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Kupferzell
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Kommune weist Bedenken zurück

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Der Kupferzeller Gemeinderat beschäftigt sich mit Einsprüchen zum Bebauungsplan des Gewerbegebiets Greut bei Neu-Kupfer.

Von Oliver Färber
Kupferzell will das Gewerbegebiet Greut bei Neu-Kupfer erweitern. Einwände, dass Regenwasser künftig zu Überschwemmungen im benachbarten Kupfer führt, weisen Kommune und Fachplaner zurück.
Foto: Färber
Kupferzell will das Gewerbegebiet Greut bei Neu-Kupfer erweitern. Einwände, dass Regenwasser künftig zu Überschwemmungen im benachbarten Kupfer führt, weisen Kommune und Fachplaner zurück. Foto: Färber  Foto: Färber, Oliver

Unumstritten ist der Bebauungsplan zum Gewerbegebiet Greut bei Neu-Kupfer nicht, den die Gemeinde Kupferzell nun unter Dach und Fach bringen will. Prekär ist, dass Gebäude, die längst stehen, erst damit echte Rechtssicherheit bekommen. Doch darum geht es den Nachbarn aus Untermünkheim jenseits der Kommunal- und Kreisgrenze nicht. Sie hatten bereits ihre Einsprüche bis vor das Verwaltungsgericht gebracht - vor allem gegen die Ableitung von Oberflächenwasser, das bei Regen vom Areal der Spedition Metzger auf ihre Gemarkung fließe. Vor Gericht war man zwar gescheitert, aber nun machten sowohl die Gemeinde Untermünkheim sowie etliche Privatleute aus dem benachbarten Kupfer im Rahmen der Anhörung zum neuen Bebauungsplan ihre Einwände geltend.

Der Kupferzeller Gemeinderat hat sich mit diesen in seiner jüngsten Sitzung beschäftigt. Stefanie Mulfinger vom beauftragten Öhringer Büro BIT Ingenieure hatte diese und die weiteren Anregungen von Behörden und Organisationen zusammengefasst und bereits Abwägungsvorschläge erarbeitet. "Im Planentwurf ist die ordnungsgemäße Entwässerung der Erweiterung des Gewerbegebiets nicht gesichert", lauten die schriftlich eingereichten Einwände.

Nicht stattgegeben

Die Antwort darauf wird in einer Sammelabwägung formuliert. "Nicht stattgegeben" lautet deren Überschrift. Die Entwässerung des Plangebiets sei mit dem Landratsamt abgestimmt und erfolge nach einem erarbeiteten Konzept.

Sowohl für den Butzenrohrbach als auch für den Beltersroter Bach werde keine Überlastung festgestellt, wie es in der Einwendung vorgebracht wird. Auch seien die vorhandenen Regenrückhaltebecken ausreichend dimensioniert. Im nördlichen Bereich der Erweiterung müsse das Regenwasser gedrosselt abgeleitet werden. Maßgabe sei, dass nicht mehr Wasser in die Kanalisation eingeleitet werde wie beim jetzigen, unbebauten landwirtschaftlich genutzten Gelände. Investoren müssten mit entsprechenden Anlagen dafür sorgen, dass dies eingehalten werde.

Auch dem Einwand, die Erweiterung führe zu mehr Verkehr im kleinen Kupfer, wird nicht stattgegeben. Eine bereits vorliegende Verkehrsuntersuchung mit Zählungen aus den Jahren 2014 und 2015 sei weiterhin gültig. "Zur Verringerung des Schwerverkehrs in der Ortsdurchfahrt Kupfer ist der LKW-Verkehr angehalten, die Zufahrt über Westernach zu nutzen", heißt es außerdem wortwörtlich in der Abwägung.

Mehr Lärm befürchtet

Der Befürchtung, dass mehr Lärm für die Anwohner entstehe, wenn Lkws vom bestehenden Metzger-Areal zur geplanten Erweiterung entlang dem Bahndamm fahren, wurde stattgegeben. Das will auch die Gemeinde Kupferzell nicht. Um das zu verhindern, wird es ein Pflanzgebot in diesem Bereich geben. Auch auf Bedenken wegen einer Lärmreflexion von den Gebäuden zum Wohngebiet wird eingegangen: Sie sollen in einem Gutachten ergänzt werden. Der Gemeinderat stimmte zu, diese Formulierungen so zu übernehmen.

 

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