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Mit 200 km/h zur Überraschungsparty: Hohenloher vor Gericht verurteilt

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Ein Autorennen kann man auch gegen sich selbst fahren. Das ist die bittere Erkenntnis für einen 27 Jahre alten Mann aus Hohenlohe. Er raste mit 200 Stundenkilometern durchs Kochertal und muss dafür nun zehn Monate zu Fuß gehen.


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Den 23. November 2024 wird ein 27-Jähriger Mann aus dem Kochertal so schnell nicht vergessen. Und das nicht allein, weil es der Geburtstag seiner Partnerin ist. An dem Tag war er gegen 22.50 Uhr mit seinem Audi viel zu schnell von Künzelsau Richtung Weißbach unterwegs. Niedernhall stadtauswärts sei er mit 130 Stundenkilometern gefahren, das Anhaltesignal der Polizei, die dann bereits hinter ihm fuhr, habe er ignoriert. Kurz vor Weißbach habe er dann 200 Stundenkilometer auf dem Tacho gehabt, lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft vor dem Amtsgericht Künzelsau.

Damit sieht die Staatsanwältin den Straftatbestand des illegalen Autorennens als erfüllt an. Denn: Ein illegales Autorennen bedarf nicht zwingend eines Konkurrenten.

Richterin am Amtsgericht Künzelsau: Rennen fährt, wer Auto ans Limit bringt

Ein Autorennen, klärt Richterin Katja Kopf auf, kann man auch gegen sich selbst fahren, indem man sein Auto ans Limit bringt. Dass er zu schnell, ja, sogar viel zu schnell unterwegs gewesen sei, das gibt der Angeklagte zu. Er habe eine Überraschungsparty für seine Partnerin organisiert, begründet er seine Raserei. „Ich habe eine Überraschung vorbereitet, deshalb waren wir in Eile“, sagt er. Mit „wir“ meint er sich und die beiden Beifahrer. Mit einem Freund sei er nach Künzelsau gefahren, um dort einen weiteren Freund abzuholen. Zu dritt waren sie dann auf dem Rückweg.

Zeuge am Amtsgericht Künzelsau: Ja, zu schnell, aber nicht so schnell

Der 34-Jährige Beifahrer, übermüdet von der Nachtschicht, kann sich nur an wenig erinnern. Was er aber weiß: „200 sind wir nicht gefahren.“ Das sehen die beiden Polizeibeamten übereinstimmend anders. Der 25-jährige Beamte, der an dem Abend mit seiner Kollegin auf Streife war und das Polizeiauto gefahren hatte, hatte im Gegensatz zum Zeugen noch sehr gute Erinnerung an die rasante Fahrt.

Weil er mit seinem Fahrzeug viel zu schnell auf der Kochertalstraße unterwegs war und Anhaltesignale der Polizei missachtete, muss ein 27-Jähriger einige Monate laufen.
Weil er mit seinem Fahrzeug viel zu schnell auf der Kochertalstraße unterwegs war und Anhaltesignale der Polizei missachtete, muss ein 27-Jähriger einige Monate laufen.  Foto: Marijan Murat/dpa

Bei Criesbach seien sie ihnen das Auto des Angeklagten aufgefallen. Man habe gewendet und sei dem Wagen gefolgt, berichtet der Beamte. Als das vor ihm fahrende Auto 150 Stundenkilometer schnell gewesen sei, habe man das Lichtsignal „Stopp! Polizei“ eingeschaltet. Blaulicht dann, als der Tacho im Streifenwagen die 200 Stundenkilometer angezeigt habe. Man sei in gleichmäßigem Abstand hinter dem Angeklagten gefahren, sagt der Polizeibeamte aus. „Wir haben nicht aufholen müssen.“ In Weißbach dann habe das vorausfahrende Fahrzeuge auf die polizeiliche Aufforderung reagiert und gebremst. Da der Fahrer keine Dokumente bei sich gehabt habe, habe man ihn nach Hause begleitet. Seine Kollegin bestätigt den Vorgang. Sie war diejenige, die die Geschwindigkeitsanzeige im Polizeiauto im Auge behalten hatte.

Autorennen im Hohenlohekreis hat Konsequenzen

Dreifach zu schnell in der 70er-Zone, ein Polizeibeamter, der sagt, er habe Mühe gehabt, das Auto bei den Geschwindigkeiten durch die Kurve zu steuern – für Richterin Katja Kopf ist damit klar der Vorwurf des illegalen Autorennens erfüllt. Zumal der Angeklagte in den letzten Jahren wiederholt wegen hoher Geschwindigkeitsüberschreitungen Punkte gesammelt und seinen Führerschein abgeben musste. 50 Tagessätze zu 70 Euro, dazu zehn Monate Führerscheinentzug sind die Konsequenz.

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