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Amtsgericht Öhringen

Missbrauchs-Prozess: Pflegekind sollte zu Hause sexuelle Erfahrungen sammeln

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Ein Ziehvater kann froh sein, dass er wegen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen vom Öhringer Amtsgericht nicht ins Gefängnis geschickt wird.

Von Renate Väisänen
Ein Ziehvater hat mehrfach seine Pflegetochter missbraucht. Er kann froh sein, dass er wegen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen vom Öhringer Amtsgericht nicht ins Gefängnis geschickt wird.
Ein Ziehvater hat mehrfach seine Pflegetochter missbraucht. Er kann froh sein, dass er wegen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen vom Öhringer Amtsgericht nicht ins Gefängnis geschickt wird.  Foto: Annette Riedl

Sichtlich niedergeschlagen lauscht ein 56-Jähriger aus dem Altkreis Öhringen der Rede der Staatsanwältin bei seinem Strafverfahren vor dem Amtsgericht Öhringen: An mehreren nicht näher bestimmbaren Zeitpunkten in einem Zeitraum von zwei Jahren soll der Beschuldigte sexuelle Handlungen an einem damals 14 bis 16 Jahre alten Mädchen vorgenommen haben. Da es sich bei der Geschädigten um ein Pflegekind handelte, welches im Haushalt des Mannes und dessen Ehefrau lebte, muss der gelernte Kfz-Mechaniker sich wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen verantworten. Auf den Druck seiner Pflegetochter hin, habe der Mann sich selbst angezeigt, offenbart sich im Laufe der Verhandlung.

Zu den Tatvorwürfen verliest der Strafverteidiger eine Erklärung, laut welcher sein Mandant den sexuellen Missbrauch der Jugendlichen bereue. Mit der Selbstanzeige habe er reinen Tisch machen wollen. Darüber hinaus arbeite der ehemalige Pflegevater derzeit seine Taten in einer Therapie auf. „Mein Mandant kann bis heute nicht verstehen, wie er so eine Grenze überschreiten konnte“, erklärt der Anwalt. Als Entschädigung für das Erlittene sei der Pflegevater bereit, seinem Opfer einen Betrag von 5000 Euro zu bezahlen und der Pflegetochter zu ermöglichen, bei einem durch fachliche Hilfe begleiteten Gespräch das Geschehene aufzuarbeiten.

Warum hat der Mann sein Ziehkind missbraucht? Die Erklärung macht das Gericht fassungslos

Zu seinen persönlichen Verhältnissen gibt der Beschuldigte an, aktuell getrennt von seiner Ehefrau zu leben, da im gemeinsamen Haus noch ein siebenjähriges Pflegekind aufwachse. Das Mädchen dürfe er nur unter dem Beisein eines Jugendamt-Mitarbeiters kontaktieren, erklärt der Angeklagte.

Jetzt verliest Richterin Ursula Ziegler-Göller das Schreiben des verantwortlichen Psychologen der Fachstelle für Gewaltintervention, in welcher der Pflegevater derzeit eine Therapie absolviert: Laut dessen Einschätzung arbeite sein Klient aktiv daran, das Geschehene aufzuarbeiten. Der Grund für den Missbrauch sei die Befürchtung des Klienten gewesen, die Jugendliche könne im Bekanntenkreis sexuelle Erfahrungen sammeln, obgleich das auch zu Hause möglich sei. Das rechtfertige jedoch trotz des Einverständnisses des Pflegekinds keinen Missbrauch, heißt es weiter in dem Schreiben. In weiteren Sitzungen sei thematisiert worden, welche Last ein derartiger Missbrauch dem Opfer aufbürde. Am Ende des Schreibens folgt noch die Empfehlung, dem Klienten im Falle eines bewährungsfähigen Urteils weitere Therapiestunden als Weisung aufzuerlegen.

Als einzige Zeugin wird die Sachbearbeiterin des Falls gehört. Die Kriminalbeamtin berichtet, dass der Beschuldigte detaillierte Angaben zu den einzelnen Übergriffen machen habe können, während sein Opfer dazu nicht in der Lage gewesen sei.

Zwar erhält der Täter am Ende eine Bewährungsstrafe - doch für eine Sache hat die Richterin bis zum Schluss kein Verständnis

Im Schlussbericht der Anklagevertreterin sieht diese die Schuld des Pflegevaters bestätigt und beantragt aufgrund dessen positiver kriminologischer Prognose eine zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung. Dem Antrag folgt das Gericht.

In einer Sache zeigen sich die Vorsitzende Richterin und die beiden Schöffinnen jedoch völlig verständnislos: „Wie kann es sein, dass in Ihrer Familie immer noch Pflegekinder leben? Auch wenn jeder Kontakt begleitet wird: Man kann doch nicht wirklich nachkontrollieren, ob Sie da auch mal so hingehen“, gibt Ziegler-Göller zu bedenken. ​

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