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Über 30.000 Dateien mit Kinderpornografie: Mann aus Hohenlohe verurteilt

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Es hätte nicht viel gefehlt, und ein 62-jähriger Familienvater aus dem Hohenlohekreis müsste ins Gefängnis. Er soll über Jahre hinweg Dateien mit kinderpornografischen Inhalten auf dem PC gehortet haben.

Von Renate Väisänen

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Es ist eine bedenkliche Sammlung, die ein 62-jähriger Mann aus Hohenlohe angehäuft hat: Er hortete zu Hause mehr als 30.000 Dateien mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten. Diese haben die Ermittlungsbehörden bei einer Hausdurchsuchung im Februar 2023 bei dem Mann aus dem Altkreis Künzelsau sichergestellt. Viele der insgesamt 31.242 Aufnahmen, die auf einem Notebook, einem USB-Stick und einer Kamera gespeichert waren, zeigten unter zehnjährige Kinder sowie unter 14-jährige Jugendliche bei verschiedenen Formen des Geschlechtsverkehrs mit Erwachsenen oder ihresgleichen oder in sexualisierten Posen.

Von November 2022 bis Januar 2023 soll der Mann die verbotenen Inhalte über einen herkömmlichen Internet-Browser heruntergeladen und absichtlich so gespeichert haben, dass er sie jederzeit abrufen konnte, sagt die Anklageschrift. Niedergedrückt lauscht der 62-Jährige der Staatsanwältin. Der Vorwurf wiegt schwer: Massenhafter Besitz von Kinderpornos kann mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden.

Kinderporno-Prozess in Öhringen: Warum der Täter aus Hohenlohe die Bilder heruntergeladen hat

Warum er diese verbotenen Bilder heruntergeladen hat, kann der Mann sich im Nachhinein nicht mehr erklären, lässt er über seine Pflichtverteidigerin verlauten. Er habe sich eigentlich nie von Kindern angezogen gefühlt. Zunächst habe er sich nur übliche Pornos im Internet angeschaut. Irgendwann sei er dann auf einen Trickfilm mit kinderpornografischer Thematik gestoßen. „Von Neugier getrieben ist er dann auf die betreffenden Dateien gestoßen“, erläutert die Anwältin. Ihr Mandant habe sich schon um therapeutische Hilfe bemüht und einen wahren Ärzte-Marathon hinter sich. „Mein Mandant hat keine pädophilen Neigungen. Es handelt sich bei ihm um einen eher introvertierten und traurigen Menschen“, schließt sie die Einlassung.

„Man kann ja noch nachvollziehen, dass man im Internet durch Zufall auf den ein oder anderen verbotenen Inhalt stößt“, meint Richterin Ursula Ziegler-Göller dazu. Aber im Falle des Angeklagten könne man nicht mehr von einem Zufall sprechen. „Ist Ihnen eigentlich klar, dass irgendwo auf der Welt beim Produzieren solcher Bilder Kinder missbraucht werden?“, fragt sie den Familienvater. Dass hinter jedem Bild ein tragisches Schicksal stehe, wisse er. Er könne sich immer noch nicht erklären, warum er das gemacht habe, meint der Angeklagte reumütig. „Es fällt einem schwer, einem derartigen Verhalten Verständnis entgegenzubringen. Das ist einfach nur krank“, lauten die deutlichen Worte der Vorsitzenden.

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Von der frühmorgendlichen Hausdurchsuchung bei dem 62-Jährigen berichtet ein Kriminalbeamter. Der Angeklagte habe den Ermittlern schnell sämtliche Zugangsdaten zur Verfügung gestellt, obwohl zunächst gar nicht klar gewesen sei, ob er oder andere Familienmitglieder der oder die Täter seien.

Der Angeklagte habe eine hohe kriminelle Energie an den Tag gelegt, stellt die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer fest. Sie beantragt, dem bislang strafrechtlich unauffälligen Täter eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten sowie eine Geldauflage von 9.000 Euro aufzuerlegen. Dem Antrag folgt das Gericht. Auf eine in solchen Fällen durchaus mögliche Weisung, sich in Therapie zu begeben, verzichtet es aber: Dem Gericht sei bewusst, dass es derzeit nur wenige Therapieplätze gebe.

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