Entnahme von Wasser bleibt im Hohenlohekreis weiter eingeschränkt
Das Landratsamt des Hohenlohekreises verlängert das Verbot, Wasser aus Seen, Bächen und Flüssen für die Bewässerung zu entnehmen.
Aufgrund der anhaltenden Niedrigwassersituation hat das Landratsamt Hohenlohekreis die Beschränkung der Wasserentnahme aus den oberirdischen Gewässern bis vorerst 30. September verlängert. Bisher galt eine entsprechende Allgemeinverfügung bis einschließlich 31. August. Da auch die Niederschläge der vergangenen Tage zu keiner dauerhaften Verbesserung der Situation geführt hätten, sei eine Verlängerung der Einschränkungen erforderlich, teilt die Behörde mit.
Das Entnehmen von Wasser aus Seen, Bächen und Flüssen für Zwecke der Bewässerung bleibt nach der neuen Allgemeinverfügung demnach bis 30. September untersagt. Erlaubt bleibt lediglich das Schöpfen mit Handgefäßen wie Gießkannen oder Eimern. Die mit wasserrechtlicher Erlaubnis des Hohenlohekreises zugelassenen Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern zum Zweck der Produktion bestimmter Lebensmittel im Bereich der Landwirtschaft werden auf 50 Prozent der genehmigten Wassermenge reduziert, alle anderen zugelassenen Wasserentnahmen sind verboten.
Die Allgemeinverfügung ist unter www.hohenlohekreis.de nachzulesen.