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Rückzahlung von Soforthilfe: Wer viel gearbeitet hat, zahlt drauf

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Einige Salons stehen vor dem Aus: Es geht um die Rückforderung der vom Staat geleisteten Corona-Soforthilfe. Friseure wollen gegen die Rückforderung, die sie unerwartet trifft, klagen.

Nach dem Lockdown wollten viele Menschen schnell wieder schöne Haare. Wer dann rund um die Uhr gearbeitet hat, zahlt Hilfen zurück. Foto: Archiv/Berger
Nach dem Lockdown wollten viele Menschen schnell wieder schöne Haare. Wer dann rund um die Uhr gearbeitet hat, zahlt Hilfen zurück. Foto: Archiv/Berger  Foto: Berger

Herr K. ist sauer. Dabei ist er schon allein von Berufs wegen eher ein gut gelaunter Mensch. Herr K. ist Friseur wie so viele Mitglieder seiner Familie seit 1928 auch. Damit haben sie gerade viel Ärger zu bewältigen.

Es geht um die Rückforderung der vom Staat geleisteten Soforthilfe. Deswegen wollen nun einige Betriebe in Baden-Württemberg Klage einreichen. Nach einer Besprechung Ende vergangener Woche sammeln sie nun dafür Geld.

Soforthilfen werden zurückgefordert

Herr K. ist dabei. Denn es ist nicht allein der Ausblick auf den zweiten schwierigen Winter, der den Friseuren aktuell das Leben schwer macht. Schlimmer noch als die Tatsache, dass schon wieder die ersten Mitarbeiterinnen in Kurzarbeit geschickt werden mussten ist die Tatsache, dass die Soforthilfe, die im letzten Lockdown bezahlt wurde, vom Staat zurückgefordert wird.

Wie das sein kann? Summasummarum sind es bei Familie K. 33.000 Euro. Geld, das sie bekommen haben, um die laufenden Kosten für Miete, Wasser, Strom und andere Fixkosten während des Verdienstausfalls zu bezahlen. Familie K. hat mehrere Friseurgeschäfte in Hohenlohe und Schwäbisch Hall mit rund 25 Mitarbeitern.

Die Erklärung mit den Worten von Herrn K.: Die Rückforderung trifft all jene, die nach dem Lockdown Tag und Nacht gearbeitet haben, um zum einen den Verdienstausfall während des behördlich verhängten Berufsverbots wieder zum Teil heraus zu schaffen und zum anderen, um all die Kunden zufrieden zu stellen, die ab dem 1. März Schlange standen für einen Termin. Das Problem dabei nur: "Wenn die Haare geschnitten und frisch gefärbt sind, dann dauert es sechs bis acht Wochen, bis die Kunden wieder kommen wollen", beschreibt Herr K. das Problem.

Der Zeitraum ist relevant

Anders als in anderen Branchen und mit anderen Konsumprodukten geht Haareschneiden nur einmal in einem bestimmten Zeitraum. Dazu kommt: Im Kleingedruckten des Antrags stand, dass zur Bemessung der Zahlung die letzten vier Wochen Lockdown und die zwei Monate danach berücksichtigt werden. "Wir haben nicht gleich beantragt, sondern eine Weile gewartet, weil wir dachten, das geht auch ohne", sagt Herr K.

Nun hat er in einem schlechten Jahr in den relevanten Wochen quasi zu viel verdient. Was dem Ganzen den Hut aufsetzt: Es wurde nicht das schlechte Jahr 2020 als Gesamtes betrachtet. Und: Die erhaltene Soforthilfe musste als Einkommen versteuert werden. Alles, was er nun zurückzahlt, das kann er erst bei der Steuererklärung 2022 geltend machen. Ein Kredit also an den Staat.

Ärgerlich ebenfalls: "Bei der Berechnung wurde uns ein kalkulatorischer Unternehmerlohn von 1180 Euro pro Monat zugestanden. Allein die Krankenversicherung kostet 900 Euro", sagt Herr K. Ganz abgesehen davon, dass er alle Aushilfen aus eigener Tasche weiter bezahlt hat. Denn für die kann kein Kurzarbeitergeld beantragt werden.

Die Rückzahlungen, vermutet Herr K., werde viele kleinere Friseurgeschäfte in den Ruin treiben. Wer jetzt noch nicht aufgehört habe, der werde es sich nach der Rückzahlung überlegen. Er hat dem Büro eines CDU-Bundestagsabgeordneten den Fall geschildert. Sie werden es sich ansehen, lautete die Antwort. Herr K. wird sich Schreiben künftig noch genauer ansehen. "Bei der Antragstellung war von dem Fallstrick noch keine Rede", sagt Herr K.

Innungsobermeister weiß von mehreren Fällen

Innungsobermeister Jens Schmitt (Schwaigern) weiß, dass das kein Einzelfall ist: "Ja, ich kenne mehrere Fälle, die einen Brief der L-Bank bekommen haben, um die Rückzahlung der Corona-Soforthilfen eigenständig zu prüfen und gegebenenfalls zur Rückzahlung, falls der Bescheid geprüft ist", sagt Schmitt. Er selbst habe auch Post bekommen.

Bislang sind ihm etwa zehn Fälle in seinem Zuständigkeitsbereich bekannt. "Ich kenne einige Friseurbetriebe, die mittlerweile ihre Salons geschlossen haben", sagt Innungsobermeister Schmitt. Und er weiß von weiteren Kollegen, die diesen Schritt planen, sollte es nochmals einen Lockdown geben.

 

Wie kann es sein, dass sich nach Antragsstellung Bewilligungsgrundlagen verändern? Der Versuch einer Erklärung.

Das Landratsamt Hohenlohekreis verweist auf die entsprechenden Links. Eine Erklärung für den Vorgang findet sich darin für Normal-Leser nicht. Die Wirtschaftsförderung beim Kreis sei dafür nicht der richtige Ansprechpartner. Die Steuerberater der Friseure könnten das möglicherweise erklären, heißt die Antwort auf Nachfrage. Von einem Ministerium an das andere wurde Friseur-Innungsobermeister Jens Schmitt verwiesen. Er weiß jetzt immerhin: Die Corona-Soforthilfe habe es für die behördliche Schließung der Geschäfte gegeben und sei für zwölf Wochen ausgelegt gewesen. Die Staffelung habe bis zu 15.000 Euro, je nach Anzahl der Beschäftigten und der zu erwartenden Liquiditätsengpässe, betragen. Nun seien die FAQ seines Wissens nach 89 Mal geändert worden.

Die Daten habe man eingeben und an die Handwerkskammer Heilbronn weiterleiten müssen. Nach ein bis zwei Wochen sei der Betrag auf dem Konto gewesen. Und zwar als Zuschuss, nicht als Kredit. Nachdem nun der Brief der L-Bank gekommen ist, stellt sich das Verfahren anders dar und die Friseure müssten sogar Geld für Steuerberater ausgeben, da die Überprüfung selbst zu machen zu heikel ist und man Gefahr laufe, hier mit unbeabsichtigt falschen Angaben eventuell Subventionsbetrug zu begehen. Hätten nach sechswöchiger Schließung die Hälfte der Gelder zurückbezahlt werden müssen, hätte er das verstanden.

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