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Hoher Schaden

Brand einer Asylunterkunft in Bretzfeld-Dimbach – fahrlässiger Brandstifter verurteilt

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Ein Feuer in einer Flüchtlingsunterkunft in Bretzfeld-Dimbach von Ende 2023 beschäftigt das Amtsgericht Öhringen. Eine brennende Zigarette zerstörte ein Zimmer völlig. Der Angeklagte beteuert seine Unschuld. Warum ihm das Gericht nicht glaubt.

Von Matthias Lauterer

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Am 30. Dezember 2023 kam es in einem Zimmer einer Unterkunft in Bretzfeld-Dimbach zu einem Brand, der das Zimmer völlig zerstörte sowie weitere Schäden im Flur und der Tür eines Nachbarzimmers verursachte. Der Schaden wird mit etwa 48.000 Euro angegeben, Menschen kamen glücklicherweise nicht zu Schaden. Die Ermittlungen haben ergeben, dass das Feuer vom Bewohner des Zimmers fahrlässig ausgelöst wurde, laut Anklageschrift soll er mit einer brennenden Zigarette eingeschlafen sein.

Alle Besucherplätze sind besetzt, als der Richter die Sitzung am Amtsgericht Öhringen eröffnen will – einzig der Platz des Angeklagten bleibt leer. Er wird daraufhin von Polizeibeamten mit etwas Verspätung in den Saal geleitet.

Brand in Flüchtlingsunterkunft in Bretzfeld-Dimbach zerstört Zimmer komplett

Das sei ganz anders gewesen, behauptet der Angeklagte: Er sei keineswegs mit Zigarette eingeschlafen. Er rauche nur Zigarillos und „da muss man aufpassen, dass sie nicht ausgehen“. Er sei auf der Toilette gewesen, als er Geräusche gehört habe – und als er zurück ins Zimmer kam, habe es gebrannt. Er habe an diesem Tag einen hohen Bargeldbetrag im Zimmer gehabt. Ja, bestätigt er, er habe jemanden im Verdacht – mehr will er nicht sagen.

„Massiv verraucht“ und in „völliger Zerstörung“ ist das Zimmer nach dem Brand, wie der Feuerwehr-Einsatzleiter es vor Gericht schildert. Dieses Foto hat die Feuerwehr damals von dem Zimmer gemacht.
„Massiv verraucht“ und in „völliger Zerstörung“ ist das Zimmer nach dem Brand, wie der Feuerwehr-Einsatzleiter es vor Gericht schildert. Dieses Foto hat die Feuerwehr damals von dem Zimmer gemacht.  Foto: Privat

Der damalige Nachbar schildert etwas anderes: Der Angeklagte habe nur mit Unterhose bekleidet schlafend im Bett gelegen, mit einer Zigarette in der Hand. Er habe ihn geweckt und nach misslungenem Löschversuch die Feuerwehr alarmiert. Der Angeklagte stellt Fragen: Was war das für eine Zigarette? Welche Farbe? In welcher Hand war die Zigarette? Links? „Ich habe noch nie im Leben ein Zigarillo in der Linken gehabt!“ Zum Beweis zeigt er seine geschwärzte rechte Hand.

Feuerwehr und Polizei bestätigen starke Rauchentwicklung und Aussagewidersprüche

Der damalige Feuerwehr-Einsatzleiter hat den Angeklagten bei der Anfahrt in Unterhose auf der Straße stehend gesehen. Das Zimmer beschreibt er als „massiv verraucht“ und in „völliger Zerstörung.“ Einer Polizeibeamtin hat der Angeklagte noch in der Nacht erzählt, dass er einen Zigarillo ausgedrückt und in ein Säckchen, wohl mit Ascheresten, gesteckt habe. Dieses habe sich entzündet und das Bett entflammt. Von einer Person im Zimmer habe er damals nicht gesprochen, bestätigt sie.

Kurios: Richter Ilzhöfer bittet die Beamtin, ihre Mitschrift selber zu verlesen – in den Akten befindet sich nur eine handschriftliche Version. Ein anderer Polizeibeamter nennt den Angeklagten „polizeibekannt“, er sei schon mehrfach Auslöser für Einsätze gewesen.

Warum der Gutachter keine psychische Krankheit, aber trotzdem eine verminderte Schuldfähigkeit attestiert

Der psychiatrische Gutachter, Dr. Thomas Heinrich, kennt den Angeklagten seit Jahren. Eine psychische Krankheit kann er nicht diagnostizieren, jedoch sei er abhängig von starken Opioiden und Alkohol, auch sei Amphetamin festgestellt worden. Eine verminderte Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt könne er nicht ausschließen.

Der Angeklagte hat das letzte Wort. „Es tut mir leid“, sagt er, aber auch, dass er die Tat nicht begangen habe. Aber mit einer Verurteilung könne er leben. Er habe löschen wollen, aber der Feuerlöscher hätten nicht funktioniert. Beim Nachsatz „anders wie in Bretzfeld, wo ich die ausprobiert habe“ gibt es Raunen im Saal: Im Publikum ist diese Episode offenbar bekannt.

Brandstiftung in Dimbacher Flüchtlingsunterkunft: So lautet das Urteil

Acht Monate Haft auf Bewährung, dazu eine Arbeitsauflage von 100 Sozialstunden verhängt der Richter letztlich. Drei Jahre lang sollte sich der Verurteilte nichts zuschulden kommen lassen, sonst kann die Bewährung aufgehoben werden.

Der Richter folgt den Argumenten der Staatsanwaltschaft und nennt die Version des Angeklagten eine Schutzbehauptung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - der Verurteilte erwägt, Rechtsmittel einzulegen.

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