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Landratsamt Hohenlohekreis: Bewässerung aus Flüssen verboten

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Hohenloher Landratsamt schränkt mit Allgemeinverfügung Wasserentnahme wegen Trockenheit ein. Landwirte können Ausnahme beantragen.Kleingärtner mit Gießkannen sind nicht betroffen.

Von unserer Redaktion
Glück haben derzeit all jene Landwirte, die aus eigenen Brunnen und Zisternen ihre Kulturen bewässern können.
Foto: Yvonne Tscherwitschke
Glück haben derzeit all jene Landwirte, die aus eigenen Brunnen und Zisternen ihre Kulturen bewässern können. Foto: Yvonne Tscherwitschke  Foto: Tscherwitschke, Yvonne

Die anhaltende Trockenheit hat erste Konsequenzen: Das Landratsamt Hohenlohekreis hat bereits am Dienstag, 18. Juli, per Allgemeinverfügung die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern eingeschränkt und das am Mittwochabend öffentlich gemacht (wir berichteten). Das Landratsamt Heilbronn hat gleiches für die kommenden Tage in Aussicht gestellt, bis dato aber nicht ausgesprochen.

Was die Verfügung besagt

Der wasserrechtliche Gemeingebrauch, also das Entnehmen von Wasser aus Seen, Bächen und Flüssen für die Bewässerung, ist bis mindestens 31. August untersagt. Die mit wasserrechtlicher Erlaubnis des Hohenlohekreises zugelassenen Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern sind laut Verordnung vollständig einzustellen, heißt es in der aktuellen Verfügung des Landratsamts Hohenlohekreis. Abweichende Regelungen seien in den Nebenbestimmungen der jeweiligen Erlaubnis festgehalten.

Was der Unterschied zur Verfügung von 2022 ist

Darin unterscheidet sich der Wortlaut der aktuellen Verfügung von der, die vor exakt einem Jahr veröffentlicht wurde. In der Verfügung vom vergangenen Juli war dezidiert festgehalten, dass Landwirte, die eine Genehmigung zur Entnahme haben, weiterhin noch die Hälfte der erlaubten Menge entnehmen dürfen.

Was es für Landwirte bedeutet

Warum es diesen Passus in diesem Jahr nicht gibt? Und was es exakt für die Landwirte bedeutet? Die Pressestelle des Landratsamts erklärt am Donnerstagabend, dass "die Landwirte mit Entnahmeerlaubnis nach Punkt V. der Allgemeinverfügung einen Antrag auf Ausnahme" stellen können. Das Amt könne dem dann stattgeben, wenn das Verbot zu einer "unbilligen Härte" führen würde oder das Allgemeinwohl gefährdet sei. Was der Grund für die Änderung im Text ist? Das konnte die Behörde nicht beantworten. Ebenso wenig die Frage, wie viele Landwirte eine Entnahmeerlaubnis haben. 2022 waren es 22 Betriebe mit einer solchen Erlaubnis. Nicht alle, die ihre Kulturen bewässern müssen, sind auf oberirdische Wasserentnahmen angewiesen. Viele nutzen Zisternen, haben Brunnen oder Teiche angelegt.

Reaktion der Landwirte

Jürgen Maurer, Landwirt aus Kupferzell und Vorsitzender des Bauernverbands Schwäbisch Hall-Hohenlohe-Rems, hat Verständnis für die eingeschränkte Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern. "Doch man sollte hier differenzieren", fordert der Landwirt. Während man im Ackerbau einige Wochen ohne Bewässerung auskomme, sei man im Obst- und Gemüsebau auf das Wasser angewiesen. "Gerade jetzt wird der Ertrag bei Obst- und Gemüsekulturen gebildet. Fehlt das Wasser in dieser kritischen Entwicklungsphase, fällt die Ernte bedeutend kleiner aus. Das ist für viele Betriebe finanziell kaum tragbar", warnt Maurer.

Konsequenzen für Tourismus und Kleingärtner

Finanzielle Konsequenzen haben die niedrigen Pegelstände auch für Anbieter von Kanutouren auf Kocher und Jagst. Die Flüsse dürfen bei Wasserständen unter 40 Zentimetern nicht befahren werden. Nicht betroffen von der Verfügung sind Kleingärtner. Sie dürfen weiterhin mit Gießkannen oder Eimern kleine Mengen Wasser aus Bächen und Flüssen entnehmen.

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