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Schulerweiterung sorgt für hitzige Diskussion im Mulfinger Gemeinderat

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Der Gemeinderat Mulfingen sollte eigentlich einen Architekten für die Erweiterung der Bischof-von-Lipp-Schule beauftragen. Doch ein Ratsmitglied sieht hierin ein finanzielles Risiko und hakt ein. Das steckt dahinter.

Die Bischof-von-Lipp-Schule in Mulfingen hat ein Platzproblem. Sie soll erweitert werden.
Die Bischof-von-Lipp-Schule in Mulfingen hat ein Platzproblem. Sie soll erweitert werden.  Foto: Ludwig, Tamara

Christoph Schiedel hebt die Hand. „Ich beantrage, den Tagesordnungspunkt zu vertagen“, sagt er. Die restlichen Gemeinderäte im Mulfinger Rund schauen verwundert, auch Bürgermeister Sören Döffinger ist überrascht. Und schon beginnt die Diskussion über das Warum und Was, das Wie und Weshalb. Genau genommen hätte es diese Diskussion so gar nicht geben dürfen. Denn zunächst hätte über die Vertagung abgestimmt werden müssen. Das versucht Döffinger auch zweimal zu erklären. Hat damit aber wenig Erfolg, zu groß scheint das Informationsbedürfnis von Seiten der Räte. Aber worum geht es überhaupt?

Die Bischof-von-Lipp-Schule in Mulfingen hat ein Platzproblem

„Die Bischof-von-Lipp-Schule hat ein Platzproblem“, erläutert Döffinger. Teils werde in den Fluren unterrichtet. Aus diesem Grund soll ein Architekturbüro beauftragt werden, eine Erweiterung zu planen. Architekt Uwe Hein hat für die Kommune bereits die Sanierung der früheren Grund- und Hauptschule begleitet, wie auch die Neubauten der Gerhard-Sturm-Halle, der Grundschule, der Mensa sowie die Sanierung der Stauseehalle. Ihn wolle man deshalb auch hiermit betrauen. „Er kennt in der Schule jede Teppichfaser“, so Döffinger. Doch der Stein des Anstoßes ist weniger, dass man kein anderes Architekturbüro in Erwägung zieht, sondern vielmehr, dass die Räte in einem Zuge alle acht Honorarstufen beauftragen sollen (siehe Stichwort). Und das, wie Schiedel betont, ohne genau zu wissen, was eigentlich gebaut werde.

Gemeinderat Mulfingen hat keine Informationen über die Schulerweiterung

Den Räten lägen keinerlei Informationen darüber vor, wie viel zusätzlichen Platz die Schule überhaupt benötige, ob etwa Fach- oder Klassenräume angebaut werden sollen. So könne er keine Entscheidung treffen. Schon gar nicht, über alle acht Honorarstufen, so Schiedel. Das bedeute nämlich, dass die Kommune auch alle bezahlen muss. Selbst wenn einem die Pläne nicht gefallen und man mit einem anderen Architekten weitermachen will. Selbst wenn man feststellen würde, dass man sich das Projekt doch nicht leisten könne und lieber übergangsweise Container aufstelle. Soll heißen: Die Gemeinde geht auf Nummer sicher, wenn sie das Honorar nicht auf einen Schlag, sondern stufenweise beauftragt. Das entspreche auch der gängigen Praxis.

Räte und Bürgermeister fürchten „unnötige Verzögerung“

Andere Gemeinderäte und selbst Bürgermeister Döffinger sehen das anders. Sie sorgen sich vielmehr darum, dass sich die „dringend benötigte Erweiterung“ verzögern könnte, wenn man stufenweise beauftrage. So sagt Sabine Hirschlein, sie habe „kein Problem damit, Leistungsphase eins bis acht zu beauftragen. Wir reden ja durchgehend mit“, so ihre Argumentation. „Ich möchte da kein Tempo rausnehmen.“ Auch Markus Reinauer findet, das habe „höchste Priorität“ und fürchtet, es könnte zu viel Zeit kosten. Thomas Lanig springt seinem Ratskollegen Schiedel zur Seite: „Eine vollumfängliche Beratung halte ich auf der Informationsgrundlage nicht für möglich. Ich möchte von Beginn an wissen, was die Zielvorgabe ist.“ Zunächst brauche man natürlich Pläne, und Architekt Hein sei der Richtige dafür, so Lanig weiter. „Aber bislang ist nicht klar, was überhaupt beauftragt wird. Die Schule könnte ein Schwimmbad bekommen, das weiß kein Mensch.“

Vorschlag, Architekt mit zwei statt acht Leistungsphasen beauftragen

Ratsmitglied Georgios Mavridis „kann sich erinnern“, dass man von Schulleiter Johannes Dirnberger schon einmal über die Raumproblematik informiert worden sei. „Das ist jetzt nicht komplett neu“, sagt er. Bürgermeister Sören Döffinger ergänzt: Die Idee sei, „in Richtung Gerhard-Sturm-Halle zu erweitern“ und das dann „abschnittsweise zu bauen“.

Nachdem die Diskussion ohnehin in vollem Gange ist, zieht Christoph Schiedel seinen Antrag zurück und beantragt stattdessen, nur „bis Leistungsphase 2“ zu beauftragen. „Die Schule muss ja fähig sein, zu definieren, was sie braucht.“ Mit diesem Raumprogramm könne der Architekt loslegen, die Machbarkeit prüfen sowie einen Vorentwurf entwickeln. „Dann verpflichten wir uns auf maximal 40 000 Euro“, erklärt Christoph Schiedel.

Letztlich einigen sich die Räte auf den Vorschlag, den der Zaisenhäuser Ortsvorsteher Jürgen Schmitt vorbringt. Er wünscht sich eine Beauftragung bis Leistungsphase drei – „zwei ist mir zu wenig“. Die Beauftragung aller acht Leistungsphasen in einem Zuge lehnt das Gremium zuvor mit sechs Ja- und zehn Nein-Stimmen ab.

Honorare

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist in verschiedene Leistungsphasen unterteilt. In den ersten Phasen geht es vor allem um die Grundlagen – der Bedarf wird ermittelt, die Gegebenheiten vor Ort überprüft. Der Architekt erstellt erste Skizzen, die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit wird abgeklärt, eine Kostenschätzung aufgestellt. Danach wird das Konzept immer weiter verfeinert, Änderungswünsche werden eingearbeitet, eine Kostenberechnung wird vorgenommen. Schließlich wird der Bauantrag ausgearbeitet, die Genehmigung vorangetrieben und der Ausführung entgegengearbeitet, mit Ausschreibungen für die Gewerke und schließlich der Überwachung des Baus bei der Umsetzung. 

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