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Fünf Gemeinden aus Hohenlohe, ein gemeinsamer Mietspiegel 

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Zweiflingen nimmt an Projekt für gemeinsamen Mietspiegel mit Öhringen, Neuenstein, Pfedelbach und Bretzfeld teil. Das Bonbon: Land fördert die Zusammenarbeit.

Mietern und Vermietern eine Orientierungshilfe bieten, das ist eines der Ziele eines gemeinsamen Mietspiegels. Öhringen kann dabei auf jahrelange Erfahrung zurückblicken. Foto: Britta Pedersen/dpa
Mietern und Vermietern eine Orientierungshilfe bieten, das ist eines der Ziele eines gemeinsamen Mietspiegels. Öhringen kann dabei auf jahrelange Erfahrung zurückblicken. Foto: Britta Pedersen/dpa  Foto: Britta Pedersen

Wohnen ist, im Vergleich zum Einkommen, in kaum einem europäischen Land so teuer wie hierzulande. Das sagt das statistische Bundesamt. Jeder vierte Euro werde fürs Wohnen ausgegeben. Während Heilbronn dieses Jahr den Titel der teuersten Großstadt in Baden-Württemberg bekommen hat und im deutschlandweiten Ranking der Großstädte unter die Top Ten mit der voraussichtlich höchsten Preisentwicklung bei Wohnen bis 2035 gerutscht ist, ist Hohenlohe davon noch entfernt. Allerdings möchte man trotzdem Mietern und Vermietern eine Orientierungshilfe bieten. Aus diesem Grund hat sich auch Zweiflingen in seiner jüngsten Gemeinderatssitzung dazu entschieden, sich dem Kooperationsprojekt zur Erstellung eines gemeinsamen Mietspiegels anzuschließen.Der gemeinsame Gutachterausschuss Öhringen befasst sich mit Erstellung eines Mietspiegels.

Welche Gemeinden noch mit dabei sind 

Mit dabei sind neben Öhringen auch Neuenstein, Zweiflingen, Pfedelbach und Bretzfeld. Das Dokument soll Anhaltspunkte für die Höhe der ortsüblichen Mieten in den betreffenden Kommunen bieten. Diese Zusammenarbeit wird belohnt: Wenn sich mehrere Kommunen zusammenschließen, gibt es Förderung vom Land. Öhringen als Große Kreisstadt kümmert sich um die Abwicklung des Projekts. Dazu gehören Ausschreibung, Auftragsvergabe, Auswahl der Probanden anhand der Melderegisterdaten sowie Grundsteuerdaten.Dabei kann die Große Kreisstadt auf Erfahrung zurückblicken. Der Mietspiegel geht mittlerweile in die achte Auflage.  Der erste qualifizierte Mietspiegel stammt von 2008. Künzelsau zog vor zwei Jahren nach. Da die interkommunale Zusammenarbeit in vielen Bereichen immer wichtiger wird, hat man sich für die Beteiligung entschlossen. „Bisher hatten wir nur immer auf Öhringen verwiesen, das war nicht rechtssicher“, begründet der Zweiflinger Bürgermeister Klaus Gross. Doch der Mietspiegel ist auch mit Kosten verbunden. Die Ausgaben werden bis zum Maximalbetrag von 0,80 Euro je Einwohner getragen. Liegen die tatsächlichen Kosten jedoch darüber, muss das im Gemeinderat beraten werden, so ist die Vorgabe.

Mietspiegel muss regelmäßig neu aufgestellt werden

Ein qualifizierter Mietspiegel muss laut Gesetz bestimmte Anforderungen erfüllen. So muss er nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt werden. Im Gegenzug müssen seine Ergebnisse von Gemeinden, Mietern und Vermietern anerkannt werden. Angepasst wird er nach zwei Jahren. Und, so betont Gross: Alle vier Jahre wird er neu festgeschrieben.Bei der Zusammenarbeit geht es zunächst um eine einmalige Erstellung. Der gemeinsame Mietspiegel soll am 1. Mai 2026 veröffentlicht werden. Ob man sich zwei Jahre später an der Fortschreibung beteiligen will, kann jede Kommune selbst entscheiden. Im Moment gibt es für kleine Kommunen keine Pflicht, Mietspiegel aufzustellen – die gilt erst ab 50 000 Einwohnern.

Mietpreisbremse als gesetzliches Instrument

Die Mietpreisbremse indes ist ein gesetzliches Instrument, das die Mieten bei Neuvermietungen begrenzt. Die Landesregierung kann Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt definieren, für die die Mietpreisbremse gilt. Neu dabeiaus dem Hohenlohekreis ist Pfedelbach. Der Bürgermeister Torsten Kunkel meint: „Wir werden sehen, ob diese tatsächlich die erhoffte Wirkung entwickelt.“

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