Illegale Dopingmittel

Amtsgericht Öhringen verhängt Haftstrafe für Handelmit Dopingmitteln

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Das sieht man am Amtsgericht selten: Ein per internationalem Haftbefehl Gesuchter muss drei Jahre hinter Gitter

Von Renate Väisänen
Illegale Substanzen, wie sie unter anderem im Bodybuilding-Sport
kursieren, hat ein Angeklagter vertrieben. Foto:dpa
Illegale Substanzen, wie sie unter anderem im Bodybuilding-Sport kursieren, hat ein Angeklagter vertrieben. Foto:dpa  Foto: Jean-Christophe Bott

Dieser Fall am Amtsgericht Öhringen ist nicht gerade alltäglich für das Schöffengericht: Denn der Angeklagte wurde per internationalem Haftbefehl gesucht. Aus der Untersuchungshaft wird er an diesem Tag vorgeführt. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft ist eigens aus Freiburg angereist. Dort kümmert sich nämlich eine eigene Behörde der Staatsanwaltschaft bundesweit um Dopingfälle. Unter den Prozessbeobachtern ist auch die Ehefrau des Angeklagten, die unaufhörlich vor sich hin schluchzt.

Die Anklageschrift zu verlesen nimmt rund eine halbe Stunde in Anspruch. Detailliert wird darin aufgeführt, wie der polnische Staatsbürger vom Sommer 2021 bis zum Frühjahr 2022 in insgesamt 53 Fällen Dopingmittel im Gesamtwert von 32 974 Euro an verschiedene Abnehmer in der ganzen Bundesrepublik verschickt haben soll. Bei den Dopingmitteln handelte es sich um Medikamente, die insbesondere Bodybuilder zur Leistungssteigerung nehmen. Über zwei Mobiltelefone hatte er Kontakt zu seinen Kunden gehalten. Bis zum Jahr 2022 hatte der gelernte Schweißer mit seiner Familie in Künzelsau gelebt. Deshalb wird der Fall vor einem Gericht im Hohenlohekreis verhandelt.

Die Ehefrau des Angeklagten verliest einen herzzerreißenden Brief

Bevor sein Mandant Angaben macht, bittet der Strafverteidiger um ein Rechtsgespräch. Als die Verhandlung fortgesetzt wird, bittet wiederum die Ehefrau des Angeklagten das Gericht um Gehör: Sie verliest einen herzzerreißenden Brief, den die anwesende Dolmetscherin übersetzt. Ihr Mann sei der Alleinverdiener der Familie, deswegen würden sie und ihre beiden Kinder jetzt ohne Ernährer dastehen. Die Familie würde gesundheitlich sehr unter der Situation leiden. Dazu käme, dass ihr Vermieter mit Kündigung drohe. Ihr Mann sei kein schlechter Mensch, er habe alles nur für die Familie getan. Sie, die Ehefrau, sei mittlerweile lebensmüde, heißt es in dem Brief, in dem sie appelliert, den Angeklagten so zu bestrafen, dass er trotzdem weiter Geld verdienen kann. Die Vorsitzende Richterin der Kammer Ursula Ziegler-Göller zeigt Verständnis. Sie arrangiert, dass der Angeklagte die bevorstehende Mittagspause mit seiner Ehefrau verbringen darf. Schließlich befindet sich der 39-Jährige seit sieben Monaten in U-Haft.

In der Verhandlung wird danach der Strafrahmen des vorangegangenen Rechtsgesprächs zu Protokoll genommen: Die Strafe soll das Strafmaß von drei Jahre Freiheitsstrafe nicht unterschreiten; die Obergrenze liegt bei drei Jahren und sechs Monaten. Eine Bewährungsstrafe kann das Gericht angesichts der Schwere des Strafbestands nicht in Aussicht stellen: Das geht nur bei Haftstrafen bis maximal zwei Jahren Länge. Der Angeklagte soll jedoch seine Haftstrafe in seinem Heimatland verbüßen dürfen. Sein Mandant habe den Handel nur betrieben, um seiner Familie einen Neustart in Polen zu ermöglichen, heißt es in der Einlassung, die der Strafverteidiger verliest. Auf Nachfrage des Staatsanwalts ist der Angeklagte auch bereit, seinen Hintermann zu nennen.

Der Angeklagte steht nicht zum ersten Mal wegen Dopinghandels vor Gericht  so ging der erste Prozess aus

Aus dem oberbayrischen Traunstein ist der einzige Zeuge angereist, den das Gericht zu dem Fall anhört. Der Kripobeamte berichtet, wie man indirekt über einen Fall von Marihuana-Handel auf den Dopingmittelhandel des Polen gekommen sei. Zuvor war der Angeklagte schon einmal vom Amtsgericht Künzelsau wegen Dopinghandels zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Ein fatales Signal, wie das Gericht befindet: Hätte der Mann damals schon eine Haftstrafe bekommen, hätte es wahrscheinlich einen nachhaltigeren Eindruck auf ihn gemacht. In Freiheit habe er dagegen seinen Dopinghandel munter weitergeführt.

Dem Wunsch der Ehefrau des Angeklagten kann das Schöffengericht am Ende nicht entsprechen: Drei Jahre Haft lautet das Urteil für den 39-Jährigen. Alles andere sei ungerecht denjenigen gegenüber, die in solchen Fällen die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekämen, heißt es in der Urteilsbegründung. 

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