der Raumordnung und muss auf maximal zwei Hektar reduziert werden. Im Gemeinderat war man einerseits froh, endlich Kriterien des Regionalverbands vorliegen zu haben.
Auf der anderen Seiten zeigten sich die Räte mit den Vorgaben wenig glücklich. "Wir werden uns wahnsinnig schwertun, künftig etwas zu finden", sagte Robert Volpp (CDU). "Lohnt sich das für den Investor?", fragte Hans-Jürgen Saknus (SPD/Grüne) mit viel Skepsis und nannte die Zwei-Hektar-Vorgabe "seltsam". Offen blieb für ihn zudem die Frage, wie viele Anlagen man denn überhaupt im Grünzug von Steinbach bis Ingelfingen realisieren kann. "Ich fürchte, diese Antwort werden wir nicht bekommen", rechnet Roswitha Deptner jeweils mit Einzelentscheidungen für jeden Antrag.
Mehr Risiko für die Bauherren
"Wir werden unsere Klimaziele nicht erreichen, wenn der Regionalverband bei diesen Vorgaben bleibt", monierte Johannes Rückgauer (UBK) und sah "Geld verbraten". Es sei widersinnig, dass die Antragsteller nun kleiner bauen und ein höheres wirtschaftliches Risiko eingehen müssten. Letztlich unterstütze der Verband mit seinen Kriterien vor allem sehr große Anlagen, meinte Ernst-Friedrich Bürkert (CDU), und unterbinde damit die regionale Wertschöpfung. Er mahnte andererseits aber an: "Wir brauchen auch noch landwirtschaftliche Flächen."
Fazit von Bürgermeister Stefan Neumann: "Man muss das nicht verstehen." Die Kriterien könne man dennoch künftig für den weiteren Austausch mit dem Verband nutzen. Ohnehin, so Neumann, liege für ihn "die Vermutung nahe, dass die Landesregierung diese Hemmnisse abbauen wird".

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