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Prozess am Amtsgericht

Energy-Drink aus Drogen gemixt – "Tüftler" in Öhringen vor Gericht

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Ein 36-Jähriger soll mit selbst hergestellten amphetaminhaltigen Substanzen gehandelt haben, lautete der Vorwurf vor dem Amtsgericht Öhringen. Die Sache ist verwirrend – auch, weil der Angeklagte laut seiner Verteidigerin ein "Spinner" ist.

Von Renate Väisänen
Tüftler oder Drogendealer? Diese Frage stellte sich vorm Amtsgericht.
Tüftler oder Drogendealer? Diese Frage stellte sich vorm Amtsgericht.  Foto: dpa (Symbolfoto)

Auf den ersten Blick liest sich die Anklageschrift nicht anders als viele andere Anklagen, die mit dem Handel von Betäubungsmitteln zu tun haben. Was bei dem Fall eines 36-Jährigen vor dem Öhringer Amtsgericht aufhorchen lässt, ist die Menge und die Art der Drogen. Der Mann aus dem Altkreis Öhringen soll laut Staatsanwaltschaft 1,79 Kilogramm amphetaminhaltige Paste selbst hergestellt und die Hälfte der Menge verkauft haben.

Prozess in Öhringen: So wurde der Angeklagte erwischt

Auf den mutmaßlichen Drogenhandel war man durch einen Zeugen aufmerksam geworden: Im Juni 2022 wurden der Angeklagte sowie zwei weitere Männer am Hinterausgang eines Discounters in der Öhringer Innenstadt dabei beobachtet, wie sie im Begriff waren, die besagte Substanz zu konsumieren. Im Rucksack des Angeklagten fanden die Polizeibeamten noch weitere verdächtige Substanzen. Ein Schnelltest ergab, dass es sich um eine amphetaminhaltige Substanz handelt.

Verdächtig hatte sich der mutmaßliche Drogendealer zudem gemacht, weil er versucht hatte, vor der Polizei zu flüchten. Bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten stellten die Beamten darüber hinaus drei Cannabis-Pflanzen sowie drei Ecstasy-Tabletten sicher. Für das Herstellen von Betäubungsmitteln, das Handeln mit Drogen in nicht unerheblicher Menge sowie für den unerlaubten Besitz von Drogen muss sich der gelernte Verkäufer jetzt vor dem Amtsgericht verantworten.

Die Verteidigerin nennt ihren Mandaten einen "kleinen Spinner"

"Mein Mandant ist ein kleiner Spinner, der sich vorgestellt hat, einen neuen Energy-Drink zu erfinden", so sieht es die Strafverteidigerin. Das Rauschmittel aus den Cannabis-Pflanzen habe er selbst konsumieren wollen. Dass er in Besitz von drei Ecstasy-Tabletten gewesen sei, habe er total vergessen, heißt es in der Einlassung zu den beiden letzten Anklagepunkten. Experimente in Physik und Chemie seien seine großen Steckenpferde, berichtet der Angeklagte, der derzeit in einer Obdachlosenunterkunft lebt. Während seiner zweieinhalb Monate andauernden Untersuchungshaft habe seine Vermieterin einfach seine Wohnung geräumt und seine Habseligkeiten entsorgt, berichtet der Mann. Erst nachdem das kriminalpolizeiliche Gutachten ergeben habe, dass es sich bei der vermeintlich amphetaminhaltigen Substanz nur um ein Gemisch aus Ethanol, Taurin, Coffein und Stärke handelte, kam der 36-Jährige wieder auf freien Fuß. Mit Drogen habe er nichts mehr zu tun, behauptet der Hobby-Chemiker.

Betrieb der Angeklagte eine kleine Klitsche oder ein Profi-Drogenlabor?

In der anschließenden Beweisaufnahme werden fünf von insgesamt sieben Zeugen angehört. Zwei davon berichten von ihren Beobachtungen, die sie an jenem Juniabend in der Innenstadt gemacht haben. Ein Kriminalbeamter schildert, wie die Wohnungsdurchsuchung abgelaufen war. "Hatten Sie den Eindruck, dass in der Wohnung getüftelt wurde?", möchte die Vorsitzende Ursula Ziegler-Göller wissen. "Zum Teil. Überall standen irgendwelche Gläser mit Flüssigkeiten herum", meint der 64-jährige Beamte. Den Eindruck, dass in der Kellerwohnung synthetische Drogen im großen Stil hergestellt werden würden, habe er hingegen nicht gehabt.

Die zahlreichen Zeugen sind der Richterin nicht genug

Zwischen den Zeugenbefragungen verliest die Strafrichterin noch einen Brief des Angeklagten, den er aus der Untersuchungshaft an seine Mutter schrieb: "Die Aussagen eines stadtbekannten Alkoholikers und eines übereifrigen Cops sollen mich um meine Freiheit bescheißen", klagt er darin. Da der besagte Polizeibeamte und ein weiterer Zeuge nicht erscheinen konnten, wird das Verfahren an zwei weiteren Terminen fortgesetzt.

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