Gerichtsprozess in Öhringen: War es nur ein Einbruch – oder gleich vier?
Eine Amtsrichterin in Öhringen hörte eine abenteuerliche Geschichten um die mutmaßliche Serie von Diebstählen. Zur Klärung ist ein zweiter Prozesstermin nötig.

Da ist selbst die Richterin überfordert: Was es mit einer mutmaßlichen Serie von Einbrüchen in Öhringen auf sich hat, konnte das Amtsgericht aufgrund sehr weit auseinander liegender Schilderungen in einer Sitzung nicht klären.
Gleich viermal soll ein 26-Jähriger Mann aus dem Altkreis Öhringen in die Wohnung eines Bekannten eingedrungen sein – laut Anklageschrift beim ersten Mal noch mit Erlaubnis: Im Juli 2022 sollte der Angeklagte wie abgesprochen Alufolie aus der Wohnung seines Kumpels holen. Dabei nahm er aber wohl auch gleich noch 8000 Euro Bargeld mit, welches er in einer Schublade gefunden hatte. Beim zweiten Mal soll er sich mit einem Zweitschlüssel Zugang verschafft haben, diesmal habe die Ausbeute 200 Euro betragen. Bei der dritten Tat im Frühjahr 2023 brach der Lagerist laut Anklageschrift mutmaßlich in die Wohnung ein. Beim vierten Mal im April 2023 nahm er dazu laut Staatsanwalt auch noch einen Kumpel mit, doch diesmal wurden sie von Verwandten des Wohnungsinhabers gestellt. Nun muss sich das Duo wegen schweren Diebstahls vor dem Schöffengericht verantworten.
Einbruchs-Prozess in Öhringen: Angeklagter streitet fast alles ab - seine Version klingt noch abenteuerlicher
Die Sicht der beiden mutmaßlichen Täter ist jedoch eine ganz andere. Und sie klingt noch abenteuerlicher: „Den letzten Punkt gebe ich zu, die anderen aber nicht“, äußert sich der 26-jährige Hauptverdächtige. Er habe dem Wohnungsinhaber damals Geld geliehen und wollte es zurück haben. Da habe dessen Cousin ihm den Zweitschlüssel für die Wohnung ausgehändigt und ihm gesagt, er könne sich das geliehene Geld dort holen. „Meinen Kumpel habe ich nur als moralische Unterstützung mitgenommen“, behauptet er. Er habe jedoch kein Geld gefunden.
Dafür seien plötzlich der Onkel des Wohnungsinhabers sowie dessen Vater aufgetaucht. Die beiden Männer hätten ihnen die Handys abgenommen, sie in der Wohnung festgehalten und auf sie eingeschlagen. Mit einem glühenden Lötkolben hätten sie ihnen ein schriftliches Geständnis über den Diebstahl von 8000 Euro abgerungen. Der Vater des Wohnungsinhabers habe gedroht, ihm das Haus anzuzünden und das Auto wegzunehmen. „Immer wieder haben wir gebeten, die Polizei zu rufen“, schildert der Angeklagte die mutmaßliche Bedrohungssituation. Ihre Anzeige gegen die beiden Männer sei jedoch eingestellt worden.
Polizist sagt aus: Bei der Anzeige war etwas ungewöhnlich
„Fanden Sie es nicht komisch, dass Sie mit dem Schlüssel Ihre Geldschulden zurückholen sollten?“, möchte die Anklagevertreterin vom Hauptangeklagten wissen. Komisch habe er es schon gefunden, aber nicht weiter nachgefragt, antwortet dieser. Als Zeuge wird der Sachbearbeiter des Falles gehört. Die Anzeige sei ungewöhnlich spät erfolgt, so der Polizist. „Sie gaben an, darauf gewartet zu haben, dass sie das Geld auf anderem Weg zurückbekommen“, sagt er aus. Der mutmaßlich Geschädigte ist dagegen fest davon überzeugt, dass die Täter schuldig sind – und dass der Angeklagte auch für einen anderen Wohnungseinbruch in der Nähe verantwortlich ist. Für den zweiten Vorwurf legt er aber keine Beweise vor.
All das ist der Vorsitzenden Ursula Ziegler-Göller, den Laienrichtern sowie den beiden Strafverteidigern zu dürftig, um sich ein genaues Bild über den Fall zu machen. Bei einem neuen Gerichtstermin im kommenden Frühjahr sollen daher weitere Zeugen geladen werden.
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