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Letzte Ruhe unter einem Baum

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Schöntal - Der Gemeinderat gibt grünes Licht für einen Waldfriedhof auf der Gemarkung Aschhausen. Ausschließlich Urnen sollen darauf beigesetzt werden. Die Bestattung erfolgt durch ein Bestattungsunternehmen und die Ruhezeit ist auf eine Dauer von bis zu 60 Jahren angelegt.

Von Claudia Burkert-Ankenbrand

Johannes Graf von Zeppelin (links) und Alexander Graf von Zeppelin auf dem Grundstück, das Waldfriedhof werden soll.Foto: Claudia Burkert-Ankenbrand
Johannes Graf von Zeppelin (links) und Alexander Graf von Zeppelin auf dem Grundstück, das Waldfriedhof werden soll.Foto: Claudia Burkert-Ankenbrand

Schöntal - Manchmal ist es eine Eiche, eine Erle oder eine Buche. Ganz unauffällig sind kleine Schildchen am Baumstamm befestigt. Sie tragen Namen und Lebensdaten von Verstorbenen: Es handelt sich dabei um Baumgräber, eine neue Form der Bestattung, die immer stärker nachgefragt wird.

Weichen gestellt

In vielen Städten und Gemeinden gibt es daher schon Waldfriedhöfe. Auch die Schöntaler Räte haben nun die Weichen gestellt, dass es in ihrer Gemeinde einen Waldfriedhof geben kann. Die Gräfliche von Zeppelinsche Gutsverwaltung plant im Gewann Vorderes Steinig auf der Gemarkung Aschhausen, einen Waldfriedhof anzulegen. "Das Grundstück ist gut geeignet", bescheinigt Bürgermeisterin Patrizia Filz dem ebenen Gelände, das am Gemeindeverbindungsweg von Aschhausen nach Merchingen liegt. Fünf Hektar Laubwald für etwa 450 Urnengräber, der im Besitz von Johannes Graf von Zeppelin ist, sollen Waldfriedhof werden. "Das Bestattungswesen ist im Umbruch", erklärt die Bürgermeisterin in der Gemeinderatssitzung. So sei unter bestimmten Voraussetzungen eine Bestattung auch außerhalb von Friedhöfen zulässig. Gerade der Aspekt der späteren Grabpflege trage mit dazu bei, dass sich der Trend zur Beisetzung auf Waldfriedhöfen entwickle.

Ausschließlich Urnen werden darauf beigesetzt. Die Bestattung erfolgt durch ein Bestattungsunternehmen. Die Ruhezeit ist auf eine Dauer von bis zu 60 Jahren angelegt. Die Grabfelder werden über Waldwege erreicht. Die Planung der Gutsverwaltung sieht einen Parkplatz für die Besucher vor. Auch werden auf einer Lichtung ein Holzkreuz und eine Sitzbank aus Stein aufgestellt. Das Kreuz als christliches Symbol ist für die Vertreter der Kirchen ein Kriterium, das im Waldfriedhof zu erfüllen ist. Auch soll der Friedhof im Wald erkennbar abgegrenzt sein. Und anonym soll dort niemand bestattet werden.

Genehmigung

Grundsätzlich, so Filz, verschließen sich die Vertreter der beiden Kirchen Waldfriedhöfen nicht. Das Okay zur Einrichtung des Waldfriedhofs muss vom Landratsamt kommen. Die Räte beauftragen daher die Verwaltung, dort die Genehmigung einzuholen. Diese wiederum gibt es aber nur, wenn die Gemeinde den Waldfriedhof einrichtet. Denn das Gelände hierfür ist in Privatbesitz. "Nur Gemeinden oder Kirchen können Friedhöfe einrichten", verweist die Bürgermeisterin auf das Bestattungsgesetz. Trägerin des Waldfriedhofes muss daher die Gemeinde Schöntal sein, die die Fläche auf 99 Jahre pachtet.

Die ersten Schritte auf dem Weg zum Waldfriedhof bei Aschhausen brauchen das Okay des Gemeinderats, der Gutsverwaltung den Betrieb des Friedhofs zu übertragen. Die Räte beauftragen daher die Verwaltung, den nötigen Vertrag abzuschließen.

Der Inhalt des Vertrages sieht vor, die Gemeinde, soweit möglich, von Pflichten freizustellen. "Der Waldfriedhof ist eine Bereicherung", stellt Gemeinderat Martin Krist fest. Er sei gut ausgearbeitet und mit allen Beteiligten abgestimmt. Das ist auch Tenor im Gremium, das bei nur einer Gegenstimme grünes Licht gibt.

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