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Bad Mergentheim
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Erstklässler sollen drakonisch bestraft worden sein

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Es gibt weiter Wirbel um die Vorfälle an der Grundschule St. Bernhard. Die Staatsanwaltschaft prüft Ermittlungen gegen die Lehrerin, die inzwischen gekündigt hat.

Von Klaus T. Mende
Erstklässler im Stuhlkreis: In Bad Mergentheim soll eine Lehrerin einen Grundschüler an einen Stuhl gefesselt und weitere Schüler bestraft haben.Foto: dpa
Erstklässler im Stuhlkreis: In Bad Mergentheim soll eine Lehrerin einen Grundschüler an einen Stuhl gefesselt und weitere Schüler bestraft haben.Foto: dpa

Eine ehemalige Lehrerin der privaten Grundschule St. Bernhard in Bad Mergentheim steht im Verdacht, mindestens einen Erstklässler an einen Stuhl festgebunden zu haben (wir berichteten). Andere ABC-Schützen, die sich nicht ganz an die Regeln gehalten haben sollen, scheinen dadurch bestraft worden zu sein, dass sie eine komplette Unterrichtsstunde von 45 Minuten auf dem blanken Boden knien mussten.

Gekündigt

Die Pädagogin, die nach Zeitungsrecherchen erst zu Beginn des Schuljahres an die Grundschule St. Bernhard gewechselt ist, hat inzwischen die Konsequenzen gezogen und "aus persönlichen Gründen", wie sie selbst sagte, gekündigt. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die Rechtsaufsicht über die Privatschule in der Großen Kreisstadt, deren Träger die Sießener Schulen mit Sitz in Bad Saulgau sind. Sowohl öffentliche als auch private Schulen unterstehen demzufolge der staatlichen Schulaufsicht. Das Regierungspräsidium (RP) hat in dieser Angelegenheit schnell reagiert.

"Die Angelegenheit wird durch schulfachliche und juristische Mitarbeiter geprüft, und es werden alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass sowohl an öffentlichen als auch an Privatschulen nur Lehrkräfte unterrichten, die für die Ausübung einer solchen Tätigkeit geeignet sind", teilt Nadine Hilber, Pressesprecherin des RP, mit. "Nähere Auskünfte können wir aufgrund der Verschwiegenheit in Personalangelegenheiten nicht erteilen." Wie Nadine Hilber weiter wissen lässt, wäre vonseiten des RP "im Hinblick auf eine künftige Tätigkeit der Lehrkraft an einer Privatschule gegebenenfalls eine präventive Unterrichtsuntersagung gemäß §8 Privatschulgesetz zu prüfen".

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Des Weiteren müsse die Lehrerin, die nicht in einem Beamtenverhältnis stand, mit einer Strafe rechnen, wenn etwa die Eltern Anzeige erstatten würden. Doch auch für den Fall, dass dies nicht geschehen sollte, könnte auf die Ex-Pädagogin an der Grundschule einiges zukommen. Auf Anfrage bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Ellwangen bestätigte der für die Presse zuständige Erste Staatsanwalt Armin Burger, dass "wir prüfen, ob gegen die Lehrkraft Ermittlungen eingeleitet werden". Bis eine Entscheidung falle, könnten ein paar Tage ins Land ziehen. Wie die Fränkischen Nachrichten in Erfahrung brachten, sei im Fall des festgebundenen Erstklässlers der Straftatbestand der Freiheitsberaubung erfüllt.

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