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Bauhof-Razzia in Öhringen kocht im Gemeinderat hoch

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Es ist die erste Gemeinderatssitzung, seit die Stadt Öhringen am 18. Oktober öffentlich gemacht hat, dass Polizei und Staatsanwaltschaft gegen zwei Mitarbeiter des Bauhofs wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Vorteilsannahme ermitteln. AfD-Stadträte wollen nun mehr Hintergründe wissen und nennen Gerüchte. Wie der OB darauf reagiert.

Zwei Mitarbeiter des Öhringer Bauhofs werden der Bestechlichkeit und Vorteilsannahme verdächtigt. Die Räume wurden am 17. Oktober durchsucht.
Zwei Mitarbeiter des Öhringer Bauhofs werden der Bestechlichkeit und Vorteilsannahme verdächtigt. Die Räume wurden am 17. Oktober durchsucht.  Foto: Reichert, Ralf

Es ist die erste Gemeinderatssitzung, seit die Stadt Öhringen am 18. Oktober öffentlich gemacht hat, dass Polizei und Staatsanwaltschaft gegen zwei Mitarbeiter des Bauhofs wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Vorteilsannahme ermitteln. In der Bürgerfragestunde zu Beginn ist dies am Dienstagabend kein Thema. Wohl aber kurz vor Ende der öffentlichen Sitzung. Für fünf Minuten unter dem Punkt „Verschiedenes“.

Die AfD hat da ein paar Fragen

Die AfD-Stadträte Anton Baron und Jens Moll wollen wissen, ob städtische Mitarbeiter Nebentätigkeiten ausüben dürfen und die Stadtverwaltung tatsächlich von sich aus aktiv geworden sei oder ein „Mitbewerber“ des Bauhofs Polizei und Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen hätte. Wie die Stadt am 18. Oktober per Pressemitteilung verkündete, habe sie selbst Unregelmäßigkeiten in der Rechnungsstellung festgestellt und dies den Behörden mitgeteilt. „Dass nun ermittelt wird, geschieht auf unser Anliegen“, ließ sich Oberbürgermeister Thilo Michler darin zitieren. Man kooperiere „vollumfänglich“. Die Kriminalpolizei habe daraufhin am 17. Oktober den Bauhof durchsucht.

„Mir ist zu Ohren gekommen, dass im Bauhof von der Polizei über Monate die Telefone abgehört worden sind“, erklärt AfD-Stadtrat Jens Moll. Er sprach in diesem Zusammenhang von einem „Mitbewerber“, der diesen Fall ins Rollen gebracht habe. In der Pressemitteilung sei es aber so dargestellt worden, „als wäre die Stadt da proaktiv gewesen, als würde man da voranschreiten und von sich aus tätig werden“. Das passe nicht zusammen.

 


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„Sie sagen ja, Sie seien völlig transparent in dieser Sache, aber das sehe ich nicht so“, richtete sich Moll an den Oberbürgermeister. Michler will zu den laufenden Ermittlungen nichts sagen: „Das einzige, was ich sagen kann, ist: Machen Sie einen Termin mit der Polizei aus, sagen Sie alles, was Sie wissen, auch wenn Sie von anderen Leuten angesprochen werden, weil es nichts Schlimmeres gibt als Gerüchte.“ Ob es zur Anklage komme, müssten Staatsanwaltschaft und Polizei entscheiden. „Wenn ich an die Gemeinderäte oder die Presse etwas rausgebe, dann lüge ich da nicht, obwohl auch ich nicht allwissend bin“, so Michler. Was die Stadt tue, geschehe „immer nach bestem Wissen und Gewissen“. Man stehe in diesem Fall für volle Transparenz.

Wie läuft das nun mit den Nebentätigkeiten?

Molls AfD-Kollege Anton Baron fragt: „Ist es üblich, dass Mitarbeiter da nebenbei selbstständig Aufträge annehmen und ein Geschäft haben dürfen? Darüber hinaus ist mir zu Ohren gekommen, dass durchaus auch einzelne Gemeinderäte die Leistungen in Anspruch genommen haben.“ Michler bittet auch ihn: „Gehen Sie zur Polizei und sagen Sie das.“ Nebentätigkeiten gebe es in vielen Bereichen, und man müsse sie anzeigen. „Das ist für mich normal.“

Hauptamtsleiter Ulrich Vogtmann äußert sich dazu wie folgt: „Das ist bei uns ja tariflich geregelt.“ Der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst sehe vor, „dass Nebentätigkeiten genehmigungspflichtig und anzeigenpflichtig sind. Es genügt eine E-Mail an den Arbeitgeber, und wir bestätigen das dann und weisen darauf hin, dass dienstliche Belange nicht beeinträchtigt werden dürfen und keine dienstlichen Dinge genutzt werden dürfen und auch die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeiten einzuhalten sind.“

LBÖ-Stadtrat Thomas Pauli hat eine Verständnisfrage: „Wenn ein Mitarbeiter eine Nebentätigkeit anzeigt, können Sie also gar nicht Nein sagen, wenn das formell richtig läuft? Dann können Sie nur sagen: Also wenn du dich an die Regeln hältst, müssen wir dir zustimmen. Korrekt?“ Worauf Vogtmann antwortet: „Das ist korrekt. Wir können die Nebentätigkeitsanzeige nur dann zurückweisen, wenn dienstliche Belange erheblich beeinträchtigt sind.“ Dann sind die fünf Minuten vorüber. Und der nicht-öffentliche Teil der Sitzung beginnt.

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