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Amtsgericht Künzelsau
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Dreister Betrug im Pflegedienst – Leiterin verurteilt

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Eine Pflegedienstleiterin im Kochertal rechnete Leistungen ab, die nie erbracht wurden – der Betrug flog dank einer wachsamen Angehörigen auf. Der Fall wirft Fragen zum Kontrollsystem der Pflegekassen auf.

Von Matthias Lauterer

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Mehr Leistungen abgerechnet als erbracht hat die Leiterin eines häuslichen Pflegedienstes im Kochertal. Das fiel nur auf, weil eine aufmerksame Angehörige stutzig geworden war. Der Fall beschäftigte nun das Amtsgericht Künzelsau.

Die häusliche Pflege eines Angehörigen stellt hohe Ansprüche an die Pflegepersonen. Der Gesetzgeber hat für diese Menschen die „Verhinderungspflege“ geschaffen, um eine Auszeit zu ermöglichen. Für 42 Tage im Jahr können die Angehörigen die Hilfe von pflegenden Händen in Anspruch nehmen. Im Jahr 2024 war dieser Anspruch auf 1612 Euro gedeckelt, dazu konnten Leistungen zur Kurzzeitpflege in Höhe von 806 Euro abgerufen werden, also insgesamt 2418 Euro.

Betrug im Pflegedienst: So funktionierte die Masche mit den Abrechnungen

Angehörige können mehrfach pro Jahr Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, sofern der maximale Zeitraum von 42 Tagen nicht überschritten wird. Genau diese Möglichkeit wollte eine Angehörige nutzen. Als sie es beantragte, erhielt sie von der zuständigen Krankenkasse den Bescheid, dass der Anspruch bereits ausgeschöpft sei. Da die Frau aber genau über die Besuche und Tätigkeiten der beauftragten Pflegeeinrichtung Buch geführt hatte, kam die Betrugsmasche ans Licht: Die beauftragte Pflegerin Kirsten F. hatte gegenüber der abrechnenden Krankenkasse die Stundennachweise so manipuliert, dass sie den Höchstsatz von 2418 Euro geltend machen konnte.

Kirsten F. leitet ein Unternehmen, das professionelle Betreuung, Hilfe im Haushalt oder haushaltsnahe Tätigkeiten anbietet. Die Staatsanwaltschaft brachte diesen und zwei weitere Fälle zur Anklage. Sie wirft F. schweren Betrug und Urkundenfälschung vor. Nicht stimmige Abrechnungen – eine Pflegeperson hätte gleichzeitig an mehreren Orten tätig gewesen sein müssen – und die Tatsache, dass in den drei Fällen die Auszahlung nicht auf das Firmenkonto erfolgen sollte, sondern auf private Konten der Angeklagten und zweier Personen aus ihrem engen persönlichen Umfeld, machen es der Staatsanwaltschaft leicht, einen Betrug zu vermuten.

Nur weil eine aufmerksame Angehörige Buch geführt hatte über die erbrachten Leistungen in diesem einen Fall der Verhinderungspflege, kam ein bereits länger praktiziertes Betrugssystem ans Licht und vor Gericht.
Foto: Archiv/dpa
Nur weil eine aufmerksame Angehörige Buch geführt hatte über die erbrachten Leistungen in diesem einen Fall der Verhinderungspflege, kam ein bereits länger praktiziertes Betrugssystem ans Licht und vor Gericht. Foto: Archiv/dpa  Foto: Klaus-Dietmar Gabbert

Pflegedienstleiterin verurteilt: Der Prozess vor dem Amtsgericht in Künzelsau dauerte nicht lange

Die Angeklagte schwieg, ließ die Tatvorwürfe aber durch ihren Verteidiger einräumen. Die Bearbeiterin der Krankenkasse, die als Zeugin gehört wurde, schildert die Aufdeckung des Betrugsfalles. Sie sagt aus, dass nur Stichprobenkontrollen durchgeführt werden können, ein Computerprogramm zur Entdeckung von Stunden-, beziehungsweise Arbeitszeitüberschneidungen gebe es nicht.

Die gefälschten Stundenzettel und Abrechnungs- und Auszahlungsanträge, die auf den gefälschten Stundenzetteln beruhen und als Zahlungsempfänger die beiden damaligen Familienangehörigen benennen, werden als Beweismittel eingebracht. Weitere Zeugen werden nicht gehört. Gerade die Zahlungsempfänger hätten von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen können.

Dreister Betrug im Pflegedienst: Am Ende bleiben Fragen offen

So bleiben Fragen offen: Waren die Geldempfänger aus dem engen persönlichen Umfeld von F. in die Taten eingeweiht oder waren sie gar Beteiligte?

Die Staatsanwaltschaft teilt dazu mit, dass Ermittlungen gegen eine weitere Person mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurden. Auch wurden Ermittlungen wegen weiterer Straftaten gegen die Angeklagte eingestellt, weil die Straferwartung nicht beträchtlich ins Gewicht fiel. Auch wurde nicht darüber gesprochen, ob die Organisation bei den Pflegekassen derartige Taten leicht macht. Die Angeklagte wurde vom Gericht zu einer Haftstrafe von 14 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Dazu muss sie den entstandenen Schaden ersetzen sowie eine Geldsumme an einen Hospizverein zahlen. 

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