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Nach Diebstahl

Wegen 16 Euro mit einem Fuß im Knast: Urteil am Amtsgericht Öhringen

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Weil er den Ladendetektiv angegriffen hat, kassiert ein 27-Jähriger eine Bewährungsstrafe vom Amtsgericht Öhringen. Letztlich wurde der Diebstahl im Wert von gerade einmal 16 Euro damit ganz schön teuer für den jungen Mann.

Von Renate Väisänen
Am Amtsgericht Öhringen wurde der Fall eines Ladendiebs verhandelt. Weil er auf frischer Tat ertappt den Ladendetektiv anging, gab es eine Bewährungsstrafe.
Am Amtsgericht Öhringen wurde der Fall eines Ladendiebs verhandelt. Weil er auf frischer Tat ertappt den Ladendetektiv anging, gab es eine Bewährungsstrafe.  Foto: Tscherwitschke, Yvonne

Laut Statistik verursachten 2024 Ladendiebstähle dem Einzelhandel Schäden in einer Höhe von drei Milliarden Euro. Oft kommen die Täter ungestraft davon, weil der Wert der gestohlenen Ware so gering ist, dass die Sache nicht weiter verfolgt wird. Anders ist es, wenn ein Täter auf frischer Tat ertappt wird und danach sein Diebesgut mit aller Gewalt verteidigt. So wie im Fall eines 27-Jährigen, der sich nun wegen räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung vor dem Schöffengericht Öhringen verantworten musste.Laut Anklageschrift steckte der Lehrling für Lagerlogistik im Juni 2024 in einem Discounter Waren im Wert von knapp 16 Euro in seinen Rucksack und schmuggelte diese an der Kasse vorbei. Als er auf dem Kundenparkplatz von dem Ladendetektiv des Geschäfts gestellt wurde, stieß er den Mann mit aller Kraft von sich und rammte ihm das Knie in die Rippen. 

Ladendieb hat viele Schulden

Er habe eine schwierige Kindheit gehabt, erklärt der Mann aus dem Altkreis Öhringen zu seinen persönlichen Verhältnissen. Seine Eltern hätten in mehrfach gezwungen, Berufsausbildungen anzufangen, die ihm nicht gelegen hätten. Mit seinem Elternhaus, in dem er Gewalterfahrungen gemacht habe, habe er keinen Kontakt mehr, so der Beschuldigte. Vor zwei Jahren hätten plötzlich auftretende Krampfanfälle ihn daran gehindert zu arbeiten. Aktuell würde er eine Ausbildung als Fachkraft für Lagerlogistik absolvieren. Er habe Schulden angehäuft, da er bis zur Epilepsie-Diagnose arbeitsunfähig gewesen sei. Nun sei er in Privatinsolvenz, erklärt der Angeklagte. „Das, was ich gemacht habe, war nicht in Ordnung“, zeigt er sich dem Gericht gegenüber reumütig. Er habe jedoch damals keinerlei Einkommen gehabt, versucht er seinen Diebstahl zu entschuldigen. „Ich habe gerade telefoniert, als der Detektiv mich plötzlich stellte und mir meinen Arm auf den Rücken drehte“, erklärt er. Dadurch habe er an seiner kaputten Schulter Schmerzen erlitten. „Ich habe ihn immer wieder gebeten, mich loszulassen“, so der Angeklagte.

Richterin glaubt Ladendieb nicht

Das will Strafrichterin Ursula Ziegler-Göller nicht so richtig glauben. „Bei aller Liebe zum Film, wenn Sie sich hier als Opfer darstellen, sind Sie bei mir an der falschen Adresse“, meint sie scharf. Der Angeklagte beharrt auf seiner Version. „Wenn Sie hier mit einem blauen Auge davonkommen wollen, rate ich Ihnen, Ihre Schuld einzugestehen“, versucht die Vorsitzende ihn nochmals vom Ernst der Lage zu überzeugen. „Aber ich kann doch nichts zugeben, was ich nicht gemacht habe“, sagt der Mann unter Tränen. Nach einem kurzen Mandantengespräch räumt der zweifach strafrechtlich in Erscheinung getretene Angeklagte seine Schuld ein. Neun Monate auf Bewährung und eine Geldauflage von 1500 Euro fordert die Anklagevertreterin. Für eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten plädiert der Verteidiger. Genau in der Mitte der beiden Anträge befindet sich das Strafmaß des Schöffengerichts: Es verhängt eine Bewährungsstrafe von acht Monaten und 1000 Euro Geldauflage. „Sie müssen sich klar sein, dass Sie jetzt drei Jahre lang mit einem Fuß im Gefängnis stehen. Überlegen Sie es sich jetzt vorher ganz genau, was Sie tun“, rät die Richterin.

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