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Impfzentrum Öhringen bereitet sich auf Betrieb in Volllast vor

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Positiv wertet Hohenlohe-Landrat Matthias Neth den Verlauf des Impfgipfels. Wenngleich er eine Verteilung des Impfstoffs nach Einwohnerzahl weiterhin kritisch sieht. Die Inzidenz im Kreis steigt auf 245, die Maskenpflicht für das Stadtgebiet in Künzelsau wird verlängert.

44 Neuinfektionen meldet der Hohenlohekreis am Freitag. Die Sieben-Tage-Inzidenz steigt damit auf 245. Im Hohenloher Krankenhaus Öhringen wurden 17 Covid-Patienten behandelt, davon drei auf der Intensivstation. Acht weitere Patienten liegen mit dem Verdacht auf eine Corona-Infektion auf der Isolierstation.

Landrat begrüßt Drei-Säulen-Modell

Positiv wertet Landrat Matthias Neth den Verlauf des Impfgipfels. Wenngleich Neth eine Verteilung des Impfstoffs nach Einwohnerzahl weiterhin kritisch sieht. Eine Berücksichtigung der Inzidenz wäre ihm lieber. Begrüßt wird dagegen das vorgestellte Drei-Säulen-Modell zur Impfstoffversorgung. Auf diese Weise werde eine schnelle Verteilung der angekündigten hohen Impfstoffliefermengen in der Bevölkerung durch das Zusammenspiel von Arztpraxen, Impfzentren sowie Betriebsärzten sichergestellt.


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Impfzentrum bereitet sich auf Sieben-Tage-Betrieb vor

Neth ist froh über die Ankündigung deutlicher Liefermengensteigerungen ab Ende April sowie die Freigabe der Impfberechtigung für Personen ab 60 Jahren. "Die Impfung bleibt der einzige nachhaltige Ausweg aus der Pandemie", sagt Neth und hofft, dass viele Menschen das Angebot annehmen. Auch würde er eine schnelle Einbeziehung der Betriebsärzte begrüßen. Er weiß, dass im Hohenlohekreis viele Firmen dazu bereit sind. Das Kreisimpfzentrum Öhringen (KIZ) bereite sich jetzt personell und organisatorisch auf einen Sieben-Tage-Volllastbetrieb vor.

Maskenpflicht für Künzelsau wird bis 5. Mai verlängert

Auf Antrag der Stadt Künzelsau hat das Landratsamt die Maskenpflicht für das Stadtgebiet Künzelsau mit einer Allgemeinverfügung verlängert. Diese gilt nun bis zum 5. Mai. Im Bereich der Innenstadt besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder eines Mund-Nasen-Schutzes der Klassifizierung FFP2 oder vergleichbar. Die betroffenen Bereiche sind von der Stadt ausgeschildert. Die Allgemeinverfügung war zunächst bis zum 18. April gültig. Aufgrund der hohen Inzidenz wurde sie verlängert. 

 

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