Fall Ole: Was die Angeklagte dem psychiatrischen Gutachter erzählt hat
Warum musste der kleine Ole sterben? Was passierte am Abend und in der Nacht vom 27. April 2018 in Künzelsau? Heute ging die Verhandlung vor dem Landgericht Heilbronn weiter.

Mit großer Spannung war erwartet worden, was Elisabeth S. am 7. Januar Dr. Thomas Heinrich erzählt hat. Ausführlich berichtet der psychiatrische Gutachter von dem etwa einstündigen Gespräch. Doch auch danach ist keiner wirklich schlauer.
„Es hört sich an wie eine dritte Version“, ist Richter Roland Kleinschroth verärgert. „Wir hatten gehofft, zu erfahren, was passiert ist“, sagt gequält der Vater des toten Jungen. „Doch die Erklärung nun verstärkt nur unheimlich den Schmerz, den wir haben. Es macht es nur noch schlimmer“, sagt der als Nebenkläger auftretende Vater.
Ungewöhnliches Gespräch
Wie auch der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer am Landgericht Heilbronn hatten sich die Eltern und alle Prozessbeobachter mehr von dem eher ungewöhnlichen Gespräch erhofft. Das hatte die Kammer der Angeklagten – wie zuvor schon ein dreistündiges, unbelauschtes Gespräch mit ihrem Sohn – ermöglicht in der Hoffnung, dass sie sich ohne die Öffentlichkeit des Gerichtssaals öffnet und Auskunft darüber gibt, wie der kleine Ole am 27. April in ihrem Haus zu Tode gekommen ist.
Die Schilderung von Elisabeth S.
Gegenüber Dr. Heinrich hat die angeklagte Elisabeth S. einen Abend geschildert, an dem sie mit Ole Auto gespielt habe, Würstchen gegessen und einen Film geschaut. Dann habe das Kind ein Bad nehmen wollen. Sie habe das Wasser in die Wanne eingelassen. Ole habe dann aber doch nicht baden wollen. Sie seien ins Bett gegangen, hätten Geschichten erzählt. Das Kind habe irgendwann geschlafen, sei dann aber aufgewacht und habe keine Luft bekommen. Sie habe es überall gedrückt und geschüttelt, habe es ins Bad gebracht, mit Wasser beträufelt. Der Junge sei in die Wanne geplumpst.
Als Hohn empfinden die Eltern die Erklärung der Angeklagten, um die sie die Pflege-Oma ihres Sohnes in ihrer Vernehmung so angefleht hatten. „Ole hätte nie nach einer Badewanne verlangt“, sagt der Vater, der in seiner früheren Vernehmung geschildert hatte, dass Baden, Duschen und Haarewaschen nur mit Geschrei möglich gewesen sei.
Richter verweist auf frühere Version
„Man kann einem Angeklagten glauben, man muss es aber nicht“, sagt Richter Kleinschroth. Es wird eine Ergänzung verlesen, die Elisabeth S. an ihre Anwältin geschrieben hat. Das macht dann wiederum Roland Kleinschroth fassungslos, weil sich dies wie eine andere Version lese, zusammen mit der polizeilichen Vernehmung wie die dritte Version. In der Ergänzung schildert Elisabeth S., das Kind sei herum gehüpft. Sie habe etwas von einem Unfall gesprochen, dass sich das Kind am Bettgestell verletzt habe, mit dem Hals darauf gefallen sei. Sie habe das Kind geschüttelt, überall gedrückt, dann ins Wasser getan, damit es wieder atmet. Sie habe alles verkehrt gemacht, was man nur verkehrt machen könne, soll sie bei der Polizei gesagt haben.
Kleinschroth sieht also in der Erklärung eine dritte Version, mahnt die Angeklagte an, Verantwortung zu übernehmen. Als schon keiner mehr damit rechnet, sagt sie unter Tränen: „Ich übernehme Verantwortung.“
Stimme.de