Bretzfelder Bürgerbegehren gegen geplante Flüchtlingsunterkunft unzulässig
Bürgerinitiative will geplante Flüchtlingsunterkunft bei Bretzfelder Feuerwehrgerätehaus verhindern. Gemeinderat urteilt: Begehren ist nicht zulässig.

In einer Sondersitzung in der Scheppacher Sporthalle hat der Bretzfelder Gemeinderat am Dienstagabend ein Bürgerbegehren gegen eine geplante Flüchtlingsunterkunft beim Bretzfelder Feuerwehrgeräthaus für nicht zulässig erklärt. Einzig die drei AfD-Räte stimmten gegen den entsprechenden Beschlussvortrag. Gabriele Weber, Ehefrau von AfD-Rat Bernd Weber, hatte als Vertrauensperson die Begründung für das Bürgerbegehren in einer etwa zehnminütigen Stellungnahme erläutert.
Die Initiative hat ein Bürgerbegehren, das dritte in Bretzfeld in den vergangenen Monaten, angestrengt, um eine Containeranlage beim Feuerwehrgerätehaus in Bretzfeld zu verhindern. Dort soll Platz für 50 Geflüchtete in der Anschlussunterbringung geschaffen werden. Am 1. Oktober überreichte die Initiative den Antrag auf das Bürgerbegehren mit 771 gültigen Unterschriften. Nötig gewesen wären 710 Unterschriften. Das erste Bürgerbegehren richtete sich gegen die Erweiterung der Hofstelle Weibler im Siebeneich. Das zweite geplante gegen die Flüchtlingsunterkunft des Kreises in Schwabbach.
Die Fragestellung nun lautete: "Sind Sie gegen die Errichtung einerWohncontaineranlage für geflüchtete Personen auf den Flurstücken 433/1 und 435/2,Adolzfurter Straße, 74626 Bretzfeld?“
Begründung des Juristen
Die Gemeinde hat das von iuscomm Rechtsanwälte (Stuttgart) prüfen lassen. Anwalt Lorenz Neininger erläutert in Scheppach, warum das eingereichte Bürgerbegehren als unzulässig einzustufen ist.Die Unzulässigkeit ergibt sich für den Juristen daraus, dass das Bürgerbegehren auf ein rechtswidriges Zielgerichtet ist. Die Gemeinde könne bei erfolgreichem Begehren ihre gesetzliche Pflichtaufgabe nicht erfüllen. Es sei eine weisungsfreie Pflichtaufgabe. Speziell auch in den Erläuterungen zum Begehren gehe es vor allem um das Ob und nicht das Wie.
Mit Zitaten aus der Gemeindeordnung und Verweisen auf andere Fälle und die Nutzung eines Bürgerbegehrens als zulässige Korrektur eines Gemeinderatsbeschlusses, versuchte AfD-Rat Bernd Weber die Sicht der Initiative zu unterstreichen. Gabriele Weber hatte zuvor festgestellt, dass die Kommune ein Gutachten, bezahlt mit dem Geld der Bürger, genutzt habe, um den Bürgern wegen der "vielleicht ungeschickten Formulierung einen Strick zu drehen".
Gemeinde hat weitere Standorte geprüft
Bürgermeister Martin Piott konterte, dass das Gutachten wie auch die Durchführung eines Bürgerbegehrens mit Steuergeldern finanziert werden. Man könne nur damit umgehen, was zu Papier gebracht worden sei.
Dem Vorwurf, die Gemeinde habe die aktuell rückläufigen Zahlen der Geflüchteten nicht im Blick, konterte Piott mit dem Verweis darauf, dass für die Anschlussunterbringung die Zahl derer relevant seien, die bereits jetzt da seien und so durchaus bekannt seien. Die Gemeinde habe zwei weitere Standorte geprüft.
Einzig Bernd Weibler (CDU) äußerte sich aus den Reihen des Gemeinderats zur Thematik. Er sagte, dass es nirgends gute Standort für Flüchtlingsunterkünfte gebe. "Egal, was wir tun, es gefällt den wenigsten". Weibler meinte, man könne lange über die richtige Strategie streiten, doch das Problem könne man nicht hier in Bretzfeld lösen.