Haft für „hartnäckigen Bewährungsversager“
Schöffengericht verurteilt 34-Jährigen wegen Betrugs und Urkundenfälschung
ÖHRINGEN - Wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Urkundenfälschung in 24 Fällen muss ein 34-jähriger Hohenloher für insgesamt dreieinhalb Jahre hinter Gitter. Die Höhe der vom Öhringer Schöffengericht verhängten Strafe resultiert dabei auch aus einem eklatanten Bewährungsbruch.
Zwischen Herbst 2004 und Sommer 2006 bestellte der laut Anklageschrift „seit Jahren in zerrütteten finanziellen Verhältnissen“ lebende Angeklagte Faxgeräte, PCs und landwirtschaftliche Geräte im Gesamtwert von über 10 000 Euro. Zudem fälschte er Schecks zu seinen Gunsten - unter anderem eine angebliche Rückzahlung des Finanzamts Heilbronn in Höhe von 25 000 Euro.
Schon 1995 und 1999 war der gelernte Groß- und Außenhandelskaufmann wegen ähnlicher Delikte vor Gericht gestanden. Vor sechs Jahren wurde er wegen Untreue zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt. Nachdem er diese abgesessen hatte, beging er weitere Straftaten. Im August 2005 erhielt er eine Bewährungsstrafe, setzte jedoch die neuerliche Serie von Betrugs- und Fälschungsmanövern unbeirrt fort.
Vor Gericht zeigt sich der Mann, der sich als selbständiger Projektmanager bezeichnet und noch bei seinen Eltern wohnt, geständig. „Ich bin nach der ersten Geschichte nie so ganz auf die Füße gekommen“, sagt er. Seine Schulden beziffert er auf rund 200 000 Euro. Auf die Frage, warum er trotz laufender Bewährung weitere Straftaten beging, antwortet er: „Darüber habe ich nicht nachgedacht.“
Der Staatsanwalt formuliert bildhaft, dass der Angeklagte „kein Stoppschild wahrgenommen“ habe. Vor der letzten Verurteilung sei er noch ein Kleinkrimineller gewesen, danach aber „in die Bundesliga der Kriminalität aufgestiegen“. Vor allem habe er sich damit als „hartnäckiger Bewährungsversager“ erwiesen. Auch der Verteidiger greift zu einem Bild: Sein Mandant habe „den Schalter in die falsche Richtung umgelegt“. Bislang habe er auch nicht die nötige Einsichtsfähigkeit erkennen lassen, sondern stets „neue Löcher aufgerissen“. Andererseits habe er jedoch mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ein erstes positives Zeichen gesetzt.
„Wir sind mit unserem Latein langsam am Ende“, bemerkt Richterin Ursula Ziegler-Göller in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe zwar viele Chancen gehabt, aber umso dreister missachtet. Allein durch sein Geständnis habe ein längerer Prozess vermieden werden können. Das Strafmaß - anderthalb Jahre für die Taten vor dem letzten Urteil, zwei Jahre für die Taten während der Bewährungszeit - mache eine erneute Bewährung unmöglich, so die Vorsitzende.